Formen der betrieblichen Altersversorgung
- Steuerbegünstigte Altersvorsorgung mit der R+V Pensionsversicherung a.G.
Arbeitnehmer können sich über die R+V Pensionsversicherung a.G. unter Nutzung der tarifvertraglichen Regelungen und - darüber hinaus - durch freiwillige Zusatzbeiträge eine attraktive Altersvorsorge aufbauen. Die R+V Pensionsversicherung a.G. ist eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung, die als Altersvorsorgungleistungen überwiegend lebenslange Renten erbringt. Der Arbeitnehmer als versicherte Person hat gegenüber der R+V einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen, d. h. er bzw. seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.
- Steuerbegünstigte Altersvorsorge mit der Direktversicherung
Die Direktversicherung ist ab 01.01.2005 nur noch als Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird, möglich. Bezugsberechtigt hinsichtlich der Leistungen ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Der Ablauf der Versicherung liegt zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr.
Welche finanziellen Vorteile bestehen?
Bei einer
Entgeltumwandlung in Höhe von mindestens 20 EUR monatlich sichert sich der tarifvertraglich gebundene Arbeitnehmer seit dem 1. März 2004 zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von 20 EUR monatlich. Seit dem 01.01.2005 entfällt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung der Beiträge für neue Zusagen. Ab diesem Zeitpunkt können die Beiträge in die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG einbezogen werden. Die Einzahlungen in die Pensionskasse bzw. in die Direktversicherung sind bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei und werden somit direkt vom Bruttoeinkommen entrichtet. Zusätzlich besteht eine Freistellung von den Sozialversicherungsabgaben bis zum Jahresende 2008. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere 1.800 € in die Pensionskasse bzw. in die Direktversicherung eingezahlt werden. Dieser Betrag von 1.800 € ist sozialabgabenpflichtig.
Die Vorteile im Überblick
- Ab dem vereinbarten Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente gezahlt.
- Der Rentenbeginn kann frühestens auf das 60. Lebensjahr vorgezogen werden.
- Der Rentenbeginn kann auch um max. 5 Jahre hinausgeschoben werden.
- Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn bzw. nach Rentenbeginn während der Garantiezeit wird die tariflich vorgesehene Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
- Auf Wunsch können die Leistungen aus der R+V Direktversicherung auch als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen.
- Eine Weiterführung des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel ist möglich.
Harald Krummenauer, Lena Stenz, aktualisiert August 2005
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