Wenn der Nachfolger aus der Familie kommt
Knapp die Hälfte aller in Deutschland zur Nachfolge anstehenden Unternehmen wird in Deutschland an Familienmitglieder übergeben. Für diese Art der Übergabe gibt es zwei Varianten:
- Vorweggenommene Erbschaft oder Schenkung
In den meisten Fällen geht das Unternehmen in Form der vorweggenommenen Erbfolge bzw. Schenkung auf die nächste Generation über. Das heißt: Der Senior-Chef übergibt zu Lebzeiten das Unternehmen an seinen Erben, der Nachfolger erhält den Betrieb unentgeltlich. Vorteil für den Senior: Für ihn entsteht durch die Schenkung kein Veräußerungsgewinn, den er versteuern muss.
Eine Schenkung ist vor allem dann sinnvoll, wenn im Unternehmen hohe stille Reserven vorhanden sind. Zum Beispiel erzielen Gebäude und Grundstücke häufig Verkaufserlöse, die deutlich höher sind als die in den Büchern verbuchten Werte. Wird das Unternehmen verkauft, käme es hier zu hohen Gewinnen, die versteuert werden müssten.
Wird das Unternehmen an den Nachfolger verschenkt, sollten Ansprüche möglicher anderer Erben im Vorfeld geklärt werden. Denn Kinder und Ehepartner sind Pflichtteil berechtigt und haben einen Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
Am besten ist es deshalb, rechtzeitig entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten und beim Notar einen Verzicht auf den Pflichtteil zu vereinbaren. Spätere Forderungen der Pflichtteilberechtigten könnten die Liquidität des Unternehmens nach dem Erbfall sonst erheblich belasten.
- Schrittweise Übertragung
Wenn der Senior die Unternehmensführung nicht gleich völlig aus der Hand geben will, bietet sich die schrittweise gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Nachfolgers am Unternehmen an. Die Geschäftsanteile gehen dann nach und nach im Lauf der Jahre auf den Nachfolger über.
Für diese Form der Übertragung muss unter Umständen die Rechtsform des Unternehmens geändert werden. Empfehlenswert sind die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ermöglichen eine Haftungsbeschränkung des neu eintretenden Gesellschafters und können relativ unkompliziert errichtet werden.
Kauf des Unternehmens
Wird innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger für das Unternehmen gefunden,
oder handelt es sich um einen Verwandten der nicht erbberechtigt ist, wird der Unternehmer
im eigenen Interesse und im Interesse seiner Kinder die Firma nicht völlig unentgeltlich übertragen.
Der Nachfolger kann die Firma gegen eine Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Zahlungen kaufen.
In beiden Fällen hat der Käufer von Anfang an die freie Verfügungsgewalt über das Unternehmen, lediglich die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich.
Der Kauf gegen wiederkehrende Zahlungen bietet sich an, wenn der Nachfolger für die Einmahlzahlung nicht
genügend Kapital zur Verfügung hat. Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen Rente, Rate oder dauernder Last unterschieden:
- Als Rente können die Vertragspartner entweder eine Leibrente vereinbaren, die bis ans
Lebensende des Empfangsberechtigten zu zahlen ist. Alternativ können sie eine zeitlich befristete Rente festlegen.
Mindestdauer dieser so genannten Zeitrente ist 10 Jahre.
- Käufer und Verkäufer können auch eine einfache Ratenzahlung vereinbaren.
Bei der Ratenzahlung ist die Laufzeit auf maximal zehn Jahre begrenzt.
- Eine wiederkehrende Zahlung in Form einer dauernden Last ist dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Zahlungen schwankt,
z.B. wenn sie sich am Unternehmergewinn orientiert oder eine Wertanpassung vereinbart wurde.
Tipp: Bei der Entscheidung für oder wider eine Einmalzahlung oder eine wiederkehrende Zahlung sollten auch
steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Auskunft gibt der Steuerberater.
Pacht des Unternehmens
Statt ein Unternehmen zu kaufen, können Unternehmer und Nachfolger auch (zunächst)
einen Pachtvertrag schließen. Der Unternehmer bleibt Eigentümer seines Betriebes und erhält regelmäßig Pachtzahlungen.
Auf die Führung des Unternehmens hat der Verpächter keinen Einfluss mehr.
Der entscheidende Nachteil dieser Variante ist, dass der Verpächter in der Regel kein Interesse
an größeren Investitionen hat. Schließlich hat er nichts davon, wenn eine Investition die Leistungsfähigkeit des Unternehmens steigert.
Schlimmsten Falls wird der Betrieb nach und nach "heruntergewirtschaftet".
Trennung von Unternehmenseigentum und -führung
Will der Unternehmer Eigentümer des Betriebes bleiben, aber die Verantwortung für die
Führung des Unternehmens abgeben, kann er auch einen so genannten Fremdgeschäftsführer einsetzen.
Dieser erhält als Angestellter ein Gehalt und ist eigenständig für die Leitung des Unternehmens zuständig.
Kapital und Aufsicht bleiben in den Händen des Eigentümers.
Sowohl der Einsatz eines Fremdgeschäftsführers als auch die Verpachtung des Unternehmens eignen
sich als Übergangslösung, wenn
z.B. ein Nachfolger aus der Familie zwar vorhanden ist,
aber noch nicht klar ist, ob er tatsächlich in die Fußstapfen seiner Eltern treten kann oder will.
Management-Buy-Out
Eine besondere Form der Unternehmensübertragung ist das
Management-Buy-Out (
MBO).
Damit wird die Übernahme des Unternehmens durch Mitarbeiter, in erster Linie durch Führungskräfte bzw.
Manager, bezeichnet. Diese Möglichkeit wird besonders gerne wahrgenommen,
wenn ein geeigneter Nachfolger aus der Familie nicht zur Verfügung steht.
Der entscheidende Vorteil eines
MBO ist, dass der Nachfolger das Unternehmen mit all seinen Stärken und Schwächen kennt.
Der Nachteil: Häufig lässt sich ein
MBO nur durch einen hohen Einsatz von Fremdkapital realisieren,
weil die Mitarbeiter nicht über genügend Eigenkapital verfügen. Der Kapitaldienst für die Fremdmittel
sollte aber die Liquidität des Unternehmens nicht so belasten, dass kein Geld für notwendige Investitionen mehr zur Verfügung steht.
Weiterführende Links zum Thema Unternehmensnachfolge:
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