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Leistungen
Mit einer privaten Krankenversicherung aus dem BeihilfeKonzept optimieren Sie - als Beamter - Ihren Gesundheitsschutz und profitieren von umfangreichen Leistungen. Dabei können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen zusammenstellen und flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.
Und für Beamten-Anwärter gilt: Je früher, umso besser! Entscheiden Sie sich möglichst zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn für das BeihilfeKonzept, um sich hervorragenden und günstigen Versicherungsschutz zu sichern.
Das BeihilfeKonzept bietet Ihnen: bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
Unsere Varianten Beihilfe classic, Beihilfe comfort und Beihilfe premium enthalten je nach Tarif folgende Leistungen:- Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
ohne Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung - Anspruch auf Beitragsrückerstattung
bereits ab Leistungsfreiheit innerhalb eines Kalenderjahres möglich - Digital und innovativ
Online-Arztbesuch mit unserem Kooperationspartner TeleClinic -
Heilpraktikerleistungen
Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) -
Hohe Leistungen
für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie - exklusive Krankenhausleistungen
Erstattung von Arzthonoraren1 und Unterkunft im Einbettzimmer - Offener Hilfsmittelkatalog
neu entwickelte Hilfmittel 2 sind bei R+V versichert, der medizinische Fortschritt ist somit mitversichert
1 auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
2 Beispiele für Hilfsmittel sind Prothesen, Rollstuhl, Sehhilfen, Hörgeräte und EinlagenDas BeihilfeKonzept im Überblick:
Zur individuellen Absicherung haben Sie verschiedene Varianten zur Auswahl - entscheiden Sie selbst, was Ihnen wichtig ist.Beihilfe classic Beihilfe comfort Beihilfe premium Wahlleistungstarif Zweibettzimmer* Wahlleistungstarif Einbettzimmer* Beihilfe-Ergänzungstarif Beihilfe-Ergänzungstarif Beihilfe-Ergänzungstarif Grundtarif** Grundtarif** Grundtarif Beihilfe Beihilfe Beihilfe * Die Wahlleistungstarife beinhalten neben den Unterbringungskosten im Ein- oder Zweibettzimmer auch Privatarzt-Leistungen.
** Bei erstmaliger Verbeamtung auf Probe bzw. auf Zeit sowie nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr (bis Alter 50) können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den bereits nach einem Grundtarif für Beihilfeberechtigte (BB, BH) bestehenden Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten um einen Beihilfe-Ergänzungstarif (E1, E2) und/oder einen Wahlleistungstarif (W1, W2) erweitern.Erklärung der verwendeten Begriffe:
- Beihilfe: Erstattung von ambulanten, zahnärztlichen und stationären Leistungen gemäß der jeweils geltenden Beihilfeverordnung.
- Grundtarif: Ergänzung der Beihilfe für ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie für stationäre Regelleistungen - Tarife BB (BB15 bis BB50, BB20E) und Tarife BH (BH20 bis BH 50).
- Beihilfe-Ergänzungstarif: Erstattung der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für z. B. Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel, Sehhilfen und Behandlungen im Ausland bis zu festgelegten Höchstgrenzen - Tarife E1, E2.
- Wahlleistungstarif Zweibettzimmer: Erstattung von Zweibettzimmer und Privatarzt bei freier Krankenhauswahl - Tarife W2 (W215 bis W200, W220E).
- Wahlleistungstarif Einbettzimmer: Erstattung von Einbettzimmer und Privatarzt (auch über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus) bei freier Krankenhauswahl - Tarife W1 (W115 bis W100, W120E).
- Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
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Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind:
- Beamte, Richter und Hochschullehrer
Hauptamtlich und Vollzeit tätige Beamte, Richter und HochschullehrerTeilzeitbeschäftigte Beamte, Richter und Hochschullehrer - Beamtenanwärter und Referendare
Im Vorbereitungsdienst für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst (z. B. Lehrer) - Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge bzw. unenetgeltliche truppenärztliche Versorgung
Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen - Versorgungsempfänger
Beamte, Richter und Hochschullehrer im Ruhestand
Berufssoldaten im Ruhestand - Waisen, Halbwaisen und Witwer
Waisen erhalten allerdings weder für Ehe-/Lebenspartner noch für Kinder Beihilfe
Berücksichtigungsfähig sind:
- Angehörige des Beihilfeberechtigten
Ehe-/Lebenspartner, wenn deren Einkünfte festgelegte Grenzen nicht überschreiten
Kinder, die im Familenzuschlag berücksichtigungsfähig sind
- Beamte, Richter und Hochschullehrer
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Wie hoch ist der Beihilfeanspruch?
Beihilferegelungen des Bundes und der angeglichenen Länder
Der Umfang Ihres Anspruchs auf Beihilfe ist abhängig von der für Sie geltenden Beihilfeverordnung (Bund oder Land) und Ihrem Familienstand.
Beihilfebemessungssatz Versorgungslücke Beamte 50 % 50 % Beamte mit 2 oder mehr Kindern
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner
Versorgungsempfänger70 % 30 % Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % 20 %
Baden-Württemberg: Für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre berücksichtigungsfähigen Ehe-/Lebenspartner, die seit dem 01.01.2013 einen Anspruch auf Beihilfe erworben haben, gilt ein Beihilfebemessungssatz von 50 %.In Bremen und Hessen gelten familienbezogen andere Beihilfebemessungssätze.
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Telemedizin – Was sind die Vorteile?
Die digitale Alternative zum traditionellen Arztbesuch.Wir bieten unseren Krankenvollversicherten viele digitale Vorteile: Mit innovativen Serviceleistungen für Ihren persönlichen Bedarf sorgt die R+V dafür, dass Sie in Ihrer Lebenssituation jederzeit optimal unterstützt werden.
Unser Gesundheitspartner TeleClinic ist rund um die Uhr für Sie da: Mit einem Arztgespräch (wenn das entsprechende Krankheits-/ Beschwerdebild eine "Fern-/Videosprechstunde/-behandlung" nach medizinischen Standards erlaubt), Rezept, Überweisung oder Krankschreibung – alles elektronisch.
Die digitale Plattform macht so dank Videogespräch und Telefonberatung vieles möglich, was Sie von einem traditionellen Arztbesuch kennen. -
Ergänzender Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit
Runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab, um sich und Ihre Familie vor finanziellen Belastungen im Krankheits- oder Pflegefall abzusichern:
1. Beitragsentlastung im Alter - damit Sie im hohen Alter niedrige Beiträge zahlen.
Mit dem Eintritt ins Rentenalter vermindert sich in der Regel das Einkommen - doch die Fixkosten bleiben. Sorgen Sie deshalb schon heute vor, um die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung im Alter zu senken. Und das ohne Leistungseinschränkung. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie die Beitragsentlastung im Alter in Ihren Versicherungsschutz einschließen.
Die Beitragsentlastung bietet Ihnen:- Verringerung des monatlichen Beitrags im Rentenalter: Ihr Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung wird ab dem 65. Lebensjahr um einen fest vereinbarten Betrag reduziert.
- Flexibilität: Die monatliche Beitragsentlastung kann jederzeit flexibel in Stufen von je 5 EUR vereinbart werden. Maximal können 80 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses aktuellen Beitrages für die Tarife, die mit Alterungsrückstellung kalkuliert sind, abgesichert werden.
- Steuerfreiheit und Arbeitgeberzuschuss: Die Leistung aus der Beitragsentlastung ist steuerfrei. Ihr Arbeitgeber übernimmt bis zu 50 % des Beitrages, denn der Beitrag ist wie der Beitrag für die private Krankenversicherung arbeitgeberzuschussfähig.
2. Krankenhaustagegeldversicherung - finanzielle Belastungen im Krankenhaus vermeiden.
Mit dieser Ergänzung erhalten Sie für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes einen fest vereinbarten Betrag. So können Sie Mehrkosten ausgleichen.
3. Pflegemonatsgeldversicherung - Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der privaten Pflegeabsicherung der R+V. Die R+V-Pflegemonatsgelder ergänzen die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und bieten einen Einkommens- und Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen.
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Service Hotlines
Service-Hotline zum Vertrag - 0800 533-1121*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
Service-Hotline im Leistungsfall - 0800 533-1122*
Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.
Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
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Versicherungsbedingungen für das BeihilfeKonzept
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG
- Montag 09:00 - 17:00
- Mittwoch 09:00 - 17:00
- Donnerstag 14:00 - 17:00
- Freitag 09:00 - 13:00
- Montag 10:00 - 15:00
- Dienstag 10:00 - 15:00
- Donnerstag 10:00 - 16:00