28Dez2017 Unternehmen

    2018: Fünf wichtige Verbesserungen bei Rente und Altersvorsorge

    Geringerer Rentenbeitrag, mehr Riester-Förderung, höhere Freibeträge: Das Jahr 2018 bietet jede Menge Verbesserungen, auch für die Altersvorsorge. Die R+V Versicherung hat hier die wichtigsten fünf Änderungen zusammengestellt.

    Pluspunkt 1: Rentenversicherungsbeitrag sinkt

    Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,1 Prozentpunkte, und zwar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Das ist das niedrigste Niveau seit 1995. „Das bedeutet Monat für Monat eine Entlastung im Portemonnaie“, weiß Rentenexpertin Daniela Steinle von der R+V Versicherung.

    Gut für: Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

    Pluspunkt 2: Riester-Grundzulage steigt

    Die jährliche Grundzulage für die Riester-Rente wird erhöht: von aktuell 154 auf dann 175 Euro. „Insbesondere für Geringverdiener erhöht sich damit der Förderanteil deutlich“, so Daniela Steinle von R+V. Um die Förderung zu erhalten, liegt der minimale Eigenbeitrag weiterhin bei schlanken 60 Euro im Jahr.

    Gut für: Alle Riester-Sparer – aktuell rund 16 Millionen in Deutschland

    Pluspunkt 3: Neuer Freibetrag für die Altersvorsorge

    Eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung wird ab 2018 nicht mehr von der Grundsicherung abgezogen. Der Grundfreibetrag für eine solche Rente liegt bei monatlich 100 Euro. „Maximal sind sogar bis zu 204,50 Euro anrechnungsfrei“, so Steinle.

    Gut für: Alle, die im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen sein könnten und Beiträge für eine geförderte Altersvorsorge zahlen

    Pluspunkt 4: Geringverdiener erhalten Förderbeitrag

    Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, ab 2018 auch Geringverdienern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu ermöglichen: Zahlt ein Arbeitgeber jährlich zwischen 240 und 480 Euro in eine bAV für seinen Mitarbeiter ein, belohnt ihn der Staat mit einem Zuschuss. Außerdem gilt die Zahlung steuermindernd als Betriebsausgabe. „Für Beschäftigte, die 2.200 Euro und weniger verdienen, wird damit eine Möglichkeit der bAV eröffnet – ohne dass sie selbst etwas beisteuern müssen“, erklärt die R+V-Expertin.

    Gut für: Alle Beschäftigten, die maximal 2.200 Euro monatlich verdienen – zum Beispiel Teilzeitkräfte

    Pluspunkt 5: Höchstbeitrag für Basisrente steigt

    Wer eine Basisrente („Rürup-Rente“) hat, kann künftig mehr Geld steuerlich geltend machen. Der jährliche Höchstbetrag steigt 2018 auf 23.712 Euro für Ledige und 47.424 Euro für Paare. „Gerade für Selbstständige lohnt sich diese geförderte Form der Altersvorsorge“, erläutert Daniela Steinle von R+V.

    Gut für: Selbstständige und Freiberufler, die privat fürs Alter vorsorgen

    Mehr Infos

    Weitere Infos zu Rente und Vorsorge gibt es bei der R+V Versicherung unter www.ruv.de.