- Sie haben den Status eines Privatpatienten
- schnelle Behandlungstermine bei Fachärzten
- Behandlungen unabhängig vom Sparzwang der Krankenkassen
Für Schnellinformierer
Mit Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) ändern Sie bei ambulanten Behandlungen ganz einfach Ihren Status von „Kassenpatient“ zu „Privatpatient“ – und zwar so:
Als gesetzlich Krankenversicherter entscheiden Sie sich bei Ihrer GKV für die Option der Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Der Tarif AGU bietet Ihnen jetzt Zuschüsse zu den Kosten für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen (ausgenommen Zahnersatz und Kieferorthopädie) sowie Arznei- und Heilmittelversorgung.
Sie nutzen bei Ihrem Arztbesuch nicht mehr Ihre Krankenkassenkarte. Stattdessen bekommen Sie wie ein Privatpatient eine Rechnung, die Sie Ihrem Arzt bezahlen. Die erstattungsfähigen Kosten erhalten Sie dann von uns im tariflichen Umfang zurück. Mit Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) sichern Sie sich Zuschüsse für:
- ambulante Behandlungen durch Ärzte bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
- ambulante Behandlungen durch Zahnärzte (ausgenommen Zahnersatz und Kieferorthopäedie) bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von den gesetzlichen Altersbeschränkungen und Intervallen
- ärztlich und zahnärztlich verordneten Arzneimitteln – auch nicht verschreibungspflichtige
- ärztlich und zahnärztlich verordneten Heilmitteln (zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen)
Für Genauerleser
Mit Kostenerstattung ambulant können Sie als gesetzlich Versicherter bei ambulanter Behandlung die Vorteile eines Privatpatienten genießen. Damit sichern Sie sich Leistungen, die Ihnen für Ihre Gesundheit wichtig sind, unabhängig vom Sparzwang der Krankenkassen.
Die Vorteile von Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU):
Privatärztliche Behandlung trotz Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Entscheiden Sie sich bei Ihrer GKV für die Option der Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung, werden Sie beim Arzt oder Zahnarzt wie ein Privatpatient behandelt – unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ihr Arzt stellt Ihnen für die Behandlung eine Rechnung aus, die Sie zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer GKV ein. Die GKV erstattet Ihnen dann den Betrag, den sie für die Leistungen bei Behandlung mit der Krankenversicherungskarte übernommen hätte, wenn Sie sich für einen Kassenarzt entschieden haben. Davon abgezogen wird ein Abschlag für Verwaltungskosten.
Alle Zusatzkosten, die aus dieser höherwertigen Behandlung resultieren, müssten nun eigentlich von Ihnen selbst getragen werden. Mit dem Tarif Kostenerstattung ambulant werden Ihnen die Restkosten zu 80 % von der R+V erstattet. Zuzahlungen und die durch die Wahl der Kostenerstattung entstandenen Abschläge bei Ihrer GKV werden zu 100 % übernommen. Erhalten Sie von Ihrer GKV keine Leistungen, weil z. B. der gewählte Arzt keine Kassenzulassung hat, dann erstatten wir 40 % der Kosten. Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie sind nicht im Tarif enthalten.
Keine Budgetbindung für Ihren Arzt
Für die kassenärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Deshalb gibt es in vielen Bereichen, wie z. B. für Medikamente, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen oder Logopädie) oder Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte oder Rollstühle), Richtgrößen je Quartal, die ein Kassenarzt grundsätzlich nicht überschreiten darf. Deshalb sind manche Ärzte bei Verordnungen zurückhaltend oder schieben Leistungen ins nächste Quartal.
Mit dem Tarif Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) muss Ihr Arzt nicht auf sein Budget achten: er kann Sie ohne Sparzwang so behandeln, wie es für Sie am besten ist.
Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) im Überblick
Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) |
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Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) einschließlich ambulanter Vorsorgeuntersuchungen | Nach Vorleistung der GKV: 80 % der erstattungsfähigen Restkosten 100 % der erstattungsfähigen Restkosten, die innerhalb eines Kalenderjahrs 1.000 EUR übersteigen Ohne Vorleistung der GKV: 40 % der erstattungsfähigen Kosten (ausgenommen Zuzahlungen und Abschläge) |
Ambulante Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern | |
Ärztlich und zahnärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel | |
Gesetzlich festgelegte Zuzahlungen | |
Abschläge, die wegen der Wahl der Kostenerstattung durch die GKV erhoben werden | |
Nicht erstattungsfähige Aufwendungen | |
Heilbehandlung durch andere Leistungserbringer, wie z. B. Heilpraktiker | |
Aufwendungen für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie |
Es gelten die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten und darüber hinaus die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten für Entbindung, Psychotherapie sowie Zahnbehandlung.
Leistungsbeispiel für eine privatärztliche ambulante Behandlung
bei Wahl der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Beispiel für eine privatärztliche ambulante Behandlung – bei Wahl der Kostenerstattung in der GKV – |
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Behandlung wegen Rückenschmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule | 853 EUR |
Leistung der GKV (Inklusive Abschlag wegen Wahl der Kostenerstattung = Verwaltungskostenabschlag) | 223 EUR |
Eigenanteil | 630 EUR |
R+V erstattet aus Tarif Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) 80 % der erstattungsfähigen Kosten einschließlich 80 % des Verwaltungskostenabschlags |
504 EUR |
Die Behandlung kostet statt 630 EUR würde der verbleibende Rechnungsbetrag zu 100 % erstattet (in diesem Beispiel 630 EUR). |
126 EUR |
Eine detaillierte Beschreibung der Kostenerstattung ambulant (Tarif AGU) entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf die Erstattungsleistung angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.
Service-Hotlines
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Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG
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