Die Lebensarbeitszeit wird immer länger. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bringt ein fließender Übergang in die Rente Vorteile. Wie Sie trotz Wegfall der staatlichen Förderung vorsorgen können.
Das Thema Altersteilzeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sie dient dem fließenden Übergang von der Vollbeschäftigung in die Rente und soll
- den Arbeitnehmer nicht plötzlich aus dem Arbeitsleben entlassen.
- durch einen vorgezogenen Teil-Ruhestand neue Arbeitsplätze für
jüngere Arbeitssuchende schaffen.
Eine Möglichkeit der Altersteilzeit ist das so genannte Blockmodell. Hier arbeitet der Arbeitnehmer während der
aktiven Arbeitsphase seine volle, nach dem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, verzichtet aber während dieser Zeit auf einen Teil seines Gehaltes. Das so angesparte Wertguthaben wird ihm dann in der
Freistellungsphase (hier ist der Arbeitnehmer von der Arbeit vollständig freigestellt) in monatlichen Teilbeträgen vom Arbeitgeber ausgezahlt. Für dieses Modell verlangt der Gesetzgeber laut Sozialgesetzbuch eine Absicherung der Wertguthaben.
Derzeit gibt es drei Absicherungsmöglichkeiten:
- Fondslösung
- Bankbürgschaft
- Kautionsversicherung
Bei der
Fondslösung wird das angesparte
Wertguthaben des einzelnen Mitarbeiters monatlich in einen Fonds eingezahlt und je nach Fonds an den entsprechenden Arbeitnehmer abgetreten/verpfändet, so dass der in Altersteilzeit befindliche Arbeitnehmer im Insolvenzfall des Arbeitgebers Zugriff auf das ihm zustehende Wertguthaben hat.
Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass dem Arbeitgeber durch die Einzahlungen in den Fonds ein Liquiditätsnachteil entsteht.
Erfolgt die Absicherung durch eine
Bankbürgschaft, verbürgt sich die Bank des Arbeitgebers für die Auszahlung der Wertguthaben im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Die Bankbürgschaft wird in voller Höhe auf das Kreditvolumen eines Unternehmens angerechnet und blockiert möglicherweise Kreditlinien, die für Investitionen benötigt werden. Darüber hinaus verlangen Kreditinstitute häufig die volle Absicherung der Kreditlinien.
Bei der Absicherung der Wertguthaben durch eine
Kautionsversicherung erhält jeder in Altersteilzeit befindliche Mitarbeiter eine Bürgschaftsurkunde über den höchstmöglichen Betrag, auf den er in der Arbeitsphase verzichtet hat. Damit kann er im Insolvenzfall des Arbeitgebers seinen Anspruch geltend machen und die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Hier profitiert der Arbeitgeber von einem erheblichen Liquiditätsvorteil von bis zu 80%, da bei diesem genannten Modell lediglich eine zusätzliche Sicherheitsleistung (je nach Bonität rund 20%) zu hinterlegen ist.
Die Lösung der R+V
Die
R+V Versicherung bietet zur Sicherung der Altersteilzeit-Wertguthaben die
R+V-Kautionsversicherung an. Abgesichert werden können Arbeitnehmer, die das oben genannte Blockmodell mit einer maximalen Laufzeit von sechs Jahren vereinbart haben. Die Bürgschaftssumme richtet sich nach dem höchst möglichen Betrag, auf den der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase verzichtet hat.
Haben Sie Fragen?
Nähere Auskünfte oder Informationsmaterial zu unserer Kautionsversicherung erhalten Sie telefonisch von Herrn Achim Scheib unter (0611) 5 33 43 86 oder per E-Mail an
achim.scheib@ruv.de.
Eva Blumenfeld, aktualisiert November 2011
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