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So funktioniert die Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Mit der Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V., der rückgedeckten Unterstützungskasse der R+V, können Sie als Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beitragen. Zu diesem Zweck wird Ihr Unternehmen ein Trägerunternehmen der VGU.
Die Versorgungsleistungen Ihrer Mitarbeiter werden in einem Leistungsplan festgelegt. Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage und leisten hierfür Beiträge (Zuwendungen) an die VGU. Die VGU verwendet diese Beiträge für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der R+V Lebensversicherung in gleicher Höhe und stellt so die späteren Leistungen an die Mitarbeiter sicher. Dadurch werden diese Finanzmittel vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert.
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Gute Gründe für die Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse bietet Ihnen:
- Steuervorteile
Ihre Beiträge können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich abziehen.
- flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Die Leistungen der Unterstützungskasse lassen sich flexibel gestalten. So ist z. B. die Leistungshöhe frei vereinbar. Zudem können Sie festlegen, ob Sie allen Arbeitnehmern oder nur einzelnen Zielgruppen eine Pensionszusage erteilen. Die Unterstützungskasse lässt sich aufgrund ihrer steuerlichen Gestaltung gut mit anderen Versorgungsformen kombinieren.
- Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge
Die Beiträge können entweder von Ihnen als Arbeitgeber, Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
- Einsparung von Lohnnebenkosten
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Ihre Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile ihres Bruttogehalts in Beiträge zur Unterstützungskasse umgewandelt werden. Dies ist auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) und vermögenswirksamen Leistungen möglich. So sparen Sie Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben.
- Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss zu unterstützen (Mischfinanzierung). Finanzieren Sie diesen Beitrag aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, ist er für Sie kostenneutral.
- Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.
- Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.
- günstige Gruppenverträge
Werden mindestens zehn Mitarbeiter eines nach objektiven Merkmalen beschriebenen Personenkreises versichert, ist der Abschluss eines besonders günstigen Gruppenvertrages möglich.
- Steuervorteile
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Vorteile für Ihre Mitarbeiter
- sichere betriebliche Zusatzrente
Ab dem vertraglichen Rentenbeginn haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung.
- flexibler Rentenbeginn
Der Rentenbeginn kann vorgezogen oder hinausgeschoben werden.
- Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase
Die Beiträge an die Unterstützungskasse sind für Ihre Mitarbeiter in voller Höhe (keine Beitragshöchstgrenze) steuerfrei und - bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung auch sozialversicherungsfrei.
- Steuervorteile in der Rentenzeit
Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.
- Absicherung von Familie und Berufsunfähigkeit möglich
Auf Wunsch kann ein Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden.
- optimale Ergänzung zu bereits bestehender Versorgung
Die Unterstützungskasse lässt sich aufgrund ihrer steuerlichen Gestaltung optimal mit anderen Versorgungsformen kombinieren.
- Erhalt der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus Ihrem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, bleiben die erworbenen Versorgungsansprüche erhalten.
- sichere betriebliche Zusatzrente
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Speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Unterstützungskasse gibt es auch in Kombination mit dem IndexInvest-Prinzip: Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung (bAV IndexInvest) verbindet die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
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Informationen zur Entgeltumwandlung
Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 8% (steuerfrei) und bis zu 4% (sozialversicherungsfrei) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.
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Aktuelle Sozialversicherungsgrößen
Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen. -
Service-Hotline
Unterstützungskasse
Service-Hotline zu Vertrag + Leistung - 0611 533 2975
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
- Montag 09:00 - 16:30
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- Mittwoch 09:00 - 16:30
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