Ihr Ansprech-partner vor Ort
Finden Sie Berater in Ihrer Nähe:
R+V-Ratgeber Unternehmen (Quelle: Thinkstock)

Unternehmen

Landwirtschaft

"Schweinegrippe" - wie gefährlich ist sie?

Abbildung: Schwein mit Mundschutz
Die "Schweinegrippe" oder auch "Mexikanische Grippe" sorgt seit ihrem erstmaligen Auftreten Ende April weltweit für Aufregung. Was steckt dahinter und wer ist gefährdet?

Wie und wo entstand die "Schweinegrippe"?

Seit Ende April sind in Mexiko ungewöhnliche Fälle von Influenza bei Menschen beobachtet worden, in deren Folge es auch zu Todesfällen kam. Nach Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes wurde eine Infektion mit dem Influenza A Virus vom Untertyp H1N1 festgestellt, das Ähnlichkeiten mit Influenzaviren aufweist, die bei Schweinen vorkommen. Weitere Untersuchungen des Virus ergaben, dass es sich jedoch um einen neuen Untertypen des Virus handelt, der bei Schweinen noch nie festgestellt wurde. Vielmehr weist das Virusgenom Teile der Erbinformation von Influenzaviren des Typs A vom Schwein, vom Menschen und auch von Vögeln auf. Bekannt ist, dass Schweine als "Mischgefäß" verschiedener Influenzaviren fungieren können.

"Schweinegrippe" - eine irreführende Bezeichnung

Die Gefährdung durch die sogenannte "Schweinegrippe" liegt ausschließlich im Humanbereich. Der aktuelle Ausbruch in Mexiko zeigt, dass von einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung, also einer humanen Influenzainfektion, ausgegangen werden muss. Auch laut Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion ist kein neuer Influenzavirustyp im Schwein nachweisbar. Irreführend ist daher der Begriff "Schweinegrippe". Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Zusammenhang mit den Grippeausbrüchen in Mexiko und USA darauf hingewiesen, dass es nicht gerechtfertigt ist, von einem "Schweinevirus" oder einer "Schweinegrippe" zu sprechen. Bisher konnte das Virus noch nicht in den Schweinen nachgewiesen werden. Die Weltgesundheitsorganisation schlägt daher vor, sich bei der Namensgebung - wie in der Vergangenheit - an der geographischen Herkunft zu orientieren. Danach müsste die Grippe als "Mexiko-Grippe" bezeichnet werden.

Was ist die Schweine-Influenza?

Im Gegensatz zum verbreiteten Begriff "Schweinegrippe" ist die Schweine-Influenza eine weltweit verbreitete Atemwegserkrankung bei Schweinen, die erstmals 1918 in Nordamerika beobachtet wurde. Sie ist eine akute, plötzlich auftretende und sich rasch verbreitende Erkrankung. Die Morbiditätsrate (Erkrankungsrate) liegt daher bei fast hundert Prozent, die Mortalitätsrate (Sterberate) jedoch ist gering und liegt bei 2 bis 3 Prozent. Einer der häufigsten Erreger ist das Influenza-Virus Typ A mit verschiedenen Untertypen. Betroffen sind vor allem Mastschweine und Tiere in der Aufzucht.

Die Schweine-Influenza verbreitet sich in erster Linie aerogen, das heißt "über die Luft". Auch besteht die Möglichkeit der Verbreitung durch Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, die mit infizierten Schweinen in Berührung gekommen sind (z. B. Transportfahrzeuge). Die Infektion tritt wegen der höheren Überlebensrate der Viren oft in der kalten Jahreszeit auf.

Die Symptome bei Schweinen können unter anderem plötzliches Einsetzen von sehr hohem Fieber, schmerzhafter Husten, Atemnot, Ausfluss aus Nase und/oder Augen und verringerte oder keine Nahrungsaufnahme sein. Nicht alle Tiere eines Bestandes erkranken gleichzeitig, sondern die Infektion kann auch langsam durch den Stall schleichen. Die Krankheitserscheinungen dauern bei den Tieren in der Regel 3 Tage an und bis zur völligen Erholungen vergehen 6 Tage.

Die Schweine-Influenza kann in der Schweineproduktion zu großen Verlusten führen und wird daher aktiv durch Impfung der Bestände bekämpft.

Ist die Schweine-Influenza in der Ertragsschadenversicherung (EVT) mitversichert?

Bei der Schweine-Influenza handelt es sich nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Als übertragbare Tierkrankheit ist die Schweine-Influenza ausschließlich in der Tarifvariante EVT-N der Ertragsschadenversicherung versichert.

Zahlt die Tierseuchenkasse?

Da es sich bei der Schweine-Influenza nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, leistet die Tierseuchenkasse auch im Falle einer amtlich angeordneten Tötung keine Entschädigung.


Dr. C. Jäger, M. Ihrig, Mai 2009
zum Seitenanfang