22Mai2009 Familie & Gesundheit

    Weltspieltag 2009: Wie viel Aufsicht muss sein?

    R+V-Infocenter. Spielen an ungewöhnlichen Orten steht im Mittelpunkt - Aufsichtspflicht hängt auch vom Alter des Kindes ab.

    "Ungewöhnliche Spielorte" ist das Motto des diesjährigen Weltspieltags am 28. Mai. Für Kinder ist das eine gute Gelegenheit, die Welt außerhalb der vertrauten Umgebung zu entdecken. Eltern sollten ihre Sprösslinge dazu ermutigen - ohne sie jedoch ganz aus den Augen zu lassen. Denn die Erwachsenen müssen ihre Aufsichtspflicht erfüllen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

    In einem echten Supermarkt Kaufladen spielen, in der Fußgängerzone eine Spielhütte bauen oder auf dem Marktplatz mit kleinen Baufahrzeugen Slalom fahren: Die ganze Welt zum "Spielplatz" zu machen, ist der Sinn des zweiten Weltspieltags in Deutschland. Doch wenn die Kinder beim kreativen Spielen alles um sich herum vergessen, geht auch schon einmal etwas zu Bruch. "Die Haftungsfrage ist dann oft schwierig zu klären", sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.

    Denn die Kleinen selbst können erst ab einem Alter von sieben Jahren für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Bei jüngeren Kindern kann der Geschädigte Schadenersatz von den Eltern verlangen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht. "Das ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung", so R+V-Expertin Biorac.

    Auf außergewöhnliche Veranstaltungen vorbereiten

    Zwischen sieben und 17 Jahren ist die Haftung rechtlich davon abhängig, ob den Kindern ihr gefährliches Verhalten bewusst war und sie die Folgen einschätzen konnten. Das bedeutet: Ist einem Zwölfjährigen klar, dass durch sein Verhalten etwas kaputt gehen kann, muss er den Schaden auch bezahlen. Hier springt, sofern vorhanden, die Privathaftpflichtversicherung der Eltern ein.

    Das R+V-Infocenter rät Eltern deshalb, die Kinder gut auf die außergewöhnlichen Aktionen vorzubereiten, sie über mögliche Gefahren aufzuklären und sie im Zweifelsfall lieber etwas besser im Blick zu behalten. Wichtig: Auch wenn die Eltern mit ihren Kindern eine offizielle Veranstaltung zum Weltspieltag besuchen, entbindet sie das nie komplett von der eigenen Aufsichtspflicht.