Krankenzusatzversicherung für Mitglieder

    Als Mitglied einer Genossenschaft wie R+V oder den Volksbanken Raiffeisenbanken genießen Sie gleich zwei Vorteile: Sie können mit einer Krankenzusatzversicherung der R+V Ihre individuelle medizinische Versorgung verbessern und mit den Tarifen für Mitglieder deutliche Beitragsvorteile erzielen. Sind Sie bei der R+V BKK versichert, können Sie ebenfalls von diesen Vorteilen profitieren.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • hochwertige Krankenzusatzversicherung
    • Zahnersatz, Zahnvorsorge, Sehhilfe, Vorsorge
    • Günstigere Beiträge für Mitglieder

     

    Darum ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll

    Die gesetzliche Krankenkasse deckt nicht alles ab, was in bestimmten Bereichen zusätzliche, hohe Kosten verursachen kann. Das betrifft besonders Zahnersatz, Vorsorge und Sehhilfen. Sie haben bereits Kronen, Implantate oder eine Brille? Dann wissen Sie, wovon wir sprechen.

    Die Krankenzusatzversicherung für Mitglieder der R+V - Kombipaket mit Beitragsvorteilen

    Entscheiden Sie selbst, wie umfangreich Ihr Schutz sein soll. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie drei exklusive Pakete zur Auswahl. Durch Kombination von Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und, je nach Tarif, kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder erhalten Sie einen attraktiven Preisvorteil gegenüber der Absicherung mit den entsprechenden Einzeltarifen.

    Die Leistungen im Überblick

    Leistungen Mitglieder classic (M3U) Mitglieder comfort (M2U) Mitglieder premium (M1U)
    Sehhilfen1, Augen-Laser-Operation Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Zahnersatz, Regelversorgung 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil
    Höherwertige Versorgung bei Zahnersatz
    Zahnersatz, privatärztliche, höherwertige Versorgung 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil 70 %2 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses3 90 %2 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses3
    Kieferorthopädische Leistungen
    (Bei Behandlungsbeginn bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person 18 Jahre wird)
      70 %2 bis zu einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR (KIG 1 bis 2)4 oder 500 EUR (KIG 3 bis 5)5 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer 90 %2 bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.000 EUR (KIG 1 bis 2)4 oder 1.000 EUR (KIG 3 bis 5)5 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer
    Leistungshöchstgrenzen für Zahnersatz
    (außer bei Unfällen)
      Im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR
    Im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR
    Im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR
    Im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR
    In den ersten 4 Kalenderjahren somit bis zu 10.000 EUR
    Ab dem 5. Kalenderjahr keine Höchstgrenze
    Zahnmedizinische Prophylaxe 100 % einmal pro Kalenderjahr
    Kunststoff-Füllungen 100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung
    Parodontosebehandlung5
    Wurzelbehandlung5
    100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung

    1anzahlunabhängig
    2der erstattungsfähigen Kosten
    3jedoch mindestens 100 % GKV-Zuschuss (Sie erhalten mindestens den gleichen Betrag wie von der GKV), maximal die nach Vorleistung der GKV und aus anderen Versicherungen verbleibenden Restkosten
    4Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1–2: leichte bis mittlere Fehlstellungen, keine Kostenübernahme durch die GKV.
    5Kieferorthopädische Indikationsgruppen 3–5: ausgeprägte bis extreme Fehlstellungen, teilweise Kostenübernahme durch die GKV.
    6Keine Leistungspflicht besteht insbesondere für zahnärztliche Leistungen, die zusätzlich zu den Leistungen der GKV in Anspruch genommen werden und für Leistungen, für die die GKV nicht leistet, weil mit dem Zahnarzt eine Vereinbarung über eine privatzahnärztliche Behandlung getroffen wird oder weil er kein Vertragszahnarzt ist. Eine GKV-Vorleistung ist vorab in Anspruch zu nehmen.

    Eine detaillierte Beschreibung der Tarife Mitglieder classic (M3U), Mitglieder comfort (M2U) und Mitglieder premium (M1U) entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf die Leistung angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.

    So werden Sie Mitglied

    Es gibt viele verschiedene Genossenschaften: z. B. Genossenschaftsbanken, wie die Volks- und Raiffeisenbanken, Bau- und Immobiliengenossenschaften, Energie- und Versorgungsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften oder auch kleine Genossenschaften, die kommunale Läden oder car sharing betreiben.

    Wer Mitglied einer Genossenschaft werden will, muss eine Beitrittserklärung abgeben, über den die Genossenschaft entscheidet. Das geht bei vielen Genossenschaften ganz einfach und schnell. Mit der Beitrittserklärung verpflichtet sich das neue Mitglied zum Erwerb eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile. Der Umfang der Mindest- und Höchstbeteiligung ist in der Satzung der Genossenschaft geregelt.

    Als Mitglied einer Genossenschaft können Sie die Krankenzusatzversicherung für Mitglieder abschließen und profitieren von umfangreichem Schutz und günstigen Tarifen.

    Genossenschaftsmitglied werden

    R+V BKK Mitglied werden

    Die gesetzliche Krankenkasse R+V BKK leistet eine medizinische Grundversorgung und bietet Ihnen hervorragenden Kundenservice sowie viele kostenlose Extras.

    zur R+V BKK

    Noch ein Vorteil: Tarife Plus

    Neben den Tarifen Mitglieder gibt es weitere Produktbündel mit Beitragsvorteil: Unsere Tarife plus kombinieren die Leistungen aus der jeweiligen Leistungsstufe der Tarife Zahn und der Tarife Blick + Check. Benötigen Sie die Leistungsinhalte aus dem Tarif ZahnVorsorge nicht, sind die Tarife plus die optimale Alternative.

    Mehr als Standard – weitere Möglichkeiten der Krankenzusatzversicherung

    Die R+V bietet weitere Möglichkeiten zur Absicherung. Informieren Sie sich z. B. über:

    • Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Unterkunft im Ein-oder Zweibettzimmer
    • Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker inkl. verschriebener Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
    • Krankentagegelder und Pflegegelder
    • Krankenhaustagegeld und
    • Versicherungsschutz bei Auslandsreisen

    weitere Krankenzusatzversicherungen

     

    Service-Hotlines

    Service-Hotline zum Vertrag - 0800 533-1121*
    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.

    Service-Hotline im Leistungsfall - 0800 533-1122*
    Im Leistungsfall sind wir montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
    Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG