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Leistungen
Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ihre Ertragseinbußen auf. Auch wenn Ihre eigenen Tiere nicht von einer Seuche befallen sind, Ihr Hof jedoch in der Nähe eines gesperrten Betriebes liegt und von einem Vermarktungsverbot betroffen ist. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Modelle an, die sich durch den Umfang der Deckung unterscheiden.
Ertragsschadenversicherung Basis (Mindestdeckung):- Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen, soweit diese auf behördlich angeordnete Maßnahmen zurückzuführen sind
Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie z. B. Maul-Klauenseuche (MKS), Rindersalmonellose, Schweinepest, Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest). - Ausgleich des Ertragsausfalls bei Unfällen
Auch bei Unfällen im Tierbestand, beispielsweise durch Ausfall der Lüftungsanlagen, kommen wir für Ihre finanziellen Einbußen auf. - Ausgleich des Ertragsausfalles bei Milchkaskoschäden
Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen bis zur vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze für die unvorhergesehene Zerstörung, Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Verderb der produzierten Milch z.B. infolge Kontamination durch Hemmstoffe. - Entschädigung für Mehrkosten
Wir übernehmen die Ihnen entstehenden Mehrkosten durch:- die Wiederbeschaffung von Tieren.
- Desinfektionskosten, Gesundheitsmanagement, Schutzmaßnahmen.
- Untersuchungskosten, Labordiagnostik.
- erhöhte Bestandsergänzung.
- die Entsorgung toter Tiere.
- die Vernichtung oder Sonderverwertung der erzeugten Milch und
- die Sonderentsorgung auf Grund amtlicher Anordnung für Gülle, Festmist usw.
- Entschädigung für Mindererlöse
Wir erstatten die Ihnen entstehenden Mindererlöse durch:- die Verminderung oder den Wegfall von Verkaufserlösen für Verkaufsprodukte (Milch, Zucht- und Masttiere) infolge von Keulung und/oder der Lage in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet.
- einen Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase.
Ertragsschadenversicherung Premium (umfassende Deckung):
- Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen
Wie bei der Ertragsschadenversicherung Basis übernehmen wir die finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen oder Unfällen im Tierbestand. - Ausgleich des Ertragsausfalls bei übertragbaren Tierkrankheiten
Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen auch z. B. bei Eutererkrankungen, Klauenerkrankungen, Schnüffelkrankheit (Rhinitis Atrophicans), Dysenterie und Kokzidien. - Ausgleich des Ertragsausfalls bei Diebstahl
Die Ertragsschadenversicherung Premium zahlt auch dann, wenn Ihre Tiere gestohlen werden. - Entschädigung für Mehrkosten und Mindererlöse
Auch in der Ertragsschadenversicherung Premium übernehmen wir entstehende Mehrkosten oder Mindererlöse, wie in der Basis-Deckung beschrieben.
So funktioniert's:
- Ermittlung anhand Ihrer konkreten betrieblichen Daten
Im Schadenfall berücksichtigen wir alle Schadenpositionen korrekt und vollständig. Bei der Entschädigung wird lediglich der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. - zwölf Monate Haftung
Produktionsunterbrechungen durch Sperrmaßnahmen oder Bestandserkrankungen können länger dauern. Daher haften wir volle zwölf Monate lang. Diese Haftzeit kann wahlweise auf 18 oder 24 Monate verlängert werden.
- Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen, soweit diese auf behördlich angeordnete Maßnahmen zurückzuführen sind
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Ergänzender Versicherungsschutz zur Ertragsschadenversicherung
Den Versicherungsumfang der Ertragsschadenversicherungen Basis und Premium können Sie flexibel erweitern. Damit schützen Sie sich zusätzlich vor Risiken wie:
- Schäden infolge Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium gemäß „Hühner-Salmonellen-Verordnung“
- Schäden infolge Salmonella Java und weiterer Salmonella Serovare
- Schäden infolge Federpicken/Kannibalismus
- Schäden durch "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe", wie z. B. Dioxin, PCB, Mykotoxine (Schimmelpilze) und Schwermetalle (Blei, Cadmium)
Als weitere sinnvolle Ergänzung empfehlen wir Ihnen außerdem die landwirtschaftliche Feuer- und sonstige Sachversicherung.
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Service-Hotline
Service-Hotline zum Vertrag
Für Auskünfte, Beratung und Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden auf den Versicherungsschutz abgestimmte Service-Hotlines eingerichtet. Die jeweilige Service-Hotline ist auf allen Vertragsdokumenten vermerkt.
Schaden-Hotline – 0800 533-1205*
Im Schadenfall sind wir montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns sofort um die Abwicklung – schnell und zuverlässig.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
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Versicherungsbedingungen für die Ertragsschadensversicherung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
R+V/VTV Bedingungsheft Agrar
- Montag 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
- Dienstag 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
- Mittwoch 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
- Donnerstag 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
- Freitag 09:00 - 12:00