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    Existenzgründer-Förderung: Ein guter Start für Ihr Unternehmen

    Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, steht vor vielen Herausforderungen – eine der größten ist die Finanzierung. Für Existenzgründer gibt es verschiedene staatliche Maßnahmen der Förderung, etwa in Form von Zuschüssen oder Krediten. Auch private Investoren bieten Programme zur Existenzgründungs-Förderung, die wichtigsten Förderprogramme stellen wir vor.

    Gründungszuschuss: Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

    Eines der bekanntesten Instrumente zur Existenzgründer-Förderung ist der Gründungszuschuss, der von der Arbeitsagentur vergeben wird. Wichtig ist, mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für den Sprung in die Selbstständigkeit sowie einem tragfähigen Konzept zu überzeugen, um die Existenzgründer-Förderung zu erhalten. Eine Stellungnahme von fachkundiger Seite bieten zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Ob der Unternehmensgründer den Zuschuss erhält, liegt jedoch im Ermessen des Arbeitsvermittlers und hängt von dem zur Verfügung stehenden Budget für die Fördermittel ab.

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    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses

    • Der Existenzgründer ist arbeitslos.

    • Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit hat er noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld – und zwar auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechtigt lediglich zu einem Antrag auf Einstiegsgeld, das wir in diesem Artikel ebenfalls vorstellen.

    • Die selbstständige Tätigkeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden in Anspruch nehmen.

    • Der Existenzgründer muss der Arbeitsagentur ein tragfähiges Konzept vorlegen.

    • Die Existenzgründung muss erfolgversprechender sein als eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt.

    Gründungs­zuschuss recht­zeitig bean­tragen

    Den Gründungzuschuss muss der künftige Jungunternehmer beantragen, bevor er seine selbstständige Tätigkeit beginnt. Sonst kann die Existenzgründung nicht von der Arbeitsagentur gefördert werden. 

    Bei der Existenzgründer-Förderung gilt: Der Gründungszuschuss wird maximal 15 Monate lang gezahlt. Dabei erhält der Gründer sechs Monate lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds sowie 300 Euro zur sozialen Absicherung. Kann er anschließend „eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten“ nachweisen, erhält er weitere neun Monate 300 Euro zur sozialen Absicherung.

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    Einstiegsgeld: Staatliche Förderung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher

    Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, kann bei der Arbeitsagentur keinen Gründungszuschuss beantragen. Stattdessen kann ihm Einstiegsgeld (ESG) gewährt werden. Anders als der Gründungszuschuss wird das ESG zusätzlich zum bewilligten Arbeitslosengeld gezahlt. Für das Einstiegsgeld gilt eine Höchstgrenze: Ist der Betrag des Regelbedarfs erreicht, wird das ESG in dieser Höhe gekappt. Die Höhe des Einstiegsgelds richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragsstellers – also dem monatlichen Regelbedarf nach Hartz IV.

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    Die Höhe des Einstiegsgelds

    • Der Grundbetrag des Einstiegsgelds beträgt maximal 50 Prozent des Regelbedarfs.

    • Für jedes weitere Mitglied der „Bedarfsgemeinschaft“, also der Familienmitglieder und Lebenspartner im Haushalt, gibt es zusätzlich jeweils einen Ergänzungsbeitrag von 10 Prozent des Regelbedarfs.

    • Ein Ergänzungsbetrag von 20 Prozent wird gezahlt, wenn der Existenzgründer zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war.

    • Den Ergänzungsbetrag von 20 Prozent gibt es ebenfalls, wenn der Antragsteller zuvor mindestens sechs Monate arbeitslos und aufgrund besonderer Umstände nicht vermittelbar war.

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    Coachen lassen: Zuschuss zur Gründungs­beratung

    Mit der Entwicklung einer Geschäftsidee und der Erstellung des Businessplans betreten die meisten Existenzgründer Neuland. Gerade bei Fragen zur Finanzierung und zu geeigneten Existenzgründer-Förderungen ist eine professionelle Beratung oft unentbehrlich. Der Gründungscoach bereitet auch auf Gespräche mit der Arbeitsagentur, Banken oder anderen Institutionen vor. Zuschüsse zu einer Gründungsberatung gibt es über die Bundesländer. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt einen Überblick über die Förderung von Existenzgründungsberatungen.

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    EXIST-Gründerstipendium: Existenzgründer-Förderung an der Hochschule

    Wer direkt von der Hochschule in die Selbstständigkeit wechseln möchte, ist beim EXIST-Gründerstipendium an der richtigen Adresse. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Studenten, Absolventen sowie Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Existenzgründung. Der mögliche Förderbetrag reicht bis 3.000 Euro monatlich. Sachausgaben werden mit bis zu 10.000 Euro bei Einzelgründungen und bis zu 30.000 Euro bei Gründerteams unterstützt. Für Coaching-Maßnahmen stehen noch einmal 5.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

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    Mikromezzaninfonds Deutschland: Existenzgründer-Förderung besonderer Zielgruppen

    Mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer, die über wenig Eigenkapital verfügen und oftmals Schwierigkeiten haben, Kredite zu erhalten. Dazu gehören Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können ebenfalls durch den Mikromezzaninfonds Deutschland gefördert werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Existenzgründer tilgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.

    KfW: Günstige Kredite für Existenzgründer und Jungunternehmer

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank und bietet speziell für Existenzgründer und Selbstständige zugeschnittene Kredite. Diese Kredite müssen zurückgezahlt werden. Wegen der günstigen Konditionen sind sie dennoch eine große Unterstützung in der Gründungsphase eines Unternehmens. Ein Beispiel ist der ERP-Gründerkredit – StartGeld für Existenzgründer und Jungunternehmen, die einen Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro haben.

    INVEST: Zuschüsse für Investoren

    Einen anderen Weg der Existenzgründer-Förderung geht der Bund mit dem Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital. Das Förderprogramm des BMWi unterstützt Investoren, die sich an Start-ups beteiligen. Investieren diese mindestens 10.000 Euro in ein Unternehmen, werden 20 Prozent der Investition steuerfrei erstattet. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten.

    Schutz für Ihr Vermögen

    Als erfahrener Firmenversicherer bietet R+V speziell kleinen und mittelständischen Unternehmen eine große Bandbreite an Kreditversicherungen, beispielsweise die R+V-Kautionsversicherung (Bürgschaftsgeschäft) oder die R+V-Warenkredit­versicherung (Versicherungsschutz vor Forderungsausfall). Der Schutz vor Vermögensschäden, der durch die eigenen Mitarbeiter verursacht wird, kann mit der R+V-Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden.

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    Business Angels: Kapital und Know-how von Privatpersonen

    Business Angels sind Privatpersonen, die sich mit Kapital und Know-how an jungen, innovativen Start-ups beteiligen. Sie bieten die Möglichkeit, in der Startphase eines Unternehmens auf privatem Weg an Kapital zu kommen, wenn Bankkredite noch außer Reichweite sind. Der vom BMWi geförderte Verein Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) hilft Start-ups, mit einem „Unternehmensengel“ in Kontakt zu kommen.

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    Förderdaten­bank des Bundes: Umfas­send recher­chieren

    Es gibt noch zahlreiche weitere Möglichkeiten der Existenzgründer-Förderung – zum Beispiel regional in den Bundesländern oder für bestimmte Zielgruppen. In der Förderdatenbank des Bundes lassen sich die Programme komfortabel anhand von Kriterien wie Fördergebiet, Förderberechtigung oder Art der Förderung finden.

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    Sie müssen Waren oder Materialien vorfinanzieren? Sie möchten Skonti nutzen? Der Kontokorrentkredit Ihrer Volksbank Raiffeisenbank dient Ihnen als sofort verfügbare Reserve. So sind Sie flexibel und liquide.

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    Welche Existenzgründer-Förderung passt zu Ihnen und Ihrem Unternehmen?

    Förderprogramme und Zuschüsse gibt es eine Menge in Deutschland. Hier haben wir die wichtigsten Förderprogramme noch einmal zusammengestellt:

    • Gründungszuschuss: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert über Zuschüsse für Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten.

    • Einstiegsgeld (ESG): Informationen der BA über die Förderung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen

    • EXIST-Gründerstipendium: Webseite des Förderprogramms vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), inklusive Download der Bewerbungsunterlagen

    • ERP-Gründerkredit – StartGeld: Die KfW informiert über den Förderkredit für Existenzgründer und Jungunternehmer aus Fördermitteln des European Recovery Program (ERP).

    • Mikromezzaninfonds Deutschland: Website des Fonds für Klein- und Jungunternehmen, inklusive Kontaktdaten für den Antrag

    • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Das BMWi stellt das Förderprogramm für Start-ups und Investoren vor.

    • Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND): Der unter anderem vom BMWi geförderte Verein versteht sich als Dachverband der deutschen Business Angels und ihrer Netzwerke und unterstützt Start-ups bei der Kontaktaufnahme.

    • Förderdatenbank des Bundes: Die Datenbank hilft beim schnellen Recherchieren der passenden Programme.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2017

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