Eine Vollkasko-Versicherung für das Fahrrad? Geht nicht, gibt’s nicht!

Im Sommer gemütlich auf einem 2.000 EUR E-Bike radeln, wer kennt es nicht. Doch wer zahlt eigentlich die Reparatur am Fahrrad nach einem Sturz?

Neben der klassischen Versicherung für den Schadenersatz des E-Bikes nach einem Diebstahl, gibt es für diesen Sommer seit kurzem den perfekten Zusatzbaustein: E-Bikes Spezial.

Mit dem E-Bike-Spezial Baustein wird Ihr Versicherungsumfang noch einmal deutlich erweitert. Abgesichert sind hierüber dann auch Schäden am Rad bei und durch:

  1. Unfall 
  2. Unfall eines Transportmittels 
  3. Schäden während sich das E-Bike in Gewahrsam des Beförderungsunternehmens befindet
  4. Fall- oder Sturzschäden
  5. Einwirkungen von Tieren
  6. Bedienungsfehler/unsachgemäße Handhabung
  7. Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  8. Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  9. Verschleiß des Akkus

 

Das heißt, dass die R+V mit dem Zusatzbaustein sogar die Kosten der Reparatur Ihres Fahrrads nach einem Unfall übernimmt. Der Baustein ist optional und jederzeit für Ihr Rad erweiterbar.

Ist Ihnen das zu viel? Dann bleiben Sie einfach bei der klassischen Fahrrad-Diebstahlklausel und sichern sich ausschließlich gegen das Risiko der Entwendung ab.

Wichtig zu wissen ist, dass im Schadensfall immer Sie als Kunde die Nachweispflicht über den Wert Ihres Fahrrads tragen. Deshalb empfiehlt es sich, sowohl die Rechnung als auch ein Foto vom Rad aufzubewahren. Das vereinfacht die Schadenregulierung im Ernstfall erheblich.

Parallel hierzu empfehlen wir einen Grundschutz im Bereich der Unfallabsicherung, der Ihnen nötige Vorsorge bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Sturz bietet. Sowohl Knochenbrüche als auch schwere Verletzungen nach einem Verkehrsunfall mit einem Auto sind nämlich keine Seltenheit!

Sie sind arbeitstätig? Denken Sie daran, dass nach 18 Monaten das Krankengeld eingestellt wird.

Wir wünschen gute und sichere Fahrt!