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R+V-Ratgeber Gesundheit (Quelle: Thinkstock)

Gesundheit

Versicherungsinfos

Auslandsreise-Krankenversicherung im Urlaubsgepäck?

Abbildung: Ärztin
Bei all der Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres denkt keiner an Krankheiten, Unfälle oder gar einen Aufenthalt im Krankenhaus. Aber eine akute Erkrankung oder ein Unfall kann jeden treffen, egal ob daheim oder unterwegs.
Damit man sich bei einem Krankheitsfall im Urlaub wenigstens um die finanzielle Seite keine Sorgen zu machen braucht, gehört eine Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt ins Urlaubsgepäck.

Spürbare Lücken für gesetzlich Versicherte

Neben Stiftung Warentest und sonstigen Verbraucherschutzorganisationen empfehlen auch die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reise ins Ausland dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn die Krankenkassen kommen längst nicht für alle Kosten auf, die durch einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen können.
  • In Ländern mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, besteht generell für gesetzlich Krankenversicherte kein Versicherungsschutz und der Reisende muss die Kosten in jedem Fall selbst tragen.
  • Doch auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, bleiben Urlauber bei Erkrankungen oftmals auf einem Teil der Kosten sitzen. Denn im Krankheitsfall sind sie dort nicht auf deutschem, sondern auf einheimischem Niveau abgesichert. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten.
  • Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport dürfen von den Kassen nicht erstattet werden - unabhängig davon, ob mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht.

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung für privat Krankenversicherte sinnvoll?

Privat Krankenversicherte sollten ihren Versicherungsschutz überprüfen. Innerhalb Europas werden Arzt- und Krankenhauskosten unabhängig von der Reisedauer übernommen. Bei Fernreisen gilt oftmals eine Begrenzung der Reisedauer auf sechs Monate. Danach ist eine Verlängerung nach besonderer Vereinbarung in der Regel möglich. Geprüft werden, sollte darüber hinaus im Einzelnen:
  • Beinhaltet die private Krankenversicherung einen Selbstbehalt, das heißt, muss sich der Patient bis zu einer individuell vereinbarten Grenze an den Kosten der Behandlung beteiligen?
  • Enthält Ihre private Krankenversicherung den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland? Wenn ja, bis zu welcher Reisedauer und Höhe werden die Kosten dafür übernommen?
  • Erhalten Sie am Ende des Jahres Beiträge zurück, wenn Sie Ihre Versicherung im Laufe des Jahres nicht in Anspruch genommen haben?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit "ja" beantworten, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung auf jeden Fall sinnvoll.

Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V bietet umfassenden Schutz - weltweit und bei beliebig vielen Urlaubsreisen, jeweils für die ersten 45 Tage einer Reise. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes möglich. Sie übernimmt bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland die Kosten für Arztbesuche, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Medikamente, Heilmittel und Krankenhausaufenthalte. Auch die Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte werden von R+V übernommen.

Ein besonderes Highlight der Blockpolice: Die Auslandsreise-Krankenversicherung mit optionalem Unfallschutz.

Der zusätzliche Schutz kostet nicht viel: Unser Tarifrechner informiert Sie unverbindlich über Ihren individuellen Versicherungsbeitrag.

Die Blockpolice (mit Überweisungsbeleg) für die schönsten Wochen im Jahr können Sie hier online bestellen.

Noch Fragen zur R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung?

Für Fragen, Probleme oder Notfälle rund um das Thema Auslandsreise-Krankenversicherung hat R+V ein Service-Telefon unter der Rufnummer 0611 533-6290 eingerichtet, das rund um die Uhr besetzt ist.

T. Gundert / E. Blumenfeld, aktualisiert im Juni 2011
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