Ihr Ansprech-partner vor Ort
Finden Sie Berater in Ihrer Nähe:
R+V-Ratgeber Unternehmen (Quelle: Thinkstock)

Unternehmen

Landwirtschaft

Leistungen in der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung

Die landwirtschaftliche Feuer- und sonstige Sachversicherung gliedert sich in die Gebäudeversicherung und die Inhaltsversicherung. In der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung ist der Mietausfall für angebaute Wohngebäude mit eingeschlossen.

Geltungsbereich der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung


Bei der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung wird unterschieden in Wirtschaftsgebäude und Wohngebäude, was tarifliche Auswirkungen nach sich zieht. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude werden immer nach dem Landwirtschaftstarif bewertet. Bei Wohnhäusern ist entscheidend, ob diese Gebäude von den Wirtschaftsgebäuden getrennt sind. Ist eine Trennung nicht gegeben, müssen alle betroffenen Gebäude über die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgesichert werden. Liegt hingegen eine Trennung vor, können die Wohnhäuser nach der günstigeren und umfassenderen allgemeinen Wohngebäudeversicherung versichert werden.

Mietausfall mit eingeschlossen


In der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung ist der Mietausfall für angebaute Wohngebäude mit eingeschlossen. Dieser Einschluss ist kostenfrei und umfasst den Mietausfall für bis zu 12 Monate. Die Mietausfallversicherung gilt auch automatisch für alle landwirtschaftlichen Gebäude, die bereits bei der R+V versichert sind, wobei der Mietausfallschutz immer nur für die entsprechend versicherten Gefahren gilt. Versicherbare Gefahren in der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung sind Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und Elementarschaden.

Beispiel zur Leistungsverbesserung


Die Betriebsgebäude sind feuerversichert. Kommt es aufgrund eines Feuerschadens am angebauten Wohnhaus zu einem Mietausfall, so erhält der Landwirt den Mietausfall erstattet. Wird das Wohnhaus aufgrund eines Sturmschadens so geschädigt, dass es zu einem Mietausfall kommt, dann erhält der Kunde nur eine Leistung, wenn die Gebäude gegen Sturmschäden abgesichert sind.

Deckungsumfang in der landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung


Ergänzend zu der Gebäudeversicherung sind die Inhaltswerte abzusichern. Das landwirtschaftliche Inventar (z.B. Betriebseinrichtung, Erntevorräte, Wirtschaftsvorräte, Tiere) wird durch die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung abgedeckt. Die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung entspricht der Hausratversicherung für Wohngebäude.

Ergänzungsmöglichkeit: Betriebsunterbrechungsversicherung


Zur Abrundung des Versicherungsschutzes bietet sich eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung an, die im Schadenfall den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten abdeckt. Dadurch wird die Liquidität des Betriebes gesichert.

M. Ihrig/ S. Kurz, Mai 2004
zum Seitenanfang