Solidaritätszuschlag 2021: der Soli verabschiedet sich…

…zumindest für die meisten Bürger in Deutschland. Alles Wichtige und wie Sie jetzt clever profitieren können, erfahren Sie hier!

Für die große Mehrheit unserer Bevölkerung entfällt ab dem 01. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Damit werden rund 36 Millionen Bürger um etwa elf Milliarden Euro im Jahr entlastet. Unglaublich!

Ein Großteil unserer Kunden investiert die Soli-Ersparnis künftig für 0 Cent Mehraufwand im Vergleich zum heutigen Netto, in die Alters- oder Pflegevorsorge. Wer sich nicht bereits von Anfang an, an das „neue“ Netto gewöhnt, profitiert damit quasi doppelt.

Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird. 

An die neue deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Wie bereits heute verhindert sie, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.

Nutzen Sie Ihren Solidaritätszuschlag für ein passendes Konzept! Wir beraten Sie gerne.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solidaritaetszuschlag-1662388