Hilfecenter

    Wie kann ich mein Fahrzeug während der Corona-Krise abmelden?

    Pkw und Motorräder müssen nach dem Pflichtversicherungsgesetz solange versichert sein, wie sie angemeldet sind.
    Durch die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen können sich die Öffnungszeiten in den Zulassungsstellen jederzeit ändern. Wenn die Zulassungsstellen für den Publikumsverkehr wieder geschlossen werden, prüfen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle, ob:

    • Sie telefonisch oder online einen Termin für die Abmeldung vereinbaren können
    • eine Online-Abmeldung möglich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

     

    Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

     

    Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Suche. Wir haben bereits viele Fragen für Sie beantwortet.

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