- bis zu 90 % Erstattung für Zahnersatz
- bis zu 10.000 EUR Leistung schon in den ersten 4 Jahren
- ohne Wartezeit, sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn
5 gute Gründe für eine private Zahnzusatzversicherung der R+V
Wer heute Wert auf hochwertigen Zahnersatz legt, muss zuzahlen. Oder eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, um die finanzielle Belastung abzumildern. Die Zahnzusatzversicherungen der R+V vereinen gleich fünf Vorteile und bieten damit eine eindrucksvolle Kombination.
100 % Fair
- Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Offene Kommunikation im Dialog mit unseren Kunden.
Bis zu 90 % Erstattung für Zahnersatz bei
“Zahn premium“
- Beim Abschluss von „Zahn premium“ werden 90% für Zahnersatz unter Anrechnung des GKV-Zuschusses und Leistungen aus anderen Versicherungen gezahlt, d.h. es bleibt nur noch ein Selbstbehalt von höchstens 10% der erstattungsfähigen Kosten.
Bis zu 10.000 EUR Leistung
- Mit attraktiver Zahnstaffel für Zahnersatz schon in den ersten 4 Kalenderjahren insgesamt bis zu 10.000 EUR Leistung in den Tarifen Zahn comfort und Zahn premium.
- Bei Unfällen in der Höhe unbegrenzte Leistung.
- Ab dem fünften Kalenderjahr ohne Höchstgrenzen.
100 % einfach und schnell
- Im Leistungsfall bekommen Sie eine schnelle Erstattung.
- Keine Gesundheitsfragen bei Antragstellung.
- Reichen Sie Ihre Kostenbelege bequem mit der R+V-Scan App auf Ihrem Smartphone ein.
0 Wartezeit
- Ohne Wartezeit, sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn.
- Einfach online informieren und abschließen – oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Berater vor Ort.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung der R+V können Sie hohe Kosten abfedern, Zuzahlungen verringern und sich Ihre Wunschversorgung besser leisten. Wählen Sie aus zwei Produktlinien: Zahn und ZahnVorsorge.
Die Tarife Zahn der R+V:
Leistungen im Überblick.
Zahn classic Z3U |
Zahn comfort Z2U |
Zahn premium Z1U |
|
---|---|---|---|
Zahnersatz, Regelversorgung |
100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil |
100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil |
100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil |
Zahnersatz, privatärztliche, höherwertige Versorgung |
100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil |
70 %1 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses2 | 90 %1 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses2 |
Kieferorthopädische Leistungen
(bei Behandlungsbeginn bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person 18 Jahre wird) |
- | 70 %1 bis zu einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR (KIG 1-2)3 oder 500 EUR (KIG 3-5)4 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer |
90 %1 bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.000 EUR (KIG 1-2)3 oder 1.000 EUR (KIG 3-5)4 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer |
1 der erstattungsfähigen Kosten.
2jedoch mindestens 100 % GKV-Zuschuss (Sie erhalten mindestens den gleichen Betrag wie von der GKV), max. verbleibender Eigenanteil
3 Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1–2: leichte bis mittlere Fehlstellungen, keine Kostenübernahme durch die GKV.
4 Kieferorthopädische Indikationsgruppen 3–5: ausgeprägte bis extreme Fehlstellungen, teilweise Kostenübernahme durch die GKV.
Versichert sind Leistungen für bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche oder dauerhaft ersetzte Zähne und Zahnersatzmaßnahmen bzw. kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vertragsabschluss begonnen, angeraten und geplant werden. Versichert sind auch Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen.
Zahn classic
Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt einen festgelegten Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz. Egal für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden, wir verdoppeln diese Summe bis zu den erstattungsfähigen Restkosten.
Zahn comfort
Bei hochwertigem Zahnersatz, wie Implantaten, zahlen wir 70 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, ein GKV-Zuschuss wird von der Leistung abgezogen, Ihr Eigenanteil beträgt 30 % der erstattungsfähigen Kosten.*
Mindestens verdoppeln wir aber den Festzuschuss der GKV, maximal bis zu 100 % der erstattungsfähigen Restkosten.
Benötigen Ihre Kinder eine kieferorthopädische Behandlung, übernehmen wir einmalig
- bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5) 70 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 500 EUR
- ohne Vorleistung der GKV (KIG 1-2) 70 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 1.000 EUR
Zahn premium
Bei hochwertigem Zahnersatz, wie Implantaten, zahlen wir 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, ein GKV-Zuschuss wird von der Leistung abgezogen, Ihr Eigenanteil beträgt nur 10 % der erstattungsfähigen Kosten.*
Mindestens verdoppeln wir aber den Festzuschuss der GKV, maximal bis zu 100 % der erstattungsfähigen Restkosten.
Benötigen Ihre Kinder eine kieferorthopädische Behandlung, übernehmen wir einmalig
- bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5) 90 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 1.000 EUR
- ohne Vorleistung der GKV (KIG 1-2) 90 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 2.000 EUR
* Auf die Leistungen angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.
In den ersten vier Kalenderjahren insgesamt bis zu 10.000 EUR Leistung.
Für die Tarife Zahn comfort und Zahn premium gilt in den ersten vier Kalenderjahren eine Zahnstaffel. Sie regelt, wie viel die R+V für Zahnersatz übernimmt:
Leistungshöchstgrenze für Zahnersatz (außer bei Unfällen)
im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR
im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR
im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR
im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR
In den ersten vier Kalenderjahren übernimmt R+V somit insgesamt bis zu 10.000 EUR.
Ab dem 5. Kalenderjahr gibt es keine Höchstgrenze mehr.
Der Tarif ZahnVorsorge der R+V:
Leistungen im Überblick.
ZahnVorsorge
|
|
---|---|
Zahnmedizinische Prophylaxe | 100 %, 1 x pro Kalenderjahr |
Kunststoff-Füllungen | 100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung |
Parodontosebehandlung4, Wurzelbehandlung4 |
100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung |
4Keine Leistungspflicht besteht für zahnärztliche Leistungen, die zusätzlich zu den Leistungen der GKV in Anspruch genommen werden und für Leistungen, für die die GKV nicht leistet, weil mit dem Zahnarzt eine Vereinbarung über eine privatzahnärztliche Behandlung getroffen wird oder weil er kein Vertragszahnarzt ist. Eine GKV-Vorleistung ist vorab in Anspruch zu nehmen.
Zahnmedizinische Prophylaxe: 100 % Erstattung, 1 x pro Kalenderjahr
Das sind:
- professionelle Zahnreinigung inkl. Politur und Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Erstellung des Mundhygienestatus inkl. Beratung und Anleitung zur Vorbeugung von Karies und Parodontose
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung
Zahnbehandlungen inkl. zugehöriger Akupunktur zur Schmerztherapie
Dazu gehören:
- Kunststoff-Füllungen: 100 % Erstattung
- Wurzel- und Parodontosebehandlung: 100 % Erstattung, wenn keine Leistungspflicht der GKV besteht und diese nicht, auch nicht teilweise, geleistet hat
Leistungshöchstgrenze für Zahnvorsorge (außer bei Unfällen)
im 1. Kalenderjahr bis zu 250 EUR
im 2. Kalenderjahr bis zu 500 EUR
In den ersten 2 Kalenderjahren übernimmt R+V somit insgesamt bis zu 750 EUR.
Ab dem 3. Kalenderjahrgibt es keine Höchstgrenze mehr.
Unverhofft kommt oft: Ein Leistungsbeispiel.
Heike M. passt immer gut auf Ihre Zähne auf und geht immer regelmäßig zur Kontrolluntersuchung. Doch eines Nachmittags beim Tee beißt sie auf den Kirschkern im Obstkuchen, ihr Zahn bricht ab. Ihr Zahnarzt stellt fest: Ein Implantat mit Krone und vorherigem Knochenaufbau sind nötig. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 3.300 EUR. Ihre GKV zahlt einen Festzuschuss von 480 EUR. Ohne eine Zahn-Zusatzversicherung müsste Heike M. einen Eigenanteil von 2.820 EUR zahlen. Da sie aber mit dem Tarif Zahn premium der R+V versichert ist, bleibt für sie nur noch ein Eigenanteil von 330 EUR.
Beispiel für einen hochwertigen Zahnersatz:
Implantat mit Knochenaufbau.
Gesamtkosten 3.300 EUR, GKV-Zuschuss 480 EUR,
Eigenanteil ohne Zahn-Zusatzversicherung: 2.820 EUR
Versichert sind Leistungen für bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche oder dauerhaft ersetzte Zähne und Zahnersatzmaßnahmen bzw. kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vertragsabschluss begonnen, angeraten und geplant werden. Versichert sind auch Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen.
Zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten.
Blick + Check
Mit den Tarifen Blick + Check sichern Sie sich Zuschüsse z. B. für hochwertige Gläser, moderne Brillenfassungen oder bei einer Augen-Laser-Operation. Außerdem können Sie viele ambulante Vorsorgeuntersuchungen nutzen, z. B. Gesundheitsuntersuchungen, Hautkrebs-Screening oder Krebsvorsorgeuntersuchungen. Hier finden Sie mehr über Blick + Check.
Beitragsvorteile gegenüber Einzeltarifen
Unsere Tarife plus kombinieren die Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Vorsorge. Damit können Sie gegenüber den Einzeltarifen spürbar sparen. Die Tarife Mitglieder bieten für Mitglieder von Genossenschaften sowie der R+V BKK Beitragsvorteile. Durch die Kombination der Leistungen für Zahnersatz, Vorsorge, Sehhilfen und Zahnprophylaxe ist eine deutliche Ersparnis gegenüber den Einzeltarifen möglich.
Service-Hotlines
Service-Hotline zum Vertrag - 0800 533-1121*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
Service-Hotline im Leistungsfall - 0800 533-1122*
Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.
Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG