Dauerhaft geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens von maximal 400 Euro monatlich wenige Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben diese Arbeitnehmer nur sehr geringe Altersvorsorgeansprüche. Gleichzeitig wäre es wiederum für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn die bei ihnen geringfügig Beschäftigten (Minijobber) etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status und damit die Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.
Unsere Lösung
Die "Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e.V. - minijobrente" hat mit der R+V-Versicherung AG als Risikoträger ein Versorgungskonzept entwickelt, das eine Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand aufbaut. Und das ganze ohne Einkommensverluste!
So funktioniert die minijobrente
Minijobber vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung - zwei bis drei Stunden mehr pro Woche genügen bereits. Im Gegenzug investiert der Arbeitgeber die Entlohnung für die zusätzlichen Stunden zu 100% steuer- und sozialabgabenfrei in die minijobrente. Voraussetzung für den Zugang zur minijobrente ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist. Arbeitnehmer, die in einem zweiten Arbeitsverhältnis stehen, können die minijobrente statt über eine Direktversicherung über eine Unterstützungskasse durchführen. Eine weitere Vorsorgemöglichkeit bietet die R+V-RiesterRente. Auch Minijobber können in den Genuss der staatlichen Förderzulage kommen - sie müssen nur freiwillig einen kleinen Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren Mehrarbeit in Höhe einer festen Stundenzahl pro Monat.
- 400-Euro-Jobs werden für diese Mehrzeit über eine Arbeitgeberleistung in die minijobrente vergütet.
- Die minijobrente eröffnet durch Rahmenabkommen den Zugang zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge mit kollektiven Bedingungen.
- Zugang zur staatlichen Förderzulage der Risterrente, wenn freiwilliger Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt wird.
Für den Minijobber bleibt der sozialversicherungsrechtliche Status als geringfügig Beschäftigter natürlich erhalten.
Vorteile für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber führt bei einem geringfügig Beschäftigten in der Regel 30% des Gehalts an die Minijobzentrale ab.
Für den vom Arbeitnehmer erarbeiteten Beitrag zur minijobrente muss der Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten an die Minijobzentrale abführen. Dadurch verringern sich die durchschnittlichen Lohnkosten je Arbeitsstunde.
- Die Beiträge zur minijobrente sind zu 100% Betriebsausgaben
- Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei
- Beiträge erhöhen nicht die Abgaben an die Minijobzentrale
-> Die Lohnnebenkosten sinken!
- Steigerung der Produktivität durch vereinbarte Mehrarbeit
- Beschäftigungsverhältnis wird attraktiver. Mitarbeiter werden an das Unternehmen gebunden und zusätzlich motiviert
- Positionierung als sozial verantwortungsbewußter Arbeitgeber mit innovativem Vergütungsmodell
Vorteile für den Arbeitnehmer
Geringfügig Beschäftigte gingen bisher leer aus, wenn es darum ging, lukrative betriebliche Altersversorgungssysteme zu nutzen. Sie erhielten ihren Lohn, hatten aber keine Chance, eine ihrer Arbeitsleistung entsprechende Alterssicherung aufzubauen.
- Der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten
- Die Sozialversicherungsfreiheit wird nicht angetastet
- Kein Einkommensverlust; Versorgungsaufbau durch Investition von Zeit
- Der Arbeitnehmer erhält eine unverfallbare, pfändungs- und Hartz IV-sichere Altersversorgung
- Übertragbarkeit bei Arbeitsplatzwechsel/Statuswechsel möglich
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