Hilfen und Förderungen für Existenzgründer
Viele Arbeitnehmer träumen davon, sich selbstständig zu machen. Doch für das eigene Unternehmen braucht man Eigenkapital. Lesen Sie, welche Zuschüsse und Hilfen es für Existenzgründer gibt und was man tun muss, um sie zu bekommen.
Verschiedene Formen der Förderung
Für die Gründung eines eigenen Unternehmens bietet der Staat verschiedene Förder- und Unterstützungsprogramme. Dazu zählen etwa besonders günstige Kredite für Geschäftsausgaben oder Darlehen des Bundes. So können Sachanlagen, Warenlager oder Betriebsmittel für Gründer günstig finanziert werden. Gefördert werden zum Beispiel Geschäfts- und Betriebsausstattungen sowie der Erwerb von Immobilien. Fördermittel des Bundes kann man in drei grundsätzliche Kategorien einteilen: Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften.
KfW-Startgeld
Zwar gibt es einige spezielle Förderprogramme mit Zuschüssen oder Bürgschaften etwa nur für Technologie orientierte Unternehmensgründungen (High-Tech Gründerfonds) oder ein Programm ausschließlich für Hochschulabsolventen (EXIST). Diese besonderen Fälle stehen auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. "Für die meisten Existenzgründer kommt aber eine Unterstützung in der Startphase mit einem Darlehen in Betracht", sagt Holger Maus vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Maus ist im dortigen Referat für Unternehmensgründung tätig.
Eine weit verbreitete Art des Darlehens ist das Startgeld der
KfW Förderbank. Dieses kann in den ersten drei Jahren nach der Unternehmensgründung beantragt werden und bewegt sich in einem Rahmen bis zu 50.000 Euro. Zur Beantragung ist in der Regel ein Geschäftskonzept bei der Hausbank einzureichen. "Diese prüft dann, ob das Vorhaben finanzierungswürdig ist und ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind", sagt Experte Maus. Die Hausbank leitet den Antrag dann an die
KfW weiter. Dort wird das Vorhaben ein weiteres Mal geprüft. Erscheint das Vorhaben finanzierungswürdig, wird der Kredit gewährt. "Das Unternehmenskonzept muss immer schlüssig sein", so Maus.
Wenn die Hausbank das Vorhaben nicht an die
KfW weiterleiten will, kann man versuchen, über andere - Bankeneine Förderung zu beantragen. Der direkte Antrag an die
KfW ist jedoch nicht möglich. Die Laufzeit des
KfW-Startgeldes beträgt fünf bis zehn Jahre und ein bis zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Sofern Sicherheiten für den Kredit vorhanden sind, müssen diese auch herangezogen werden. Der Kredit wird aber auch ohne Sicherheiten gewährt, da die
KfW die Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung freistellt. Eine Kombination des
KfW-Startgeldes mit anderen Fördermitteln aus dem Existenzgründerprogramm des Bundes ist nicht möglich. Gründerzuschüsse des Arbeitsamtes können aber parallel beantragt werden. Zudem ist einiges zu beachten: "Das
KfW-Startgeld muss immer vor Beginn des Vorhabens beantragt werden", sagt Maus. Es darf nicht zur Nachfinanzierung verwendet werden.
Viel Geld kann bekommen, wer mit Anderen gemeinsam eine Firma gründet. Denn die Obergrenze von 50.000 Euro wird bei einer Existenzgründung von mehreren beteiligten Unternehmern jeweils pro Person gewährt. So kann man etwa als vierköpfiges Existenzgründungsteam bis zu 200.000 Euro
KfW-Startgeld erhalten.
ERP-Kapital für die Gründung
Eine weitere Hilfe bei der Existenzgründung kann das ERP-Kapital sein. ERP steht für "European Recovery Programme" und geht zurück auf den europäischen Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg. Das
ERP-Kapital für Gründung fördert Investitionen unter ähnlichen Bedingungen wie beim KfW-Startgeld. Beantragt wird das
ERP-Kapital via Hausbank und der Vorlage eines schlüssigen Konzepts. Der Höchstbetrag je Antragssteller liegt bei 500.000 Euro, die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Davon sind sieben Jahre tilgungsfrei. Anders als beim
KfW-Startgeld muss der Unternehmer beim
ERP-Kapital eigene Mittel einbringen. Dabei gibt es regionale Unterschiede. Meist beträgt der Eigenmittelanteil jedoch mindestens 15 Prozent. Ein weiterer Unterschied zum KfW-Startgeld ist, dass das
ERP-Kapital mit den üblichen Sicherheiten für einen Kredit abgesichert werden muss, etwa durch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, der Kreditgarantiegemeinschaften oder der Länder.
Die
ERP-Mittel sollen nur dann vergeben werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne diese Förderung wesentlich erschwert würde, das Geld also unbedingt erforderlich ist. Wie das
KfW-Startgeld muss auch das
ERP-Kapital vor der Investition beantragt werden und darf nicht zur Nachfinanzierung verwendet werden. Das beantragende Unternehmen muss die EU-Richtlinien für KMU (Kleine und Mittelständische Unternehmen) erfüllen (Link unten). Nach Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist das
ERP-Kapital für Gründung für folgende Investitionen vorgesehen:
- die Gründung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz,
- "tätige Beteiligungen" mit unternehmerischen Einfluss, zum Beispiel als Geschäftsführer mit mindestens 10 % Gesellschaftsanteil,
- die Übernahme eines Unternehmens,
- die Festigung der selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz
innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Folgende Unterlagen sollte der Antrag enthalten:
- Beschreibung des Unternehmens einschließlich der in den jeweiligen Einzelrichtlinien vorgesehenen Antragsberechtigung,
- letzte Jahresabschlüsse oder vergleichbare Unterlagen,
- Beschreibung des Vorhabens unter Berücksichtigung des in den jeweiligen Einzelrichtlinien vorgesehenen Verwendungszwecks,
- Kosten und Finanzierungsplan,
- künftige Erfolgserwartungen,
- Besicherungsvorschlag,
- gegebenenfalls Nachweis der fachlichen Eignung.
Bezuschusste Gründercoachings
Eine zusätzliche Förderung sind bezuschusste Gründercoachings. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich unbedingt beraten lassen. Die Optionen reichen hier von Seminaren der Industrie- und Handelskammer über Gründungszentren bis zu Kursen bei freien Unternehmensberatern. Die Mittel hierfür kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). " Das Gründercoaching Deutschland finanziert die Hälfte der externen Beratungskosten. Wenn der junge Unternehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, können bis zu 90 Prozent der Kosten übernommen werden", sagt Experte Maus.
Hilfen für Arbeit suchende
Gründungszuschuss
Auch bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es Gründerhilfe: Der Gründungszuschuss wird maximal 15 Monate gezahlt und ist in zwei Phasen unterteilt. Die ersten neun Monate wird dem Gründer ein Zuschuss in Höhe seines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich erhält der angehende Unternehmer eine monatliche Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung. Weist der Gründer nach den ersten neun Monaten seine hauptberuflichen unternehmerischen Tätigkeiten nach, so kann die Pauschale für die soziale Absicherung weitere sechs Monate ausgezahlt werden. Der andere Zuschuss entfällt nach neun Monaten.
Einstiegsgeld
Empfänger des Arbeitslosengeldes II können für die Existenzgründung beim Jobcenter oder der
ARGE das so genannte Einstiegsgeld beantragen. Zur Beurteilung, ob das Vorhaben des Arbeit suchenden finanzierungswürdig ist, muss auch beim Einstiegsgeld die Tragfähigkeit des Konzeptes unter Beweis gestellt werden. Hierfür muss der Gründer eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Zu den fachkundigen Stellen zählen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gründungszentren sowie Steuerberater. Die Zuschüsse durch das Einstiegsgeld dürfen den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen.
Eva Blumenfeld, November 2009
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