Kollektor einer Photovoltaikanlage.
Zur Absicherung Ihrer Biogas- oder Photovoltaik-Anlage hat die
R+V optimale Versicherungskonzepte entwickelt. Dabei ergänzen sich die Sach-, Betriebsunterbrechungs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit der Maschinen- und Elektronikversicherung zu einem Gesamtkonzept, so dass für den Betreiber der Anlagen keine Deckungslücken entstehen.
Jeder Landwirt sollte allerdings zuerst prüfen, ob ein Risiko durch eine bereits bestehende Versicherung abgedeckt ist. Ist das der Fall, ist der Versicherungsschutz auf Deckungslücken zu prüfen.
Versicherungsschutz für Biogasanlagen
Die Ursachen für Schäden an Biogasanlagen sind vielfältig. Einen Rundumschutz bieten:
- Die Sachversicherung Link zu Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen deckt die Gebäude und Einrichtungen der Biogaserzeugung gegen Feuer-, Sturm- und Einbruchdiebstahlschäden (nur Inhaltswerte). Integriert ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt im Schadenfall den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten, beispielsweise Darlehensverpflichtungen.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung Link zur Betriebshaftpflichtversicherung. erfüllt Ansprüche Dritter durch das Betreiben der Biogasanlage. Versichert sind z. B. Schäden Dritter durch mangelhafte Hygiene mit der Folge von Keimübertragungen bei angrenzenden Landwirten.
- Die Umwelthaftpflichtversicherung hingegen schützt vor Personen- und Sachschäden Dritter, die durch Umwelteinwirkung entstehen. Wenn etwa Gülle ausläuft und dies zu Schäden an Nachbargrundstücken führt oder das Grundwasser verseucht, springt diese Versicherung ein.
- Die Maschinenbruchversicherung deckt Schäden an der technischen Betriebseinrichtung der Biogasanlage ab.
- Eine Betriebsunterbrechungsversicherung Link zu Betriebsunterbrechungsversicherungen. hinzu gewählt werden.
Bedingung ist, dass ausschließlich Substrate verwendet werden, die zum Bezug des Bonus für nachwachsende Rohstoffe berechtigen.
Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen
Solaranlagen zur Stromerzeugung sind im Vergleich zu Biogasanlagen einfacher zu bedienen und wenig störanfällig. In der Regel sind sie als Gebäudebestandteil zum festen Neuwert versicherbar. Damit ist der Sachschaden versichert, der durch Feuer, Sturm oder Blitzschlag entstehen kann. Der größere finanzielle Schaden tritt jedoch durch die unterbrochene Energieerzeugung ein, so dass eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll ist.
Wird die Photovoltaik-Anlage im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb installiert und übersteigt nicht die Leistung von 50 Kilowattpeak, ist sie normalerweise über eine vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung bei
R+V automatisch mitversichert. Versichert sind hierbei
u.a. Ansprüche der Elektrizitätsversorgungsunternehmen aus Versorgungsstörungen, soweit es sich um Personen- und Sachschäden handelt. Mit dem Abschluss einer Allgefahrenversicherung im Rahmen der Technischen Versicherung kann man eventuell auftretende Risiken sehr umfassend abdecken. Abgesichert sind: Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Eduard Friess und Lena Stenz, Mai 2006.
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