Zusatzfahrer – Angebot für Fahranfänger
Wenn Sie noch kein eigenes Auto haben, oft den Wagen der Eltern fahren und unter 23 sind haben wir für Sie das besondere Angebot für Zusatzfahrer.
Bisher müssen Eltern uns als Versicherung mitteilen, wenn ihr Kind der jüngste Fahrer ihres Autos ist. Die Kinder werden dann als Fahrer im Kfz-Vertrag hinterlegt. Bei jungen Fahrern kann das schnell teuer werden.
Mit dem Angebot für Zusatzfahrer können Eltern junge Fahrer in ihren Vertrag einschließen – auch mehrere. Der Zusatzfahrer darf nicht nur den einen Pkw (z.B. den des Vaters) fahren, sondern auch weitere* bei R+V, KRAVAG und Condor versicherte Fahrzeuge – sei es das Auto der Oma, des Bruders oder den Firmen Pkw des Ausbildungsbetriebs. Und das alles für zusätzlich nur 289 EUR im Jahr für jeden Zusatzfahrer.
*Voraussetzung: der Kreis der berechtigten Fahrer ist nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt.
Schützen Sie sich als Fahrer vor den Folgen eines Unfalls. Die Fahrerschutz-Versicherung leistet Schadensersatz und hilft schnell - egal ob Sie oder ein anderer berechtigter Fahrer Ihres Fahrzeugs den Unfall verschuldet haben.
Die Fahrerschutz-Versicherung ist in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.
Der Werkstattservice ist in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.
Highlight für Elektrofahrzeuge: die Entladung des Akkus gilt als Panne und berechtigt zur Inanspruchnahme aller für diesen Fall aufgeführten Leistungen (z. B. Abschleppen zur nächsten Ladestation) |
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Der R+V-SchutzbriefPlus beinhaltet alle Schutzbriefleistungen plus einer Auslandsschaden-Versicherung. Ihr Vorteil: Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland müssen Sie sich nicht mit dem ausländischen Versicherer des Schadenverursachers auseinandersetzen. Die R+V reguliert Ihren Schaden nach den umfangreichen Leistungen des deutschen Schadenersatzrechts.
Der SchutzbriefPlus ist für Pkw, Camping-Kfz und Motorräder/-roller erhältlich.
Die Schutzbriefe sind in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.
Wenn Sie eine R+V-Kfz-Police-Plus abgeschlossen haben, können Sie in der Haftpflichtversicherung und/oder Vollkaskoversicherung den Rabattschutz zusätzlich abschließen.
Im Fall einer Schadenmeldung wird der Schadenfreiheitsrabatt im nächsten Jahr nicht umgestuft, sondern bleibt in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Es erfolgt keine Rückstufung.
Werden in einem Kalenderjahr mehrere Schäden gemeldet, wird einer dieser Schäden für die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nicht berücksichtigt.
Melanie B. ist schon viele Jahre ohne einen Unfall mit Ihrem Auto unterwegs. Sie hat eine R+V-Kfz-Police-Plus Kfz-Haftpflichtversicherung und ist aktuell in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) SF 14. Als sie eines Tages auf eine rote Ampel zufährt wird sie kurz abgelenkt, da ist es auch schon geschehen: sie fährt einem anderen Auto hinten auf. Zum Glück ist niemandem etwas passiert, das andere Auto hat aber einen Schaden. Frau B. meldet den Schaden der R+V. Da sie einen Rabattschutz abgeschlossen hat, ändert sich an ihrer SF-Klasse nichts. Auch im Folgejahr genießt Melanie B. ihre Schadenfreiheitsklasse 14 mit günstigen Beiträgen.
Thomas P. fährt gerne und viel Auto – und schon seit langem unfallfrei. Seine Schadensfreiheitsklasse ist deshalb SF 14. Beim rangieren auf einem Parkplatz passiert es dann aber doch: er übersieht ein anderes Auto und verursacht einen Schaden. Als ob das nicht schon genug wäre, passiert ihm nur wenige Tage später fast das gleiche. Auf einem unübersichtlichen Parkplatz übersieht er ein stehendes Motorrad. Wieder ein Schaden. Hätte Thomas P. nicht einen Rabattschutz zusätzlich zu seiner R+V-Kfz-Police-Plus Kfz-Haftpflichtversicherung, würde er im Folgejahr gleich um mehrere Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft. So bleibt es bei einer Rückstufung von SF-Klasse 14 in SF-Klasse 6*.
*Beispielrechnung gemäß Einstufungstabelle 2018
Der Rabattschutz kann nur für die R+V-Kfz-Police-Plus abgeschlossen werden. Entweder zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder für die Kombination aus Haftpflichtversicherung und Vollkasko.
Ihr Vertrag muss außerdem mindestens in die Schadenfreiheitsklasse
SF 10 eingestuft sein.
Wenn Sie einen Totalschaden mit diesem Fahrzeug haben, kann es schnell passieren, dass es für Sie teuer wird. Denn zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Leasings- bzw. Darlehens-Restbetrags am Schadenstag ist oft eine große Differenz. Eine Differenz, die im Normalfall Sie zu tragen haben.
Wenn es also zu Nachforderung des Leasing- oder Kreditgebers kommt, schließt die Differenzdeckung (GAP) diese Lücke.
Der Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Vollkasko wird durch einen Schaden zur Differenzdeckung nicht belastet.
Sie können die Differenzdeckung zusätzlich zu einer R+V-Kfz-Police-Plus abschließen.
Klaus G. hat lange überlegt und sich dann aber entschieden: Ein neues Auto ist fällig. Der Wagen seiner Wahl hat einen Wert von 40.040 EUR. Viel Geld, Klaus G. entscheidet sich für ein praktisches und günstiges Leasing. Bereits nach 5 Wochen wird er unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Ihm passiert zum Glück nichts, doch der Pkw erleidet einen Totalschaden. Obwohl das Fahrzeug noch fast neu ist, beträgt der Wiederbeschaffungswert 36.100 EUR. Die gegnerische Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert zu 100%. Dann erhält Klaus G. die Restforderung seines Leasinggebers: diese beträgt 44.104 EUR! Doch weder Klaus G. noch der gegnerische Versicherer müssen für den Leasing-Restbetrag aufkommen. Die Differenz von 8.004 EUR wird über die Differenzdeckung erstattet.
Bettina S. fährt Ihr Leasingfahrzeug schon seit einiger Zeit unfallfrei. Doch drei Monate vor Beendigung der Leasingzeit passiert es: ein Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden, selbstverschuldet. Der Gutachter untersucht das Fahrzeug: auf Grund der Marktlage liegt der Wiederbeschaffungspreis 3.000 EUR unter dem kalkulierten Rücknahmewert der Leasinggesellschaft. Es fehlen also 3.000 EUR. Normalerweise müßte Bettina S. diese Summe der Leasingfirma erstatten. Da sie jedoch mit dem Leasingvertrag eine Differenzdeckung bei der R+V abgeschlossen hat, werden die 3.000 EUR unter Berücksichtigung der Restforderung aus dem Leasingvertrag über die Differenzdeckung erstattet.
Die Kasko-Extra-Versicherung bietet die Möglichkeit die Deckung der Vollkaskoversicherung (im Rahmen der R+V-KfzPolice-Plus) um Brems-, Betriebs- und Bruchschäden zu ergänzen.
Versichert ist das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust durch einen der nachfolgend genannten versicherten Schäden.
Wenn das Fahrzeug abgebremst wird und unmittelbar dadurch ein Schaden am Fahrzeug selbst entsteht.
Beispiele:
Betriebsschäden sind Schäden, welche durch Bedienungsfehler oder Materialfehler entstehen.
Beispiele:
In der KEX sind reine Bruchschäden ohne Einwirkung von außen versichert. Sie beruhen auf Materialfehlern oder Überbeanspruchung.
Beispiele:
* Nähere Informationen zu den eingeschlossenen Bauteilen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.