Die
landwirtschaftliche Feuer- und sonstige Sachversicherung gliedert sich in die Gebäudeversicherung und die Inhaltsversicherung. In der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung ist der Mietausfall für angebaute Wohngebäude mit eingeschlossen.
Geltungsbereich der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung
Bei der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung wird unterschieden in Wirtschaftsgebäude und Wohngebäude, was tarifliche Auswirkungen nach sich zieht. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude werden immer nach dem Landwirtschaftstarif bewertet. Bei Wohnhäusern ist entscheidend, ob diese Gebäude von den Wirtschaftsgebäuden getrennt sind. Ist eine Trennung nicht gegeben, müssen alle betroffenen Gebäude über die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgesichert werden. Liegt hingegen eine Trennung vor, können die Wohnhäuser nach der günstigeren und umfassenderen
allgemeinen Wohngebäudeversicherung
versichert werden.
Mietausfall mit eingeschlossen
In der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung ist der Mietausfall für angebaute Wohngebäude mit eingeschlossen. Dieser Einschluss ist kostenfrei und umfasst den Mietausfall für bis zu 12 Monate. Die Mietausfallversicherung gilt auch automatisch für alle landwirtschaftlichen Gebäude, die bereits bei der R+V versichert sind, wobei der Mietausfallschutz immer nur für die entsprechend versicherten Gefahren gilt. Versicherbare Gefahren in der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung sind Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und Elementarschaden.
Beispiel zur Leistungsverbesserung
Die Betriebsgebäude sind feuerversichert. Kommt es aufgrund eines Feuerschadens am angebauten Wohnhaus zu einem Mietausfall, so erhält der Landwirt den Mietausfall erstattet. Wird das Wohnhaus aufgrund eines Sturmschadens so geschädigt, dass es zu einem Mietausfall kommt, dann erhält der Kunde nur eine Leistung, wenn die Gebäude gegen Sturmschäden abgesichert sind.
Deckungsumfang in der landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung
Ergänzend zu der Gebäudeversicherung sind die Inhaltswerte abzusichern. Das landwirtschaftliche Inventar (
z.B. Betriebseinrichtung, Erntevorräte, Wirtschaftsvorräte, Tiere) wird durch die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung abgedeckt. Die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung entspricht der
Hausratversicherung für Wohngebäude.
Ergänzungsmöglichkeit: Betriebsunterbrechungsversicherung
Zur Abrundung des Versicherungsschutzes bietet sich eine
Betriebsunterbrechungs-Versicherung
an, die im Schadenfall den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten abdeckt. Dadurch wird die Liquidität des Betriebes gesichert.
M. Ihrig/ S. Kurz, Mai 2004