Pkw und Motorräder müssen nach dem Pflichtversicherungsgesetz solange versichert sein, wie sie angemeldet sind.
Durch die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen können sich die Öffnungszeiten in den Zulassungsstellen jederzeit ändern. Wenn die Zulassungsstellen für den Publikumsverkehr wieder geschlossen werden, prüfen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle, ob:
- Sie telefonisch oder online einen Termin für die Abmeldung vereinbaren können
- eine Online-Abmeldung möglich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.