Vermögensübertragung regeln, Kontrolle behalten. So geht’s.
Durch sinnvolle Investitionen, kluge Kapital-Anlage, durch geschickte Auswahl von Anlageprodukten wie Fondssparplänen oder durch ein Erbe konnten Sie sich ein Vermögen aufbauen. Jetzt denken Sie daran, der nächsten Generation etwas mit auf den Weg zu geben. Eine Schenkung zu Lebzeiten kommt für Sie aber nicht in Frage: Sie möchten alle Freiheiten und die Kontrolle behalten. Die Lösung ist ganz einfach:
- R+V-GenerationenPlan Invest-Plus
- R+V-GenerationenKonzept-Plus
Sie zahlen einmalig einen Betrag und legen so Ihr Vermögen chancenorientiert an.
Vermögen aufbauen und weitergeben - von Generation zu Generation.
Der R+V-GenerationenPlan Invest-Plus
- Eine fondsgebundene, lebenslange Todesfallversicherung gegen Einmalbeitrag
- Auszahlung wird bei Tod des Versicherten sofort fällig
- Entstehende Erträge sind bis zum Tod einkommensteuerfrei, solange keine Entnahme erfolgt
- Die Auszahlung der Todesfallleistung ist ebenfalls einkommensteuerfrei
- Erbschaftssteuer fällt an, wenn Freibeträge überschritten werden
Das R+V-GenerationenKonzept-Plus
- Eine fondsgebundene Kapitalversicherung mit festem Ablauftermin gegen Einmalbeitrag
- Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Ablauftermin, auch wenn der Versicherte vor diesem Termin verstirbt
- Stirbt der Versicherte vor dem Termin, fällt ggf. Erbschaftsteuer an (Freibeträge beachten!)
- Dagegen sind alle entstehenden Erträge bis zum Ablauftermin einkommensteuerfrei.
- Die Auszahlung einer Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei.
- Bei Auszahlung einer Erlebensfallleistung (auch bei Entnahmen) fällt Kapitalertragsteuer an.
Ihre Vorteile bei der Vermögensübertragung mit der R+V.
Vermögensübertragung oder Schenkung zu Lebzeiten. Was ist für Sie besser?
Vererben zu Lebzeiten und so aktiv die Vermögensübertragung steuern zu können ist heute vielen Menschen wichtig. Eine Möglichkeit ist dabei die Schenkung zu Lebzeiten. Doch durch z. B. Schenkungen an Kinder vor dem Tod besteht die Gefahr, bereits zu Lebzeiten das Vermögen endgültig aus der Hand zu geben. Aber was passiert, wenn Sie zum Beispiel im Pflegefall auf Ihr Vermögen zugreifen wollen? Durch Vermögensübertragung behalten Sie die Kontrolle über Ihr Vermögen. Und bleiben flexibel. Sie können jederzeit unbürokratisch den Begünstigten ändern und Ihr Vermögen kann sich auch in Zukunft chancenorientiert weiterentwickeln.
Wem können Sie Ihr Vermögen übertragen?
Mit den Lösungen zur Vermögensübertragung der R+V können Sie einen Bezugberechtigten frei bestimmen. Möglich ist also z. B. die Vermögensübertragung an Ehegatten bzw. Partner oder die Vermögensübertragung an Kinder, Verwandte oder andere nahestehende Menschen.
Der Bezugsberechtigte
- wird durch den Versicherungsnehmer namentlich festgelegt
- erhält die Todesfall-Leistung
Dabei sind auch mehrere Bezugsberechtigte möglich. Ein weiterer Vorteil: Ein Bezugsrecht für Minderjährige ist auch ohne Unterschrift der Eltern möglich.
Durch Vermögensübertragung Erbschaftsteuer sparen
Richtig vererben schon zu Lebzeiten heißt auch, über die Besteuerung der Vermögensübertragung nachzudenken. Fragen Sie hierzu Ihren R+V-Experten vor Ort. Er kann Ihnen bei Fragen zu Steuersätzen und Freibeträgen und der steuerpflichtigen Erbschaft weiterhelfen.
Service-Hotlines
Service-Hotline - 0800 533-1171*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
Versicherungsbedingungen zur R+V-Vermögensübertragung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Einzelbedingungen:
GenerationenKonzept Invest
GenerationenPlan Invest
Informationen zu den Fonds:
Fondsauswahl Load-Produkte
Fondsauswahl net-Produkte
- Montag 09:00 - 15:00
- Dienstag 09:00 - 18:00
- Mittwoch 09:00 - 15:00
- Donnerstag 09:00 - 18:00
- Freitag 09:00 - 14:00
- Montag 09:00 - 14:30
- Dienstag 09:00 - 16:00
- Mittwoch 09:00 - 14:30
- Donnerstag 09:00 - 16:00
- Freitag 09:00 - 12:00
- Montag 08:00 - 13:00
- Dienstag 08:00 - 13:00
- Mittwoch 08:00 - 13:00
- Donnerstag 08:00 - 13:00
- Freitag 08:00 - 13:00