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    Zeitarbeit: mehr Flexibilität für Ihr Unternehmen

    Mitarbeiter sind der größte Kostenfaktor und damit die wichtigste Stellschraube im Unternehmen. Je flexibler die Belegschaft bei Auftragsspitzen oder saisonalen Schwankungen angepasst werden kann, desto sicherer können Unternehmen wirtschaften. Wie funktioniert Leiharbeit und wie erkennt man eine seriöse Zeitarbeitsfirma?

    Zeitarbeit: Raus aus der Nische

    Seit 1972 wird die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland vom Gesetzgeber geregelt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird seitdem immer wieder auf den neuesten Stand der Marktentwicklungen gebracht, die jüngste Novelle trat am 1. April 2017 in Kraft. Auch wenn die Zeitarbeit wegen Lohndumpings immer wieder in die Kritik gerät, hat sie sich in den letzten Jahren zu einer festen Größe im Arbeitsmarkt entwickelt.

    So funktioniert Leiharbeit

    Umgangssprachlich ist die Arbeitnehmerüberlassung auch als Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing bekannt. Sie beschreibt ein Arbeitsverhältnis, das zwischen drei Partnern zustande kommt:

    • dem verleihenden Arbeitgeber
    • dem dort fest angestellten Zeitarbeitnehmer
    • dem entleihenden Unternehmen

    Der Zeitarbeiter erhält sein Gehalt sowie sämtliche Sozialleistungen von seinem Arbeitgeber. Dieser überlässt nur die Weisungsbefugnis für den Zeitarbeiter der entleihenden Firma. Basis hierfür ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das mit Branchentarifverträgen kombiniert werden kann. Von den Einnahmen durch den Verleih eines Arbeitnehmers muss ein Zeitarbeitsunternehmen folgende Kosten finanzieren:

    • Gehalt des verliehenen Arbeitnehmers
    • Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
    • Rücklagen für Urlaub, Krankheit und Phasen, in denen der Mitarbeiter nicht verliehen werden kann
    • Personalkosten für Disponenten, Lohnbuchhaltung und allgemeine Bürokosten (Miete, Strom usw.)
     

    Zeitarbeit: Zahlen und Fakten

    Knapp drei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind Leiharbeiter.

    Im Jahresdurchschnitt 2017 gab es in Deutschland rund eine Millionen Leiharbeitnehmer.

    Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer ist männlich und jünger. Personen ohne Berufsabschluss sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch der Ausländeranteil ist in der Zeitarbeit höher (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Juli 2018):

     Studie „Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit“

    Die zwei größten Zeitarbeitsfirmen in Deutschland sind Randstad und Adecco.

    Mehr als 50 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse dauern weniger als drei Monate.

    In welchen Branchen werden Leiharbeiter am häufigsten eingesetzt?

    Mehr als die Hälfte der Leiharbeiter übt eine Helfertätigkeit aus (alle Beschäftigte: jeder Fünfte), also eine Aufgabe mit vergleichsweise niedrigem Anforderungsniveau. Die wichtigsten Tätigkeitsfelder der Zeitarbeitnehmer sind (Jahresdurchschnitt 2017):

    • Produktionsberufe: 42 Prozent
    • Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungsberufe: 32 Prozent
    • Personenbezogene Dienstleistungsberufe: 13 Prozent
    • Kaufmännische und unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe: 11 Prozent
    • IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe: 2 Prozent

    Wie erkennt man eine gute Zeitarbeitsfirma?

    Leider verführen die Konditionen der Zeitarbeit immer noch verschiedene Anbieter zu unseriösen Angeboten. Deshalb sollten Sie bei der Wahl einer Zeitarbeitsfirma Folgendes beachten:

     

    Zeitarbeit und Mindestlohn

    Branchen-Mindestlohn für Leiharbeiter alte Bundesländer

    Der Branchen-Mindestlohn für Leiharbeiter in den alten Bundesländern liegt derzeit (Stand Januar 2019) bei 9,49 Euro pro Stunde und erhöht sich ab dem 1. April 2019 auf 9,79 Euro pro Stunde.

    Branchen-Mindestlohn für Leiharbeiter neue Bundesländer

    In den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) beträgt der Branchen-Mindestlohn für Leiharbeiter seit dem 1. Januar 2019 9,49 Euro pro Stunde.

    Änderungen im Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz zum 1. April 2017

    Die jüngste Novelle des Arbeitnehmer­überlassungs­gesetzes (AÜG) gab es zum 1. April 2017. Die Änderungen sollen vor allem unlautere Zeitarbeitspraktiken durch folgende Maßnahmen erschweren:

    • Die Höchstdauer der Überlassung beim selben Entleiher wird auf 18 Monate beschränkt. Auf noch laufende Einsätze von Leiharbeitnehmern hat die Überlassungshöchstdauer vorerst keinen Einfluss.
    • Nach neun Monaten erhalten Leiharbeiter das gleiche Gehalt wie die Festangestellten des Entleihers, wenn sie in demselben Entleibetrieb arbeiten.
    • Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Allerdings dürfen Sie in einem bestreikten Betrieb arbeiten, wenn sie keine Tätigkeit von streikenden Beschäftigten ausführen.

    Vorteile der Zeitarbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    Durch die Arbeitnehmerüberlassung können Unternehmen unabhängig von der Konjunktur wirtschaftlich arbeiten:

    • Gute Auftragslagen können voll ausgeschöpft werden.
    • Personalengpässe können abgefedert werden.
    • Zusätzliches Know-how kann kurzfristig zugekauft werden.
    • Die Stammbelegschaft wird entlastet.

    Auch für die Arbeitnehmer bieten sich viele Vorteile durch die Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma:

    • Sie stellt ein Sprungbrett in die Erwerbstätigkeit dar.
    • Arbeitnehmer können so Berufserfahrung sammeln.
    • Unter Umständen ist die Anstellung ein Türöffner zu internationalen Konzernen.
    • Sozial- und Krankenversicherung sind gesichert.
    • Eine Gehaltsfortzahlung ist auch in Nichteinsatz-Zeiten garantiert.

    Sprungbrett in die Arbeitswelt

    Personaldienstleister haben sich – gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels – zu einem ernst zu nehmenden Partner auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Da die meisten Unternehmen nicht die Ressourcen haben, um aufwendige Bewerbungskampagnen zu bewältigen, überlassen sie diese Aufgabe immer häufiger den Zeitarbeitsfirmen. Denn in der Praxis tritt oft der sogenannte Klebeeffekt auf: Zeitarbeiter werden von den Firmen, von denen sie zuerst nur temporär eingestellt worden sind, als Festangestellte übernommen.

    Dies ist ein Vorgehen, das sich auch für die Zeitarbeiter auszahlt: So nutzen viele Leiharbeiter eine vorübergehende Stelle, um in einer anderen Branche Fuß zu fassen. Durch die Zeitarbeit bekommen jedoch auch Arbeitskräfte eine Chance, die auf Basis der Stellenbeschreibung des Unternehmens durch das Raster gefallen wären. Dies kann durchaus den Weg zur Weiterbildung und höherer Qualifizierung ebnen und auch ein Weg sein, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

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    Autor/in

    K. Waldheim

    Januar 2019

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