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So funktioniert das Kombinationsmodell
Mit dem Kombinationsmodell lagern Sie Pensionsverpflichtungen aus und entlasten so Ihre Bilanz, was für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt: Denn häufig reichen gebildete Pensionsrückstellungen nicht aus, um die weiter steigende Lebenserwartung abzudecken. Gleiches gilt für das Todesfall- und Invaliditätsrisiko. Im Einzelfall kann dies für Ihr Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen.
Auch Basel II, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und internationale Bilanzierungsstandards zeigen: Pensionsrückstellungen belasten zunehmend die Bilanz.
Die Auslagerung – d. h. die Übertragung – der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf:- die rückgedeckte Unterstützungskasse der R+V Lebensversicherung AG (Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e. V.) und/oder
- die R+V Pensionsfonds AG.
Dabei werden die Pensionsverpflichtungen in drei Kategorien unterteilt:
- Past Service: Bereits erdiente Anwartschaften aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiter werden in einem Einmalbeitrag in den chancenorientiert oder konservativ (versicherungsförmig) ausgestalteten Pensionsfonds übertragen.
- Future Service: Noch zu erdienende Anwartschaften aktiver Mitarbeiter werden in die rückgedeckte Unterstützungskasse (VGU) ausgelagert.
- Leistungen gegenüber den heutigen Rentenbeziehern können per Einmalbeitrag komplett auf die Unterstützungskasse (VGU) oder den Pensionsfonds übertragen werden.
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Gute Gründe für die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen
Das Kombinationsmodell bietet Ihnen:
- günstigere Kredite dank besserer Bilanzkennzahlen
Mit der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen verbessern Sie Ihre Eigenkapitalquote und profitieren dadurch von günstigeren Ratings bei der Kreditvergabe.
- Sicherstellung ausreichender Liquidität für fällige Versorgungsleistungen
Wann Sie Pensionsleistungen in welchem Umfang erbringen müssen, ist nicht genau vorherzusagen: Einerseits steigt die Lebenserwartung stetig, andererseits tritt der Versorgungsfall durch Tod oder Berufsunfähigkeit manchmal schneller ein als erwartet. Mit einer Auslagerung der Pensionsverpflichtungen stellen Sie trotz dieser Unwägbarkeiten sicher, dass Sie Ihr Leistungsversprechen jederzeit einhalten können, ohne dabei Liquiditätsengpässe zu riskieren.
- Realisierung steuerlicher Vorteile
Durch die Kombination der zwei Durchführungswege (R+V-Pensionsfonds und R+V-Unterstützungskasse) werden die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten des Gesetzgebers optimal genutzt: Sie als Unternehmer können die Beiträge und Zuwendungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen und so gewinnmindernd veranschlagen. Für Ihre Arbeitnehmer ist die Übertragung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
- Vorteile bei Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge
Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen bietet wichtige Vorteile beim Unternehmensverkauf bzw. bei der Nachfolge: Das Unternehmen kann ohne Altlasten verkauft bzw. übernommen werden und die Altersversorgung des Veräußerers ist unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Nachfolgers.
- Reduzierung administrativer Tätigkeiten und Kostensenkung durch externe Verwaltung
Durch einen geringeren Administrationsaufwand in der Rentenphase profitieren Sie von Kosteneinsparungen.
- Reduzierung der Insolvenzsicherungskosten
Die Bemessungsgrundlage für den Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) beträgt beim Pensionsfonds nur 20% einer vergleichbaren Pensionszusage.
- günstigere Kredite dank besserer Bilanzkennzahlen
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Service-Hotline
Kombinationsmodell
Service-Hotline zu Vertrag + Leistung – 0800 533-1165*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
- Montag 09:00 - 15:00
- Dienstag 09:00 - 18:00
- Mittwoch 09:00 - 15:00
- Donnerstag 09:00 - 18:00
- Freitag 09:00 - 14:00
- Montag 09:00 - 14:30
- Dienstag 09:00 - 16:00
- Mittwoch 09:00 - 14:30
- Donnerstag 09:00 - 16:00
- Freitag 09:00 - 12:00
- Montag 08:00 - 13:00
- Dienstag 08:00 - 13:00
- Mittwoch 08:00 - 13:00
- Donnerstag 08:00 - 13:00
- Freitag 08:00 - 13:00