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    Rund um die Familie

    Elterngeld – mehr Zeit für die Familie

    Die erste Zeit mit dem frischgebackenen Nachwuchs ist für Eltern kostbar. Viele möchten in dieser Zeit beruflich kürzertreten. Doch mehr Zeit für die Familie bedeutet gleichzeitig auch weniger Geld. Hier greift der Staat den Eltern mit dem Elterngeld finanziell unter die Arme. Es ersetzt einen Teil des Gehalts und kann an das Betreuungsmodell der Eltern angepasst werden.

    Wer bekommt Elterngeld?

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    Elterngeld können alle Berufstätigen beantragen, egal ob sie angestellt, beamtet oder selbstständig sind. Auch erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende haben ein Anrecht darauf. Adoptiveltern und – in Ausnahmefällen – Verwandte bis zum dritten Grad (können ebenfalls Elterngeld erhalten. Alle müssen jedoch die folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Kind nach der Geburt selbst betreuen
    • Mit dem Kind in einem Haushalt leben
    • Maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein
    • Wohnsitz in Deutschland haben

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    Elterngeld

    Ab der Geburt des Kindes können die Eltern bis zu 14 Monate das sogenannte Basiselterngeld erhalten. Vater und Mutter können sich während dieser Zeit frei einteilen, wer wie lange zu Hause bleibt. Will ein Elternteil die Betreuung allein übernehmen, wird das Elterngeld maximal für zwölf Monate ausgezahlt.

    ElterngeldPlus

    Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, haben auch die Möglichkeit, das ElterngeldPlus zu beantragen. Es ist besonders für Eltern geeignet, die eine Teilzeitarbeit mit der Betreuung ihres Kindes vereinbaren möchten. Hierbei dürfen sie jedoch eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden nicht überschreiten. Das ElterngeldPlus ist insgesamt die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber für die doppelte Zeit ausgezahlt. Dadurch erhalten die Eltern einen größeren Gestaltungsfreiraum und können anschließend leichter wieder in eine volle Arbeitsstelle zurückkehren.

    Wie wird das Elterngeld berechnet?

    Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt erhalten hat. Berechnungsgrundlage hierfür sind die Einkünfte in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Folgende Zeiten werden jedoch nicht mitgezählt:

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    • Mutterschutzfristen von vorangegangenen Schwangerschaften

    • Schwangerschaftsbedingte Krankheiten

    • Zeiten, in denen Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen wurden

    • Freiwilliger Wehrdienst

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, der Höchstsatz beträgt 1.800 Euro pro Monat. Zwischen diesen Eckwerten gilt folgende Staffelung, dabei ist das Elterngeld umso höher, je niedriger das Einkommen war:

    • Liegt das Voreinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro, beträgt das Elterngeld 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
    • Für jeden zweiten Euro, den das Voreinkommen über 1.200 Euro liegt, wird das Elterngeld von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte abgesenkt.
    • Ab einem Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr beträgt das Elterngeld 65 Prozent, höchstens jedoch 1.800 Euro.

    Umfangreiche Hintergrundinformationen zum Elterngeld bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Interview zum Thema: „Das Leben zu dritt“ mit Sina Lenzner

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    Von 100 auf 0 – plötzlich Zuhause: Das erste Kind ist da – das Leben ist auf den Kopf gestellt. Was hat sich für Euch verändert? Welche Erwartungen hattet Ihr an Euer „neues“ Leben?

    Es war schon eine einschneidende Veränderung, plötzlich zu Hause zu sein, auch schon bevor unsere Tochter Lani geboren wurde. Unser Leben hat sich mit Lanis Geburt komplett verändert. Wir haben von spontan und selbstbestimmt hin zu vorbereitet und doch immer etwas spät dran gewechselt. Unsere Tochter ist zum Glück sehr wohlwollend mit uns und schläft mittlerweile sogar die Nächte durch.

    Welches Elternzeit-Modell habt Ihr gewählt? Wer bleibt wie lange Zuhause?

    Wir haben uns dazu entschlossen, beide jeweils eine Zeit lang mit Lani zu Hause zu bleiben. Mein Mann macht zwei Monate Elternzeit und ich sieben. Wir waren froh, denn sowohl der Arbeitgeber meines Mannes als auch die R+V bestärkten uns darin, Elternzeit zu nehmen. Den ersten Monat haben wir beide Elternzeit genommen und waren so direkt beide Zuhause, um uns kennenzulernen, einzuleben und als Familie zusammenzuwachsen.

    Einstieg als Mutter ins Berufsleben nach nur sieben Monaten – das ist mutig. Warum? Wo und von wem wird Euer Kind zukünftig betreut?

    Es war uns beiden von vorneherein klar, dass ich nicht allzu lange zu Hause bleiben würde. Ich liebe meinen Job und möchte diesen auch weiterhin ausüben und mich weiterentwickeln können. Mein Mann unterstützt mich in meinem Wunsch, bald wieder ins Berufsleben einzusteigen. Lani wird dann in Wiesbaden, wo wir beide arbeiten, in die Kinderbetreuung gehen. Wir haben das große Glück, einen Platz in der Kindertagesstätte des Arbeitgebers meines Mannes erhalten zu haben. Ich werde voraussichtlich die ersten drei Monate in Teilzeit arbeiten, damit sich Lani an die Kinderbetreuung gewöhnen kann. Sofern Lani damit gut zurechtkommt, werde ich danach wieder in Vollzeit arbeiten.

    „Wir würden frischgebackenen Eltern raten, jeden Moment mit ihren „kleinen Wundern“ zu genießen.“

    Wie habt Ihr Eure gemeinsame Zeit mit dem Nachwuchs empfunden? Was würdet Ihr vielleicht anders machen?

    Der erste Monat mit Lani zu Hause war sehr schön und intensiv, wenn auch etwas schlaflos. Wir haben viel Zeit zu dritt verbracht und nur manchmal Besuch eingeladen. Lani hat sich schon im ersten Monat so stark entwickelt, dass wir es im Nachhinein als so wichtig empfinden, rund um die Uhr bei ihr zu sein.

    Was würdet Ihr anderen frisch gebackenen Eltern für die erste Zeit mit Baby mit auf den Weg geben?

    Auch, wenn es klischeehaft klingt, würden wir frischgebackenen Eltern raten, jeden Moment mit ihren „kleinen Wundern“ zu genießen. Die Zeit kommt nicht zurück, und die Kleinen werden so schnell groß.

    Denkt mal 25 Jahre weiter: Wie könnte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein, wenn die kleine Lani einen Kinderwunsch hat?

    Insgesamt ist es ja schon leichter geworden, Familie und Beruf zu verbinden, wenn wir uns mal an die Zeit erinnern, als unsere Eltern uns bekommen haben. Daher geht diese Entwicklung hoffentlich so weiter und Lani kann gleichzeitig Mutter werden und, sofern sie das möchte, sich beruflich weiterentwickeln. Vielleicht bleibt auch ihr Mann komplett zu Hause und passt auf das Baby auf.

     

    Sina Lenzner ist ehemalige Expertin für Digitalmarketing bei der R+V Versicherung.

    Elterngeld-Antrag stellen

    Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, allerdings verwalten die einzelnen Bundesländer das Elterngeld.

    Um den Elterngeld-Antrag zu stellen, suchen Sie nach den Elterngeldstellen in Ihrem Bundesland.

    Benötigte Unterlagen für den Elterngeld-Antrag

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    • Der von beiden Eltern unterschriebene Antrag auf Elterngeld

    • Die Original-Geburtsbescheinigung des Kindes mit Vermerk „Elterngeld“

    • Die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld

    • Die Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

    • Die Arbeitszeitbestätigung bei Teilzeitarbeit

    Tipp: Das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.

    Geschwisterbonus und Mehrlingsgeburten

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    Wer bereits weitere Kinder zu versorgen hat, kann den Geschwisterbonus in Anspruch nehmen. Ihn erhalten Eltern, die neben dem Neugeborenen mindestens ein Geschwisterkind haben, das jünger als drei Jahre alt ist, oder zwei Geschwisterkinder, die unter sechs Jahren sind. Hier zahlt der Staat zusätzlich zehn Prozent des Elterngeldes, aber mindestens 75 Euro.

    Für Eltern von Mehrlingsgeburten gibt es einen zusätzlichen Bonus vom Staat. Für jedes weitere Kind zahlt er 300 Euro zusätzlich zum Elterngeld.

    Das Elterngeld kann bis auf 24 Monate gestreckt werden

    Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

    Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate ausgezahlt, wenn sich Vater und Mutter die Betreuung teilen. Es kann für beide gleichzeitig in voller Höher ausgezahlt werden, sodass hier der Bezug nur sieben Monate lang wäre.

    Die Auszahlung kann jedoch bis auf 24 Monate gestreckt werden, wenn die Eltern nur die Hälfte des monatlichen Betrags ausbezahlt bekommen möchten. Ist ein Elternteil allein für das Kind zuhause, kann es für maximal zwölf Monate Elterngeld erhalten, zwei Monate können vom Partner genutzt werden (Partnermonate).

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    Der Partnerschaftsbonus

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    Der Erhalt des ElterngeldPlus kann um weitere vier Monate verlängert werden, wenn Vater und Mutter gleichzeitig in dieser Phase zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dann erhalten sie den sogenannten Partnerschaftsbonus. Er bedeutet, dass die maximale Auszahlung des ElterngeldPlus von 24 Monaten um diese weiteren vier Bonusmonate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden kann. Die vier Bonusmonate müssen jedoch ohne zeitliche Lücke genommen werden.

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    Zuletzt aktualisiert: April 2023

    R+V-Team

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