Schwere Sturmschäden in Deutschland sind nichts Ungewöhnliches mehr. Orkane, wie Kyrill 2007, Friederike 2018 und Sabine 2020 sorgen für Schäden in Millionenhöhe. Aber wie entsteht eigentlich solch ein Sturm, und ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung einen möglichen Schaden?
Nicht nur im Herbst: Sturmschäden in Deutschland nehmen zu
Stürme verursachen ähnlich hohe Kosten wie Hochwasser. Denn Naturgewalten wie ein Sturm können ein großes Zerstörungspotenzial haben.
Das Naturphänomen tritt zu jeder Jahreszeit auf: verstärkt im Frühjahr und Herbst, aber auch bei Sommergewittern. Oft wird der Sturm von starkem Regen begleitet.
Sturmschäden in Deutschland entstehen an Wohnhäusern, in Gärten, an Fahrzeugen – und leider trifft es auch immer wieder Personen, die zu Schaden kommen.
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Haftet der Hauseigentümer für einen Sturmschaden, übernimmt die Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.
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Verursacht etwa ein herabstürzender Blumenkasten eines Mieters einen Schaden, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung dafür auf.
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Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Voraussetzung dafür ist, dass in der Police Sturmschäden mitversichert sind.
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Die Hausratversicherung ist zuständig für Schäden an Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden.
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Das Auto ist über die Teilkaskoversicherung versichert.
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Zerstört der Baum des Nachbarn ein Garagendach, sollte der Besitzer den Schaden zunächst der eigenen Gebäudeversicherung melden. Diese führt dann gegebenenfalls bei der Haftpflichtversicherung des Nachbarn einen Regress durch.
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Wenn jemand durch herabfallende Baum- oder Gebäudeteile verletzt wird, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung. Zusätzliche Leistungen können über eine Unfallversicherung gedeckt sein.
Besonders gefährdet sind Häuser, die auf Anhöhen, Bergkuppen, Hanglagen oder auf freier Fläche stehen. Wenn der Sturm tragende Elemente beschädigt, kann das Gebäude sogar einstürzen. Ebenfalls eine große Gefahr besteht für Häuser, die sich noch im Rohbau befinden oder gerade umgebaut werden. Ein Sturmschaden durch umgerissene Baugerüste kann dabei hohe Kosten verursachen. Dies gilt auch für Blumenkästen oder leichte Möbel auf Balkon oder Terrasse, wenn sie vom Sturm umgeweht werden.
Hausdächer sind häufig betroffen
Gefahr durch morsche Äste
Ob ein Baum noch standsicher oder bereits geschädigt ist, kann ein Hauseigentümer als Laie aber nicht immer erkennen. Die regelmäßige Prüfung sollte er deshalb bei ersten, verdächtigen Anzeichen von einem Fachmann vornehmen lassen. Ansonsten könnte der Hausbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt haben. So entschied 2012 das Landgericht Magdeburg in einem Urteil.
Ähnlich liegt der Fall bei einem lockeren Dachziegel, der bei einem Sturm herabgefallen ist. Hat der Hauseigentümer die Dachziegel kurz zuvor von einem Fachmann überprüfen lassen, ist seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Waren die Dachziegel vorher erkennbar locker oder wurde das Dach nicht ausreichend überprüft, muss der Hauseigentümer die entstandenen Schäden und Folgekosten bezahlen.
Wurde die Verkehrssicherungspflicht erfüllt? Das ist die zentrale Frage bei der Klärung, wer für einen Sturmschaden haftet. Die Entscheidung kann davon abhängen, ob beispielsweise ein Baum allein durch einen Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine Vorschädigung des Baums das begünstigt hat. Ist letzteres der Fall und hätte der Besitzer bei einer vorherigen Prüfung den Schaden erkennen und beseitigen können, muss er für den entstandenen Sturmschaden aufkommen.
Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
Vorsorge gegen mögliche Sturmschäden zu treffen, ist kein Luxus und erst recht keine Zeitverschwendung. Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem sichereren Zustand befindet, denn sie unterliegen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Sorgen sie nicht dafür, können nach einem Sturmschaden hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen.
Wichtig ist, die Schäden sofort der Versicherung zu melden. Die Betroffenen sollten die beschädigten Gegenstände genau auflisten und fotografieren. Erst wenn die Versicherung sich ein Bild von den Schäden machen konnte und eine Reparaturfreigabe erteilt hat, sollten die Schäden beseitigt werden.
Sind Sie bei der R+V versichert?
Dann können Sie den Schaden ganz einfach online melden.
Zuletzt aktualisiert: November 2023
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