Verdienen Arbeitnehmer im Monat bis zu 400 Euro, müssen sie keine Sozialabgaben zahlen. Aber auch auf Unternehmensseite kann die Einstellung von Minijobbern Vorteile haben. Um variierende Auftragsauslastung flexibel abfangen zu können, ist die Beschäftigung von 400-Euro-Kräften eine gute Alternative.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen sich flexibel und kundenorientiert im Markt bewegen. Überlastet der Auftrag eines Kunden die vorhandenen Kapazitäten, müssen sie schnell reagieren können. Dabei fallen oft Überstunden für das Vollzeitpersonal an - auf Dauer ist das keine akzeptable Alternative. Das Arbeitsklima und die Motivation der Mitarbeiter können darunter leiden. Doch um zusätzliche Vollzeitkräfte zu beschäftigen, ist die Markt- und Auftragslage oft zu sprunghaft. Bei dieser Problematik können 400-Euro-Kräfte, sogenannte Minijobber, Abhilfe schaffen, die flexibel und auftragsorientiert einspringen können. So kann bei vorübergehenden Auftragsspitzen die Produktion angepasst werden.
Was ein 400 Euro-Job ist
Minijobber ist jeder, der regelmäßig nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Der Arbeitnehmer muss keine Sozialabgaben zahlen und erhält in der Regel sein Gehalt sozusagen brutto für netto. Arbeitgeber zahlen dafür eine Pauschalabgabe von 30 Prozent. Diese Abgabe gliedert sich in 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und zwei Prozent Steuer. Verdient der Minijobber durch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Überstunden mehr als durchschnittlich 400 Euro im Monat, wird die Stelle jedoch sozialversicherungspflichtig.
Minijobs sind für den Arbeitgeber teurer als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse: Anstelle des Arbeitgeberbeitrages zur Sozialversicherung von rund 20 Prozent muss er pauschal 30 Prozent zahlen. Der bürokratische Aufwand ist aber so gering, dass sich die Einstellung von Minijobbern auch für den Arbeitgeber rechnet. Bei den Arbeitgebern stößt der Minijob wohl weiterhin auf gute Nachfrage, schließlich hat sich die Zahl der Minijobs in Deutschland von 6,585 Millionen Minijobs im Jahr 2005 zu 6,664 Millionen Minijobs im Jahr 2008 kaum verändert.
Vorteile für die Minijobber
Die Vorteile für die 400-Euro-Kräfte liegen auf der Hand. Auf diesem Weg verdienen sie ohne Steuer- und Beitragsabzüge. Dies macht die Minijobs besonders für Studenten, Rentner und Schüler, sowie Frauen, die zum Familieneinkommen beitragen möchten, attraktiv. Darüber hinaus nutzen auch viele Arbeitslose die Minijobs, um wieder ins Arbeitsleben zurück zu finden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Arbeitnehmer hierbei. Die 400-Euro-Kraft erhält fast denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, etwa im Bereich Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz, Urlaub und mehr. Mit Blick auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung dürfen sie nicht schlechter behandelt werden, als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.
Motiviertes, flexibles Personal
Carlotta Köster-Brons, Geschäftsführerin im Verband der Unternehmerinnen (VDU), betont: "Gerade Menschen, die einen Wiedereinstieg in das Berufsleben suchten oder sich nebenbei etwas verdienen wollten, seien oft sehr motiviert."
Der Minijob bietet zudem die Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einander kennenzulernen. Rainer Langosch vom Fachverband Gründung, Entwicklung und Nachfolge im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU), gibt zu bedenken: Bei den Anforderungen Qualifikation, Motivation, Engagement und Loyalität lasse sich nur die Qualifikation prüfen. Die restlichen Eigenschaften des Mitarbeiters definierten sich "über den Umgang mit ihm". Auch sagt er: "Es gibt durchaus sehr qualifizierte Kräfte in 400-Euro-Jobs. Die sind nicht per se weniger motiviert als Festangestellte."
Vorteile für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber profitiert auf verschiedenen Ebenen durch die Beschäftigung von 400-Euro-Kräften. Minijobs bieten dem Arbeitgeber neben der Rechtssicherheit mit vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand laut Langosch "eine Flexibilität hinsichtlich der rechtlichen Bindungswirkung von festen Vollzeit- oder Teilzeitarbeitskräften." Darüber hinaus sind die Hürden beim Jobeinstieg geringer als bei Vollzeitkräften. "Fast alle Regelungen aus den festen Jobs haben ein anderes Niveau", erklärt der Experte. Der Kündigungsschutz etwa ist bei 400-Euro-Kräften zwar vorhanden. Er ist jedoch weniger umfassend als bei Vollzeitbeschäftigten. Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass sich Stundenanzahl und bezahlter Lohn im Limit der Minijobs befinden. "Da hat man auch als Arbeitgeber eine gewisse Verpflichtung, auf die Einhaltung zu schauen", sagt Langosch. Sonst kann aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis schnell eine halbe oder ganze Vollzeitstelle entstehen oder der Job wird nachträglich sozialversicherungspflichtig.
Flexibilität dank Minijobs
Dank der geringen Stundenzahl ist der Minijob wesentlich flexibler einzusetzen als ein normales Beschäftigungsverhältnis. Minijobs sind ein gutes Flexibilisierungsinstrument, um besonders bei hohen Nachfragespitzen oder Wochenendarbeit zusätzlichen Personalbedarf relativ kurzfristig abdecken zu können. Das gilt auch für Arbeitszeiten, die außerhalb der Kernarbeitszeiten liegen, und immer dann, wenn es sich nicht um Hauptarbeitszeiten handelt.
Experte Langosch betont, dass Minijobs dem Arbeitgeber besonders flexible Übergänge in Zeiten schwankender Aufträge ermöglichen. Für den Arbeitgeber sei der Minijob eine Möglichkeit, mit der er "in Zeiten von Veränderungen - auch von Wachstum - relativ kurzfristig und mit wenig strukturellen Anpassungen auf Auftragsspitzen und Randzeitenanforderungen reagieren kann". Minijobber könnten so in der Regel wenig arbeiten, um dann in Produktionsspitzen intensiv eingesetzt zu werden.
"Bei der Überlegung, ob man einen Vollzeitarbeitsplatz einrichtet, spielt es schon eine wichtige Rolle, dass man sich mit einem oder mehreren 400 Euro-Jobs die Flexibilität stückchenweise schaffen kann", erklärt Langosch. Vor allem im Randzeitenbereich könne es besser sein, drei Minijobs statt einen 1.200 Euro-Job zu schaffen. Gerade für kleine und mittlere sowie wachstumsstarke Unternehmen, die ihre Kapazitäten sehr sorgfältig bewirtschaften müssen, hat das seinen Charme. Der Unternehmer sollte aber auch rechtzeitig darüber nachdenken, ob die Arbeitskraft eventuell mit dem Betrieb wachsen will und später mehr arbeiten möchte.
Wissen im Unternehmen halten
Ein weiteres Pro auf Arbeitgeberseite für einen Minijob kann es sein, Wissen im Unternehmen halten zu wollen. Geht ein erfahrener Mitarbeiter etwa in Rente, kann man ihn als Minijobber weiterhin beschäftigen. So bleibt sein Fachwissen dem Betrieb vorerst erhalten und der Arbeitnehmer bessert sich seine Rente auf. Wer aber eine langfristig angelegte Wachstumsstrategie verfolgt, sollte dann darauf achten, dass das Wissen dauerhaft zur Verfügung steht, erklärt Langosch.
Eva Blumenfeld, aktualisiert September 2011
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