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R+V-Ratgeber Unternehmen (Quelle: Thinkstock)

Unternehmen

Landwirtschaft

Versicherungsschutz bei positivem Salmonellenbefund

Abbildung: Huhn aus Geldscheinen gefaltet
Seit April 2009 unterliegen deutsche Legehennen- und Zuchtgeflügelbestände der "Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonellen-Infektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)". Was bedeutet das für die Landwirte?
Seit die "Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonellen-Infektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)" in kraft ist, werden Legehennenbestände sowie Zucht- und Aufzuchtbestände fortlaufend auf Salmonellose Erreger untersucht. Werden Salmonellen gefunden, hat das für den Betrieb schwerwiegende Konsequenzen. Bei Positivbefund von Salmonella dürfen Konsumeier beispielsweise nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Dieses Vermarktungsverbot kann aus wirtschaftlichen Gründen zur Räumung des Bestandes führen. In diesem Fall kommt es dann neben den zusätzlichen Kosten auch zu hohen Produktions- und Ertragsausfällen für den Legehennenhalter. Für den betroffenen Legehennenbetrieb sind Verluste von bis zu 20 EUR je Henne nicht ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund hat die Vereinigte Tierversicherung (VTV), eine Gesellschaft der R+V-Versicherungsgruppe, ihre bestehende Ertragsschadenversicherung für die Geflügelzucht und Legehennenhaltung um einen Risikobaustein Salmonellenversicherung erweitert.

Die Ertragsschadenversicherung der R+V/VTV

Die Ertragsschadenversicherung (EVT) der VTV dient zur finanziellen Risikoabsicherung kompletter Tierbestände. Sie entschädigt den tatsächlich entstandenen Schaden am Deckungsbeitrag unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehaltes.

Die R+V / VTV bietet diese EVT für folgende Produktionsverfahren bei Geflügel an:
  • Legehennenhaltung (Eierproduktion)
  • Legehennenaufzucht
  • Großelterntier-Betriebe
  • Elterntiere-Betriebe

Welche Ursachen sind genau versichert?

Die Ertragsschadenversicherung für Geflügel tritt ein bei Schäden durch:

  • anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, z. B. Aviäre Influenza, Newcastle Disease, Maul- und Klauenseuche
  • Unfälle im Tierbestand, z. B. Ausfall der Lüftungsanlage
Ergänzend zu den aufgeführten Ursachen, kann sich der Betrieb noch gegen die Risiken
  • Schäden infolge Salmonellen gemäß "Hühner-Salmonellen-Verordnung"
und
  • übertragbare Tierkrankheiten, z. B. Coliinfektion, Pasteurellen
schützen.

Die Ertragsschadenversicherung trägt dann bei versicherten Gefahren Einnahmeverluste durch:
  • Tierverluste und/oder verminderte Produktionsleistung
  • Wertminderung der tierischen Erzeugnisse
  • Unterbrechung der Produktion
  • Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen
Und zusätzliche Kosten für:
  • tierärztliche Behandlung, Medikamente, Labordiagnostik
  • erhöhter Reinigungs- und Desinfektionsaufwand und zusätzliche Schutzmaßnahmen
  • erhöhte Ersatztierbeschaffung
Melanie Pastore, August 2009
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