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    Prävention + Vorsorge

    IGeL: Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen, wie sinnvoll sind sie, was kosten sie?

    In den Arzt- oder auch Heilpraktikerpraxen werden häufig sogenannte IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen – angeboten. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff? Welche Leistungen gehören zu IGel und worauf müssen Sie achten? Wir zeigen außerdem, welche IGeL sinnvoll sind und welche eher nicht und haben einige Beispiele, welche Leistungen häufig angeboten und nachgefragt werden.

    Was bedeutet IGeL?

    IGeL ist die Abkürzung für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Dazu gehören ärztliche, zahnärztliche oder auch psychotherapeutische Leistungen, die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen müssen, weil die gesetzlichen Krankenkassen dafür in der Regel nicht aufkommen.

    Beispiele hierfür sind:

    • spezielle Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
    • bestimmte Augenuntersuchungen
    • kosmetische Operationen

    Die Ärztinnen und Ärzte bieten diese Untersuchungen in den Beratungsgesprächen an. Die Leistungen gehen allerdings über den normalen Rahmen der medizinisch notwendigen Versorgung hinaus und müssen deshalb selbst bezahlt werden.

    Ein gutes Beispiel dafür sind Schönheitsoperationen, wie z. B. Nasen-OPs oder Hallux-Valgus-Operationen. Diese werden nur in ganz seltenen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Damit das infrage kommt, müssen medizinische Gutachten vorliegen, die belegen, dass die Patientin oder der Patient durch Schmerzen oder psychische Belastungen deutlich eingeschränkt ist und kein normales Leben führen kann.

    Welche IgEL gibt es?

    Grundsätzlich werden zwei Arten von IGeL unterschieden:

    Leistungen, die eigentlich medizinisch nicht notwendig sind, aber individuell gesehen durchaus sinnvoll sind:
    • Ärztliche Atteste und Serviceleistungen: Dies wären zum Beispiel eine Bescheinigung, um einen Reiserücktritt zu erklären, oder individuelle sportmedizinische Untersuchungen wie ein ärztlich kontrollierter Fitnesstest.
    • Medizinisch-kosmetische Leistungen: Bespiele dafür sind eine Schönheitsoperation oder das Entfernen von Tätowierungen.
    • Psychotherapeutische Leistungen: Hierzu zählen zum Beispiel Paartherapien oder eine Lichttherapie bei depressiven Symptomen.
    Leistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht mit innovativen Methoden vonstattengehen.

    Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten sich auf eigenen Wunsch untersuchen lassen möchten. Hier drei Beispiele:

    Diese IGeL werden am häufigsten genutzt

    Wer entscheidet, was IGeL ist?

    Der gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium aus Ärztinnen oder Ärzten und Vertretern der Krankenkassen, entscheidet, welche medizinischen Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Dafür werden wissenschaftliche Studien ausgewertet und Kosten, Nutzen sowie möglicher Schaden abgewogen.

    Werden Leistungen als „negativ“ bewertet – das heißt sie sind medizinisch nicht notwendig, nicht wirtschaftlich oder mögliche Risiken für postoperative Schäden überwiegen – dann dürfen sie keine Kassenleistung werden. Als IGeL-Leistung sind sie jedoch erlaubt.

    Eine genaue und aktuelle Übersicht über alle existierenden IGeL-Angebote gibt es nicht. Interessierte können aber auf der Internetseite IGeL-Monitor  in einem Suchfeld die gewünschte Leistung eingeben, z. B. "Akupunktur in der Schwangerschaft", und erhalten dann alle wichtigen Informationen zum Verfahren und den Kosten. Auch weiterführende Links zu Studien sowie eine Einordnung, wie wirksam oder möglicherweise schädlich die Behandlung ist, sind dort zu finden.

    Wichtig: Es werden nicht alle existierenden IGeL-Leistungen aufgeführt, sondern nur die folgenden: 

    • Leistungen, die auch in Arztpraxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte angeboten werden und nicht nur bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern.
    • Leistungen, die häufig angeboten werden.
    • Leistungen, die von Patientinnen und Patienten besonders oft erfragt werden.

    IGeL können zu einer Kassenleistung werden, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht vorliegt. Darüber entscheidet zunächst die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Bei unklaren Fällen können Krankenkassen auch ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.

    Vorsicht vor nicht notwendigen Untersuchungen

    Hin und wieder kommt es vor, dass IGeL angepriesen werden, obwohl sie nicht notwendig oder sinnvoll sind.

    Informieren Sie sich im Vorfeld ...

    Daher sollten sich Patientinnen und Patienten genau informieren, bevor sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen. Die Bundesärztekammer hat dazu eine Info-Seite erstellt, die unter anderem eine Checkliste mit zehn verschiedenen Fragen enthält. Hier zwei Beispiele:

    • Fühle ich mich von meiner Ärztin oder meinem Arzt verständlich zu Nutzen und möglichen Risiken oder Nebenwirkungen der IGeL beraten?
    • Wurde ich informiert, dass ich eine Zweitmeinung einholen kann?

    ... und trauen Sie sich, Fragen zu stellen

    Wenn Sie manche Fragen mit „nein“ beantworten, sollten Sie hellhörig werden. Denn nach dem Beschluss zum „Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen“ des 109. Deutschen Ärztetags ist etwa anpreisende Werbung verboten. Auch falsche Erwartungen hinsichtlich des Erfolges einer Behandlung dürfen nicht geweckt werden.

    Welche Kasse übernimmt die Kosten für IGeL?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen in bestimmten festgeleten zeitlichen Abständen (siehe oben). Wenn die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen empfiehlt, zum Beispiel bei verdächtigen Befunden, werden diese ebenfalls übernommen.

    Was ist mit zusätzlichen Untersuchungen?

    Wenn Sie zusätzliche Untersuchungen und Checks, wie zum Beispiel den PSA-Test, durchführen lassen, müssen Sie die Kosten hierfür in der Regel selbst tragen.

    Hier kann sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, wie beispielsweise der R+V-Zusatzversicherung Sehhilfen + Vorsorge, lohnen. Je nach gewähltem Tarif erstatten wir Ihnen bis zu 400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

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    Wir beraten Sie gerne

    Haben Sie Fragen zu den R+V-Krankenzusatzversicherungen? Wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

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    Der IGeL-Behandlungsvertrag

    Für jede IGeL ist ein Behandlungsvertrag und eine abschließende Rechnung gesetzlich vorgeschrieben.

    Unser Tipp: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, ob diese tatsächlich nicht für die Leistung aufkommt. Denn sobald Sie die Rechnung bezahlt haben, erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten nicht mehr.

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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2022

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