Unfall im Homeoffice - Trotzdem gesetzlicher Schutz?

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus zu arbeiten. Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?

Auch im Homeoffice unfallversichert

Sollten Sie einen privaten Unfallschutz haben, so leistet dieser immer parallel zur Leistung der gesetzlichen Versorgung. Es erfolgt hier keine Kürzung, sondern Sie bekommen Geld aus beiden Absicherungen. Besonderer Vorteil beim privaten Unfallschutz der R+V: Unser "Malteser-Paket", dass Ihnen in Kooperation mit den Maltestern Ihre Wohnungsreinigung, die Wäsche und die Einkäufe übernimmt und beispielsweise auch einen Menü-Service bietet!

Grundsätzlich gilt: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht - das Bundessozialgericht spricht hier von der Handlungstendenz. Das heißt zum Beispiel: Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert. Denn eigenwirtschaftliche - das heißt private - Tätigkeiten sind auch im Büro grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.

Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Homeoffice versichert sind. Einige Urteile des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben. So gelten die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Homeoffice nicht versichert.

Quelle: Pressemitteilung der DGVU (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) vom 19.03.2020 unter: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_385796.jsp

Damit halten wir fest: Die Prüfung und Leistung wird bei den gesetzlich versicherten Unfällen im Einzelfall geprüft. Eine Prüfung lohnt sich immer! Der private Unfallschutz leistet 24 Stunden, unabhängig von der Tätigkeit zusätzlichen zur gesetzlichen Leistung.