minijob-stage
    UNTERNEHMER

    Der Minijob: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    Für Arbeitgeber kann es aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein, Minijobber einzustellen. Einer der Hauptgründe ist, eine variierende Auftragslage flexibel abfangen zu können. Dafür ist die Anstellung von geringfügig Beschäftigten eine gute Alternative. Aber auch die Minijobber haben Vorteile, denn sie sind weitgehend befreit von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Gut für Unternehmen: Flexibilität bei Auftragsspitzen und -flauten

    Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) müssen sich kundenorientiert und flexibel im Markt bewegen. Schnell kann ein Auftrag jedoch die vorhandenen Kapazitäten überlasten. Doch um zusätzliche Vollzeitkräfte zu beschäftigen, ist die Markt- und Auftragslage oft zu sprunghaft. Minijobber können in solch einer Situation auftragsorientiert einspringen. Damit kann das Unternehmen die Produktion an vorübergehende Auftragsspitzen oder -flauten anpassen.

    aushilfe-supermarkt-frau.jpg
    Entweder geringer Verdienst oder kurzfristige Beschäftigung.

    Zwei Arten von Minijobs

    Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Unabhängig davon unterscheidet man zwischen zwei Arten von Minijobs:
    (Quelle: Minijob-Zentrale)

    520-Euro-Minijobs

    520-Euro-Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Der Minijobber kann parallel mehrere Minijobs wahrnehmen, darf aber insgesamt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.

    Kurzfristige Minijobs

    Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt. Der Minijobber darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeiten – die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle.

    Lassen Sie sich beraten

    Als erfahrener Firmenversicherer beraten wir Sie und finden mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

    Unsere Experten stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

    Beratungstermin vereinbaren

    Sozialabgaben für gewerbliche 520-Euro-Minijobs

    Arbeitgeber-Abgaben

    Wenn ein 520-Euro-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes zur Krankenversicherung. Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent. Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind beitragsfrei. Hinzu kommen noch ein individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie verschiedene Umlagebeiträge und eine Pauschalsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale, wenn der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet.

    Arbeitnehmer-Abgaben

    Der Anteil des 520-Euro-Minijobbers an der Rentenversicherung bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) beträgt lediglich 3,6 Prozent seines Verdiensts. Dafür erhält er alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rehabilitation oder Rente wegen Erwerbsminderung – er kann gegebenenfalls früher in Rente gehen, und seine Rente erhöht sich. Auch die staatliche Förderung der Riester-Rente steht dem geringfügig Beschäftigten zu.

    Sozialabgaben 520-Euro-Minijobs: Übersicht

    Abgabeart Abgabehöhe Hinweis
    Pauschalbetrag zur Krankenversicherung 13 Prozent Muss der Arbeitgeber nur dann zahlen, wenn wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist
    Pflegeversicherung keine Abgabe  
    Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung 15 Prozent  
    Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 3,6 Prozent  
    U1: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers 1,1 Prozent  
    U2: Umlage des Arbeitgebers für  Aufwendungen bei Mutterschaft des Minijobbers 0,24 Prozent  
    Gesetzliche Unfallversicherung  

    Individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger

    Arbeitslosenversicherung keine Abgabe  
    Insolvenzgeldumlage 0,06 Prozent  
    Steuer

    2 Prozent

    Pauschalsteuer, falls der Arbeigeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet

     

    Abgaben an Minijob-Zentrale sind monatlich zu begleichen

    Als Arbeitgeber müssen Sie die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis melden und diese bezahlen.

    Den Pauschalbetrag zur Rentenversicherung muss der Arbeitgeber auch dann zahlen, wenn der Minijobber bereits Altersrente oder Pension bekommt.

    Sozialabgaben für kurzfristige gewerbliche Minijobs

    Arbeitgeber-Abgaben

    Für gewerbliche Arbeitgeber eines kurzfristigen Minijobbers fallen nur Umlagen zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft bzw. Mutterschaft des Minijobbers sowie eine Umlage für den Fall einer Insolvenz an.

     

    Arbeitnehmer-Abgaben

    Für den Arbeitnehmer fallen keine Abgaben an.

    tellerwaescher-kueche-minijob.jpg

    Sozialabgaben kurzfristige Minijobs: Übersicht

    Abgabeart Abgabehöhe Hinweis
    Pauschalbetrag zur Krankenversicherung keien Abgabe  
    Pflegeversicherung keine Abgabe  
    Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung keine Abgabe  
    Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung keine Abgabe  
    U1: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers 1,1 Prozent  
    U2: Umlage des Arbeitgebers für  Aufwendungen bei Mutterschaft des Minijobbers 0,24 Prozent  
    Gesetzliche Unfallversicherung  

    Individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger

    Arbeitslosenversicherung keine Abgabe  
    Insolvenzgeldumlage 0,06 Prozent  
    Steuer

     

    Werden an das zuständige Finanzamt gezahlt

     

    iStock-674302944.jpg

    Vorteile von 520-Euro-Minijobs für Arbeitgeber

    Arbeitgeber profitieren auf verschiedenen Ebenen durch die Beschäftigung von 520-Euro-Kräften: Minijobs bieten ihm Rechtssicherheit und einen vergleichsweise geringen bürokratischen Aufwand, was wiederum ausgleicht, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse etwas teurer sind. Zudem können Unternehmen mit Minijobbern flexibel dem Auf und Ab von Nachfragespitzen oder Nachfragetiefs begegnen.

    iStock-824564088.jpg

    Vorteile von 520-Euro-Minijobs für Arbeitnehmer

    Ein Hauptargument für Arbeitnehmer ist sicherlich die Tatsache, dass sie ihren Lohn beinahe „brutto wie netto“ ausgezahlt bekommen. Die Minijobber nutzen die Möglichkeit, ohne Steuer- und Beitragsabzüge hinzuverdienen zu können. Dies gilt insbesondere für Studenten, Rentner und Schüler. Zudem genießen sie denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie sozialversicherungspflichtig Angestellte – auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz und Urlaub.

    Vorteile für Minijobber durch den vollen Rentenschutz

    • Eine vorzeitige Altersrente ist möglich.

    • Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation sowohl im medizinischen als auch im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    • Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.

    • Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

    • Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge.

    • Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, zum Beispiel Riester-Rente – gegebenenfalls sogar für den Ehepartner des Minijobbers.

    Hinzuverdienstgrenzen: Minijob kann Rente mindern

    iStock-870060028.jpg

    Ein Minijob kann dazu führen, dass die Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. Wenn außer dem Minijob noch andere Einkünfte, insbesondere eine eigene Rente, vorhanden sind, ist die Gefahr besonders groß: Alle Einkünfte werden zusammengerechnet und müssen unter einer bestimmten Grenze liegen. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten.

    Wenn Sie eine Altersrente – unabhängig davon, ob vorzeitige oder Regelaltersrente – beziehen, können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten, ohne das die Altersrente gekürzt wird. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Mehr dazu im Ratgeberartikel:

    Hinzuverdienst zur Rente: Wann sich ein Job für Rentner lohnt

     

    Minijobs und Mindestlohn

    Auch wer in einem 520-Euro-Job arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro (seit dem 1. Oktober 2022). Es gibt allerdings Ausnahmen:
     

    erntehelfer-essen-kochen.jpg
    • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

    • Auszubildende (unabhängig vom Alter) im Rahmen ihrer Berufsausbildung

    • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit

    • Praktikanten (mehr Infos im Ratgeberartikel „Das Praktikum – Einstiegschance ins Berufsleben“)

    • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung teilnehmen

    • Ehrenamtlich Tätige

    Know-how erfahrener Mitarbeiter im Unternehmen halten

    Wissen im Unternehmen zu halten, ist ein Grund, einen erfahrenen Mitarbeiter, der in Rente geht, als Minijobber weiter zu beschäftigen. So bleibt sein Fachwissen dem Betrieb vorerst erhalten und der Arbeitnehmer bessert seine Rente auf.

    Wer als Arbeitgeber eine langfristig angelegte Wachstumsstrategie verfolgt, sollte dann darauf achten, dass das Wissen auch an jüngere Kollegen weitergegeben wird.

    Mitarbeiter binden und Know-how im Unternehmen erhalten
    Mitarbeiter binden mit einem modernen Vergütungssystem

    R+V hilft Ihnen, Fachkräfte zu finden und zu binden

    Bieten Sie Ihren Mitarbeitern mit den ganzheitlichen Lösungen von R+V ein modernes Vergütungssystem an und kommunizieren Sie die daraus resultierenden Mitarbeiter-Mehrwerte auch in Ihren Stellenanzeigen und auf Ihrer Website.

    Als erfahrener Firmenversicherer beraten wir Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Unsere Experten stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
     

    Bei Fragen an die Minijob-Zentrale wenden

    Für Arbeitgeber, die sich zum Thema Minijob ausführlich informieren möchten, ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung die richtige Anlaufstelle. Sie ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen. Auf dem Blog der Minijob-Zentrale können sich Unternehmen regelmäßig mit aktuellen Blogbeiträgen zum Thema informieren.

    Besondere Regelungen für Saisonarbeiter und Erntehelfer

    Beim Einstellen von Saisonarbeitern und Ernte­helfern müssen Arbeitgeber einige Besonderheiten beachten. Wie viel Lohn muss gezahlt werden, wie sieht es mit der Versicherung aus und wie sind die steuerlichen und rechtlichen Regelungen? Antworten auf diese Fragen gibt der Ratgeberartikel
    Erntehelfer einstellen: Das müssen Arbeitgeber beachten >​​​​​​​

    Mehr zum Thema Minijobs

    Grundsätzlich gelten für Familien­angehörige, die im eigenen Betrieb mitarbeiten, dieselben arbeitsvertraglichen Regeln wie für fremde Mitarbeiter. Worauf müssen Arbeitgeber achten?

    Beschäftigung im eigenen Familienbetrieb: Das ist wichtig >

    Pflichtpraktikum, Auslandspraktikum oder doch ein Werkstudentenjob? Mit unserem Wegweiser gelingt Ihr Karrierestart.

    Das Praktikum – Einstiegschance ins Berufsleben >

    Minijobs 2019: Das ändert sich für Arbeitgeber und Minijobber im neuen Jahr.

    Blog der Minijob-Zentrale >

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren


    Zuletzt aktualisiert: Januar 2023

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.