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    Elektromobilität

    Umweltbonus und Prämien fürs E-Auto: So sparen Sie richtig!

    Elektromobilität scheint immer mehr an Popularität zu gewinnen. Einerseits liegt das sicherlich am erwachenden grünen Gewissen der Bevölkerung, aber auch die günstigen Unterhaltskosten für E-Autos lassen die Herzen von Autokäufern und -käuferinnen höher schlagen. Vor Kurzem scheint der Automobilmarkt eine solche Elektro-Bugwelle zu haben, dass auch die Bundesregierung mit hohen Prämien ihre Kunden locken wollen. Wir wollen wissen weshalb der Umweltbonus eingestellt wurde und nehmen die Prämien und Förderprogramme für E-Autos von Herstellern genauer unter die Lupe! E-Check!

    Was passierte mit dem Umweltbonus für E-Autos?

    Seit der Einführung der sogenannten Innovationsprämie im Rahmen der großen Klimaschutzoffensive des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Elektroautos im Jahre 2020 hat sich einiges getan. Zuschüsse für E-Autokäufer und -käuferinnen in Höhe von bis zu 9.000 € sollten die Verkäufe ankurbeln. Der Effekt der Erhöhung war, dass Elektroautos im Preisvergleich mit Verbrennern konkurrenzfähig werden. Diese Regelung sollte bis 2025 gelten. 

    Die bezuschussten 9.000 € setzten sich aus 6.000 € der E-Auto-Prämie vom Staat und zusätzlichen 3.000 € vom Hersteller zusammen. Der Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs durfte allerdings nicht über 40.000 € liegen. Ist das Fahrzeug teurer, haben Sie vom Staat 5.000 € und 2.500 € vom Hersteller erhalten.

    Förderfähig waren dabei nicht nur reine Stromer, sondern auch Plug-In-Hybride – die sogenannten PHEVs. Lag ihr Nettolistenpreis bei maximal 40.000 €, könnten Sie 4.500 € von der Bundesregierung und 2.250 € vom Hersteller erhalten im Rahmen der Förderung für Hybrid-Autos erhalten. Dass die staatliche Förderung für E-Autos Wirkung zeigte, bewiesen die Verkaufszahlen. Bis Dezember 2023 lag die Anzahl neu zugelassener E-Autos bei 54.700. Nach dem Aus der Förderungen durch die Bundesregierung gingen diese im Januar 2024 auf 22.500 zurück. 

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    Warum wurde der Umweltbonus eingestellt?

    Trotz der steigenden Verkäufe und der aufkommenden Beliebtheit für E-Autos, welche besonders durch die Förderung in Schwung kam, wurde der Umeltbonus der Bundesregierung Ende 2023 eingestellt. Es konnten keine neuen Anträge gestellt werden. 

    Grund dafür sind kurzfristige Einsparungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2024. Geplant war eine E-Auto Förderung für 2024 mit gesenkten Fördersummen. Durch die geringeren Fördermittel der notwendigen Einsparungen ist der Umweltbonus damit im Dezember 2023 bereits komplett eingestellt worden. 

    Welche Prämien können Neukunden trotzdem erwarten?

    Um die Verkäufe von E-Autos nicht komplett einbrechen zu lassen, haben viele Hersteller Prämien und Förderungen für den Kauf von E-Autos garantiert. 

    Einige Beispiele:

    • Dacia: Für den Dacia Spring erhalten Privatkunden bei einer Zulassung zwischen dem 01.01.2024 bis 31.03.2024 einen Umweltbonus von 3.000 €.
    • Hyundai: Gleiches gilt bei den Modellen für den KONA Elektro, IONIQ 5 und IONIQ 6 welche ebenfalls mit 3.000 € bis zum 31.03.2024 gefördert.
    • Mazda: Für geleaste Elektroautos gibt es neben gekauften E-Autos auch eine Förderung von 3.000 €, die Madza übernimmt.
    • Mercedes: Bis auf weiteres werden für 2024 E-Autos und Smarts mit der Förderprämie gefördert.
    • Skoda: Alle Modelle die bereits bestellt sind und 2024 ausgeliefert werden sollen, erhalten den staatlichen Bonusanteil.
    • Toyota: Bei diesem Hersteller bekommen Käufer bei einem vollelektrischem Fahrzeug sogar bis zu 6.750 € Prämie für ihr Modell.
    • Volkswagen: bei Modellen der ID- Reihe gibt es ebenfalls bis zu 6.750 € Prämie. Bei anderen elektischen Modellen gibt es bis zum 31.03.2024 eine Prämie von bis zu 4.500 €

    Für diese Varianten gibt es Prämien

    Die Rahmenbedingungen für die Umweltprämie für Elektroautos und Hybride sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle klar regelt. Förderfähig ist demnach „der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges“. Dazu zählen:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge

    • Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybrid)

    • Brennstoffzellenfahrzeuge

    Wie gelangt man an die Prämien?

    Der Anteil der Prämie des Automobilherstellers wird direkt vom Bruttolistenpreis abgezogen oder als Leasing-Sonderzahlung verrechnet. Somit können Sie gleich beim Kauf des Autos sparen und müssen die Förderung oder Prämie nicht nachträglich beantragen. 

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    Zuletzt aktualisiert: März 2024

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