Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist 6 Monate gültig.
Sollten Sie die eVB nicht nutzen, entstehen keine Kosten.
Durch die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen können sich die Öffnungszeiten in den Zulassungsstellen jederzeit ändern. Wenn die Zulassungsstellen für den Publikumsverkehr wieder geschlossen werden, prüfen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle, ob:
- Sie telefonisch oder online einen Termin für die Zulassung vereinbaren können
- eine Online-Zulassung möglich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.