01Jun2016

    Gute Vorsätze ade: Vorzeitige Kündigung im Fitnessstudio braucht wichtigen Grund

    R+V-Infocenter: Vertragslaufzeiten bis 24 Monate rechtens - Sportler haben Sonderkündigungsrecht bei Krankheit

    Ein paar Pfunde abnehmen und regelmäßig Sport treiben: Viele Deutsche nehmen sich für den Sommer vor, mehr für ihre Gesundheit zu tun und melden sich in einem Fitnessstudio an. Doch trotz der guten Vorsätze sollten die Sportwilligen vor Vertragsabschluss einen genauen Blick in die Bedingungen werfen. "Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Fitnessstudios bei den Vertragslaufzeiten und Kündigungen erneut gestärkt. Die vorzeitige Kündigung ist bei fester Laufzeit oft nur aus wichtigem Grund möglich", sagt Michael Rempel, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Besonders Sportanfänger sollten eine Probezeit oder zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten vereinbaren, falls die Begeisterung schneller nachlässt als gedacht.

    Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2016 zu Gunsten der Fitnessstudios: Ein berufsbedingter Umzug ist kein Kündigungsgrund. Zuvor hatte das Gericht in Karlsruhe bereits Verträge mit bis zu 24 Monaten Laufzeit ermöglicht. Sportler haben zwar ein Sonderkündigungsrecht - selbst wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht oder der Vertrag dies sogar ausschließt. Das bedeutet aber nur: Sie können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund kann bei Krankheit oder Verletzung vorliegen. Ein Umzug gehört nach der neuen Entscheidung aber nicht mehr dazu.

    Im Fall einer Krankheit oder Verletzung müssen die Sportler ein ärztliches Attest vorlegen. "Dieses muss keine Details enthalten. Es muss nur daraus hervorgehen, dass das Mitglied auf Dauer oder bis zum Vertragsende keinen Sport machen kann - aber nicht die Ursache dafür", so R+V-Experte Rempel. Das Fitnessstudio kann auch nicht verlangen, dass der Kunde zu einem bestimmten Arzt geht.

    Gute Grund: Schwangerschaft

    Ein weiterer Kündigungsgrund ist eine Schwangerschaft. Michael Rempel: "Die werdende Mutter kann die Angebote des Studios ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in Anspruch nehmen. Deshalb kann sie kündigen und muss laut einiger Gerichtsentscheidungen nicht akzeptieren, dass der Vertrag nur unterbrochen wird. Schließlich ändert die Geburt eines Kindes die Lebensumstände maßgeblich."

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Änderungen im Fitnessstudio selbst können ebenso ein Kündigungsgrund sein, etwa wenn es umzieht oder das Angebot deutlich verkleinert.
    • Wenn das Mitglied nicht fristgerecht kündigt, kann sich der Vertrag verlängern. Deshalb am besten bei Abschluss den Vertrag auf eine solche Klausel hin überprüfen und gegebenenfalls eine Erinnerung in Handy oder Computer einstellen.
    • Die Kündigung direkt im Studio abgeben und den Empfang quittieren lassen. Die Quittung gut aufheben - das vermeidet Diskussionen.
    • Empfehlung für Sportbegeisterte, die für die nächsten Monate einen Umzug planen: Sie können versuchen, den Vertrag zunächst für ein paar Monate zu vereinbaren. Oder sie wählen eine Fitnesskette aus, die auch am neuen Wohnort gut erreichbar ist.
    • Manche Fitnessstudios schließen in ihren Verträgen vorzeitige Kündigungen grundsätzlich aus. Ein solcher Ausschluss ist jedoch unwirksam.