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Leistungen
Mit der R+V-Investitionsgüterkredit-Versicherung (IKV) können großvolumige Einzelforderungen aus speziellen Investitionsgütergeschäften abgesichert werden.
Die Versicherung im Überblick:
- Abgesichert werden Einzelforderungen bis max. 5 Mio. EUR. Die zugrunde liegenden Verträge beinhalten in der Regel die Herstellung von langlebigen Investitionsgütern zur Durchführung von Produktions- oder Dienstleistungen wie Maschinen oder Anlagen. Dabei handelt es sich häufig um Spezialanfertigungen oder hochwertige Serienproduktionen mit einem hohen Investitionsvolumen, einer langen Fabrikationszeit und einem Zahlungsplan über einen längeren Zeitraum.
- Voraussetzung für den Versicherungsfall ist die Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden.
- Versichert sind in Rechnung gestellte Forderungen aus dem Verkauf oder der Werklieferung eines Investitionsguts gegen einen Kunden während der Laufzeit des Versicherungsvertrags. Versicherungsschutz besteht für einen einzelnen Auftrag eines Kunden.
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Versicherungsbedingungen für die Investitionsgüterkredit-Versicherung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Investitionsgüterkredit-Versicherung
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