In Zeiten des Neuen Marktes wurden Unternehmen schneller gegründet als Insolvente im Handelsregister gestrichen werden konnten. Dieser Trend hatte sich in den vergangenen Jahren eher umgekehrt. Mit der neuen D&O-Versicherung wird die Firmengründung und -leitung für Jungunternehmer endlich leichter - und sicherer.
Angesichts der langsam anziehenden Konjunktur denken inzwischen wieder mehr Menschen daran, sich selbstständig zu machen. Vielfach unterschätzen sie jedoch die Haftungsrisiken, die damit verbunden sind. Allzu verlockend scheint bei der Frage der Rechtsform die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Doch selbst bei der "Ein-Euro-GmbH" gilt die Haftungsbegrenzung nur für die Gesellschafter, nicht aber für die Geschäftsführer einer Firma. Diese bleiben für eine Vielzahl von Risiken unbegrenzt persönlich haftbar..
Versicherungssumme zunächst bis maximal eine Million Euro
Jungunternehmer können sich bei
R+V mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) gegen diese Risiken schützen - ohne Wenn und Aber. Zusätzliche Voraussetzungen, wie sie von vielen Versicherern noch immer gefordert werden, sind an den Versicherungsschutz nicht geknüpft. Die Versicherungssumme beträgt bis zu eine Million Euro. Nach den ersten drei Jahren kann der Unternehmer die Versicherungssumme im Bedarfsfall aufstocken. Und fällt die Entscheidung zugunsten einer R+V Bündelpolice, werden auf die ohnehin attraktiven Beiträge sogar noch zusätzliche Rabatte eingeräumt - und welcher Existenzgründer freut sich darüber nicht.
Haftungsrisiko Insolvenz
Eine besonders große Verantwortung trägt der Geschäftsführer, wenn seinem Unternehmen die Insolvenz droht. So muss er nach Eintritt der Insolvenzreife unverzüglich, spätestens aber nach drei Wochen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Unterlässt er dies, so muss er neben der Gesellschaft unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der
GmbH haften - vor solchen Folgen bewahrt ihn die D&O-Versicherung. Gleichzeitig schützt sie die Eigentümer eines Unternehmens vor den Folgen von Fehlentscheidungen des angestellten Geschäftsführers,
z. B. wenn dieser ein unpassendes
EDV-System erwirbt , übergroße Lagerkapazitäten anmietet oder Waren zu überhöhten Preisen einkauft.
Von Beginn an auf der sicheren Seite
Aufgrund dieser exponierten Haftungssituation konnten Unternehmer bisher frühestens drei Jahre nach der Gründung eine D&O-Versicherung abschließen. Dieser Zeitraum ohne richtigen Versicherungsschutz war vielen potentiellen Unternehmern zu lang, so dass sie von einer Existenzgründung Abstand nahmen. Andere scheiterten mit ihrer Geschäftsidee und verloren auch noch ihr gesamtes Privatvermögen.
R+V kann diesen fehlenden Schutz jetzt anbieten - vom ersten Tag an!
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Tanja Gorr und Eva Blumenfeld, aktualisiert Februar 2010
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