Sie möchten in die private Krankenversicherung wechseln, waren aber bisher an die
3-Jahresfrist gebunden? Das Warten hat jetzt ein Ende, denn die
3-Jahresfrist ist abgeschafft. Das Gesetz ist bereits zum 31.12.2010 in Kraft getreten.
Das bedeutet: Wenn Sie als Arbeitnehmer im Jahr 2011 ein Bruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in Höhe von 49.500
EUR beziehen, dann können Sie
zum 01.01.2012 in die private Krankenvollversicherung wechseln! Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Bruttogehalt auch im Folgejahr, also auch in 2012, oberhalb der dann geltenden
JAEG liegt.
Übrigens: Auch Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der
JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt für Berufsanfänger bei entsprechend hohem Gehalt.
Nutzen Sie Ihre Chance und kommen Sie zur R+V Krankenversicherung AG
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung steigen auch in 2011 wieder an. Gleichzeitig werden vielen Versicherten immer mehr Zuzahlungen abverlangt. Das treibt Ihre Kosten in die Höhe - ohne Ihnen nachhaltige Mehrwerte zu bieten. Deshalb sollten Sie über einen Wechsel zur
R+V Krankenversicherung AG nachdenken.
Mit unserer Kranken-Vollversicherung, dem
R+V-GesundheitsKonzept AGIL, sind Sie auf der sicheren Seite: Das
R+V-GesundheitsKonzept AGIL bietet Ihnen einen umfassenden, vertraglich garantierten Versicherungsschutz und die Sicherheit stabiler Beiträge.
Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vorteile des
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R+V Krankenversicherung AG immer wieder Bestnoten.
C. Rück, S. Nies, Januar 2011
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