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    Mopeds und Roller

    Sicherer Start in die Saison mit der Moped­versicherung

    Inhalt:

    Das neue Verkehrsjahr in der Mopedversicherung beginnt am 1. März 2024. Machen Sie Ihr Mofa, Moped, Mokick oder Segway fit für die neue Saison – überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und denken Sie an das neue Kennzeichen für die Moped-Saison 2024/2025.

    In der Saison 2024/2025 fahren Sie „blau“

    Der langersehnte Start in die Moped-Saison beginnt wieder mit neuen Versicherungs­kennzeichen. Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller, S-Pedelecs bis 45 km/h und Segways bis 20 km/h dürfen nur mit Versicherungskennzeichen in den Verkehr gebracht werden. 

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    Die Farbe der Kennzeichen ändert sich jedes Jahr. So kann man erkennen, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. In der Saison 2024/2025, die am 1. März beginnt, sind die Kennzeichen blau.

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    Fahren nur mit Versicherungskennzeichen

    Mofas, Mopeds & Co. dürfen nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Für diese Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – diese ist Bestandteil der R+V-Mopedversicherung. Die R+V-Mopedversicherung ist für Sie da, wenn Sie anderen mit Ihrem Moped Schaden zufügen. Auf Wunsch kann die R+V-Mopedversicherung um eine Teilkaskoversicherung mit und auch ohne Selbstbeteiligung erweitert werden.

    Moped, Mofa, Mofaroller: Was sind die Unterschiede?

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Moped und Mofa? Gibt es einen Unterschied zwischen Mofa und Mofaroller? Und was ist ein Motorroller Alle Begriffe haben eines gemeinsam: Sie bezeichnen ein zweirädriges Fahrzeug, das von einem Motor betrieben wird.

    Das sind die Unterschiede:

    • Mofa

      Das Wort Mofa setzt sich zusammen aus „Motor“ und „Fahrrad“, also Motor-Fahrrad. Statt eines Führerscheins ist lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Für ein sogenanntes Leichtmofa (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) besteht keine Helmpflicht. Fahrer eines Mofas müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

    • Mofaroller

      Die Mofaroller haben die Mofas in der Entwicklung abgelöst. Nicht nur der Fahrspaß ist höher, sie sehen auch wesentlich schicker aus.

    • Moped

      Das Wort setzt sich zusammen aus den schwedischen Begriffen „motor“ und „pedaler“. Für ein Moped benötigt man einen Führerschein der Klasse AM, der ab 16 Jahren erworben werden kann. Mopeds müssen so gebaut sein, dass sie nicht schneller als 45 km/h fahren können.

    • Motorroller

      Der Unterschied zu den anderen motorisierten Fahrzeugen ist, dass sie keinen „Knieschluss“ haben – so bezeichnet man den Durchstieg zwischen Fahrersitz und Frontkarosserie, in den die Füße gestellt werden. Roller mit bis zu 50 cm3 dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, 25 cm3-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

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    Kennzeichenpflicht - ja oder nein?

    Für diese Fahrzeuge besteht eine gesetzliche Kennzeichenpflicht:

    • Mofas bis 25 km/h
    • Mopeds bis 60 km/h
    • Roller/Mokicks bis 60 km/h
    • Segways bis 20 km/h
    • S-Pedelecs, bis 45 km/h
    • E-Scooter bis 20km/h

    Übrigens: Für die R+V-Mopedversicherung gilt ein abgestufter Jahresbeitrag. Wenn Sie Ihre Mopedsaison nach dem 1. März starten, verringert sich Ihr Beitrag entsprechend.

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    Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge

    Für Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter und Segways, benötigen Sie eine Versicherungsplakette, die am Fahrzeug bzw. an einer dafür vorgesehenen Halterung aufgeklebt wird. Mit dieser Plakette weisen Sie nach, dass Ihr E-Scooter KFZ-versichert ist. Denn für E-Scooter, die im öffentlichen Raum genutzt werden, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

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    Achtung: Sie können Ihren E-Scooter nur versichern lassen und öffentlich nutzen, wenn Sie über eine gültige Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug verfügen.

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    Für die R+V-Mopedversicherung gilt ein abgestufter Jahresbeitrag. Starten Sie Ihre Mopedsaison nach dem 1. März, verringert sich Ihr Beitrag entsprechend.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

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