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Langer Urlaub lockt Langfinger
Ob Sabbatical oder Überwintern im Süden: Sind Haus oder Wohnung für längere Zeit unbewohnt, steigt die Gefahr von Einbrüchen. Deshalb sollten Betroffene unbedingt ihre Hausratversicherung informieren. Sonst kann es zu Problemen bei der Regulierung von Schäden kommen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Je länger der Urlaub, desto größer das Risiko für einen Einbruch in die heimischen vier Wände. „Langfinger haben in unbewohnten Objekten oft leichteres Spiel. Zudem bleiben Schäden mitunter längere Zeit unbemerkt“, sagt Christine Gilles von der R+V Versicherung. Ab wann ein Haus oder eine Wohnung als unbewohnt gilt, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Bei einigen Policen ist das bereits ab 60 Tagen Abwesenheit der Fall. Wichtig zu wissen: Auch wenn hin und wieder jemand den Briefkasten leert, gilt eine Wohnung noch als unbeaufsichtigt. „Ein Haus gilt als bewohnt, wenn eine volljährige Person dort übernachtet“, erklärt Gilles.
Fristen für Meldung der Abwesenheit beachten
Die R+V-Expertin rät daher, die Bedingungen der Hausratversicherung vor einer langen Reise zu checken und der Versicherung rechtzeitig Bescheid zu geben. „Je nach Vertrag gibt es unterschiedliche Fristen für diese Meldung“, sagt Gilles. Meldet man die Abwesenheit rechtzeitig an, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Manchmal ist dann wegen der „Gefahrenerhöhung“ jedoch ein höherer Beitrag fällig. „Wer nicht Bescheid gibt, muss damit rechnen, dass es kompliziert wird, wenn tatsächlich eingebrochen wird“, warnt Gilles. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Leistungen kürzen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei längerer Abwesenheit sollte das Haus oder die Wohnung vorher bestmöglich gesichert werden. Leitern oder Werkzeuge, die für einen Einbruch genutzt werden können, dürfen nicht im Garten bereitliegen.
- Reisende sollten keine Hinweise auf die Abwesenheit in sozialen Medien oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
- Um einen bewohnten Eindruck zu erwecken, können Lampen per Zeitschaltuhr ein- und ausgeschaltet werden. Zusätzlich kann eine Vertrauensperson abends die Rollläden schließen und den Briefkasten regelmäßig leeren.
- Tipps für längere Abwesenheiten bietet die Polizei im Internet unter www.polizei-beratung.de. Hier finden Verbraucherinnen und Verbraucher auch Beratungsstellen in ihrer Nähe.
Gesa Fritz
Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“