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Leistungen
Die Direktversicherung bietet Ihnen:
- ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
Sie erhalten ab dem vollendeten 62. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Auf Wunsch können Sie auch eine einmalige Kapitalleistung vereinbaren. - Arbeitgeber übernimmt Vertragsangelegenheiten für Sie
Ihr Arbeitgeber hält einen Teil Ihres Gehalts zurück und zahlt diesen für Sie in eine Rentenversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG ein - auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder vermögenswirksamen Leistungen möglich. - Betriebsrente gesetzlich gestärkt – jetzt noch attraktiver durch 15% Arbeitgeberzuschuss
Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind die Arbeitgeber bei Neuverträgen verpflichtet, ihre ersparten Sozialabgaben an Sie weiterzugeben und in Ihre bAV einzuzahlen. Das können pauschal 15 % Zuschuss sein. Dadurch wird Ihre Betriebsrente noch attraktiver. - Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase
Sie können Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG GRV West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% der BBG GRV West sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. - weitere Steuervorteile
Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit. - Arbeitgeberwechsel: Ihr Rentenanspruch bleibt erhalten
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Versicherung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiterführen. Alternativ können Sie das aufgebaute Kapital auch in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitnehmen.
- ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
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Ergänzender Schutz zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen.
Für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen ist der Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung möglich.
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Alternative Lösungen für Ihre Altersvorsorge
Sie möchten auch die Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge kennen lernen? Dann informieren Sie sich über unsere BasisRente.
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Anspruch auf Entgeltumwandlung
Seit 2002 besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
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Aktuelle Sozialversicherungsgrößen
Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen. -
Service-Hotline
Service-Hotline zu Vertrag + Leistung - 0800 533-1167*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
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Versicherungsbedingungen für die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
- Montag 08:30 - 15:00
- Dienstag 08:30 - 15:00
- Mittwoch 08:30 - 15:00
- Donnerstag 08:30 - 15:00
- Freitag 08:30 - 13:00