- lebenslange garantierte Rentenzahlungen
- steuerliche Förderung: Beiträge sind ab sofort 100 % als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig
- Hinterbliebenenschutz ohne Gesundheitsprüfung
Rentenversicherung mit Hilfe vom Staat
Wussten Sie schon, dass der Staat Ihnen bei Ihrer Altersvorsorge hilft? Mit der Rürup Rente der R+V können Sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte und Steuervorteile nutzen. Die Fondsgebundene Rürup Rente ist eine Rentenversicherung mit staatlicher Förderung.
Fondsgebundene Rürup Rente – Leistungen für Sie
Die Fondsgebundene Rürup Rente ist vor allem für Besserverdiener, Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Altersvorsorge: Durch den Sonderausgabenabzug profitieren sie von besonders hohen Steuervorteilen. Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der Fondsgebundenen Rürup Rente: Durch den relativ geringen Besteuerungsanteil der nächsten Jahre sichern sie sich langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
So nutzen Sie Ihr Geschenk vom Staat:
Sie können die Beiträge zur Fondsgebundenen Rürup Rente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen. Das Ergebnis ist eine jährliche Rückzahlung aus Ihrer Einkommensteuererklärung. Und die können Sie dann wieder investieren.
RürupOptimal
- Einzahlung der Steuerrückerstattung in die Fondsgebundene RürupRente
- Neuer Beitrag wieder absetzbar
- Anlageziel: Sparen
RürupChance
- Einzahlung einer mtl. Sparrate in eine FRV
- Anlageziel: Kapital aufbauen
RürupSchutz
- Keinen Geldverlust im Todesfall durch Abschluss einer Risikolebensversicherung
- Anlageziel: Kapital sichern
RürupGenuss
- Nutzung der Steuerrückerstattung für private Zwecke (z. B. Reisen)
- Anlageziel: individuelle Nutzung
Tipp: Investieren Sie Ihre Steuerrückzahlung als Zuzahlung in Ihren bestehenden Vertrag, sofern die Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft sind. So machen Sie am meisten aus Ihrer Vorsorge.
Noch ein Vorteil: Sie können Ihre Fondsgebundene Rürup Rente auch unabhängig von Ihrer Steuerrückzahlung über weitere Zuzahlungen aufstocken und Ihren Steuerspareffekt optimieren. So profitieren sie von besonders hohen Steuervorteilen!
Die Fondsgebundene Rürup Rente im Detail:
- attraktive Steuervorteile
Sie können die Beiträge zur Fondsgebundenen Rürup Rente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.- 2023: Es besteht ab sofort eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge von 100 % (höchstens 26.528 EUR bei Alleinstehenden/ 53.056 EUR bei Ehepaaren/ eingetragenen Lebenspartnern).
- Ertragschancen
Der Sparanteil Ihres Beitrags (laufender Beitrag, Einmalbeitrag) wird in der von Ihnen gewählten Anlagestrategie bzw. in die von Ihnen gewählten Fonds investiert. Dazu stehen Ihnen bis zum Rentenbeginn definierte Anlagestrategien der Union Investment oder eine individuelle Fondsauswahl aus Fonds - inklusive der Spezialfonds UniRBA Welt 38/200 mit regelbasierter Anlagestrategie und - neu: dem Spezialfonds UniRBA 3 Märkte - zur Verfügung. Beim Spezialfonds UniRBA 3 Märkte können Sie an der Entwicklung dreier starker und etablierter Aktienmärkte über die Aktienindizes DAX, NASDAQ 100 und NIKKEI 225 partizipieren. Wählen Sie einfach entsprechend Ihrem persönlichen Chance-Risiko-Profil aus. - Flexibilität
Sie können die Anlagestrategie bzw. Fonds jederzeit ändern. Beispiel: Sie wechseln zum Ende der Laufzeit in eine sicherheitsorientiertere Anlagestrategie. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Ihren Beitrag auf mehrere Anlagestrategien/Fonds aufzuteilen. Zuzahlungen (auch bei Einmalbeiträgen) und Beitragsanpassungen sind ebenfalls jederzeit möglich. - ab Vertragsbeginn Garantie einer lebenslangen Rente
Sie bestimmen, wann Sie Ihre Rentenzahlungen in Anspruch nehmen möchten. Wir zahlen Ihnen - frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (steuerrechtlich festgelegt) - eine lebenslange monatliche Rente. Das garantieren wir Ihnen bereits bei Vertragsschluss. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente können Sie jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres verlegen. - "Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der Fondsgebundenen Rürup Rente ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder bei Insolvenz (im Rahmen des §851c Abs. 2 ZPO) geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.
Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen.
Leistungen aus der Rürup Rente für Ihre Angehörigen
Die Fondsgebundene Rürup Rente bietet Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit:
- Hinterbliebenenrente für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder
Die Rürup Rente kommt im Todesfall Ihrem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner oder Ihren Kindern zugute. Dabei wird die Leistung in der gesetzlich festgelegten Rangfolge erbracht: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner erhalten lebenslange Rentenzahlungen, waisenrentenberechtigte Kinder erhalten zeitlich befristete Rentenzahlungen (sofern kein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner vorhanden).
Anlagestrategien zu Fondsgebundene Rürup Rente
Detaillierte Informationen zu den Anlagestrategien der Fondsgebundenen Rürup Rente finden Sie hier.
Informationen zum Sonderabgabenabzug
Sie möchten mehr über die einkommenssteuerliche Behandlung der Basisversorgung wissen?
Wir geben Ihnen einen Überblick zur Entwicklung des Sonderausgabenabzugs und der Besteuerung der Rentenleistungen. Anhand eine Beispiels erläutern wir Ihnen die Vorgehensweise zur Berechnung des Sonderausgabenabzugs.
Änderungsauftrag für Anlagestrategie bzw. Fonds
Mit dem Änderungsauftrag können Sie Ihre Anlagestrategie bzw. Fonds wechseln und/oder eine Zuzahlung beauftragen.
Muster-Produktinformationsblatt
Das Muster-Produktinformationsblatt für dieses Produkt finden Sie unter www.ruv-pib.de.
Informationen zur Nachhaltigkeit
Mehr zur Nachhaltigkeit unseres Produkts erfahren Sie hier.
Service-Hotlines
Service-Hotline - 0800 533-1171*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene RürupRente
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Bedingungsheft der R+V Lebensversicherung AG
- Montag 09:00 - 15:00
- Dienstag 09:00 - 18:00
- Mittwoch 09:00 - 15:00
- Donnerstag 09:00 - 18:00
- Freitag 09:00 - 14:00
- Montag 09:00 - 14:30
- Dienstag 09:00 - 16:00
- Mittwoch 09:00 - 14:30
- Donnerstag 09:00 - 16:00
- Freitag 09:00 - 12:00
- Montag 08:00 - 13:00
- Dienstag 08:00 - 13:00
- Mittwoch 08:00 - 13:00
- Donnerstag 08:00 - 13:00
- Freitag 08:00 - 13:00