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Ein-Euro-Job - Zubrot oder Zumutung?



Ein-Euro-Jobs - oder wie sie offiziell heißen "Abeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" - sind im Zuge der Hartz-Reformen zum Jahresbeginn 2005 eingeführt worden. Ausschließlich Empfänger des so genannten ALG2 (Arbeitslosengeld 2) können sich mit diesen Tätigkeiten etwas zu ihrer Arbeitslosenhilfe dazuverdienen. Die Ein-Euro-Jobber sollen für Arbeiten im öffentlichen Sektor eingesetzt werden, die ohne diese Arbeitskräfte nicht möglich wären. Damit soll verhindert werden, dass die gering entlohnten Arbeitslosen mit regulären Arbeitsplätzen konkurrieren. Erklärtes Ziel der Behörden ist es, bundesweit mehrere Hunderttausende Ein-Euro-Jobs zu schaffen. Als Grundsatz gilt dabei das Motto "Fördern und Fordern".

An den Arbeitsalltag gewöhnen

Mit der Einführung der Ein-Euro-Jobs sollen neben der Erledigung von Arbeiten für das öffentliche Wohl drei Ziele für die Arbeitslosen selbst erreicht werden. Zum einen können sie sich wieder an einen festen Arbeitsrhythmus gewöhnen0 und mit dieser Praxis wieder attraktiver für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Zum anderen hat die regelmäßige Tätigkeit einen positiven psychologischen Effekt für die Arbeitslosen: In Studien wurde ermittelt, dass Langzeitarbeitslose neben ihrem geringen finanziellen Auskommen vor allem unter der unfreiwilligen Beschäftigungslosigkeit leiden. Und schließlich soll der Einkommensverlust durch den Ein-Euro-Job ein wenig gemildert werden.

Von Gartenarbeit bis zur Einkaufhilfe

Träger der Tätigkeiten sind in der Regel Kommunen, Stiftungen und Wohlfahrtsverbände, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss erhalten. Dort werden Ein-Euro-Jobber im Bereich Dienstleistungen beispielsweise im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt, helfen in Kindergärten sowie in der Alten- und Krankenpflege oder als Einkaufshelfer für Ältere. Auch bei der Stadtreinigung werden Ein-Euro-Jobs angeboten. Als zumutbar für die Betroffenen gilt dabei jede legale Arbeit, die nicht sittenwidrig ist. Generell sind die Arbeitsagenturen aber angewiesen, Arbeitslose in Tätigkeitsbereiche gemäß ihren Qualifikationen zu vermitteln.

Zielgruppe für Ein-Euro-Jobs

Jeder Arbeitslose, der das neue Arbeitslosengeld II bezieht, kann theoretisch einen Ein-Euro-Job annehmen oder dafür herangezogen werden. Die zuständigen Arbeitsagenturen verschicken dabei in der Regel zunächst schriftliche Einladungen zu Informationsgesprächen über die Ein-Euro-Jobs. Wichtig: Diese Informationsveranstaltungen sind verpflichtend. Wer unbegründet fehlt, dem kann die Arbeitslosenhilfe zeitweise gesperrt werden. Wer Interesse an einem Ein-Euro-Job hat, sollte sich möglichst umgehend mit seinem zuständigen Berater oder Fallmanager in der Arbeitsagentur oder im Sozialamt in Verbindung setzen. Er kann bei der Auswahl der passenden Tätigkeiten helfen. Generell gilt: Wer sich freiwillig kümmert, hat bessere Chancen, einen passenden Ein-Euro-Job zu finden, als wenn er von der Arbeitsagentur zu einem Job verpflichtet wird.

Bei Ablehnung sind Kürzungen möglich

Die Arbeitsagentur kann Arbeitslose zwar verpflichten, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, den Betroffenen dazu zwingen kann sie aber nicht. Allerdings behält sich das Arbeitsamt vor, bei der Ablehnung eines Jobs die Arbeitslosenhilfe zu kürzen. So kann die Agentur die Regelleistung um 30 Prozent kürzen. Bezieher von Arbeitslosengeld II, die unter 25 Jahren alt sind, können dabei mit härteren Sanktionen belegt werden. Ihnen kann sogar die gesamte Arbeitslosenhilfe gestrichen werden. Sie erhalten vom Staat dann nur noch die Mieterstattung und Sachleistungen.

Höhe des Entgelts

Ein wenig irreführend ist der Name der "Ein-Euro-Job". Der Stundenlohn liegt nämlich nicht zwangsläufig bei einem Euro. Zwar ist die Höhe des Entgelts nicht gesetzlich geregelt, das Bundesministerium für Arbeit empfiehlt aber einen Stundenlohn von einem bis maximal zwei Euro. In der Praxis liegen diese Werte laut Expertenschätzungen derzeit zwischen 0,80 Euro und 1,60 Euro pro Stunde. Die maximale Arbeitszeit pro Woche darf 30 Stunden nicht überschreiten, damit dem Arbeitslosen noch ausreichend Zeit für seine Bewerbungen auf einen "regulären" Arbeitsplatz bleibt. Die Erstattung von Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Arbeitskleidung hängt von den individuellen Begebenheiten ab. Die Dauer der Beschäftigung als Ein Euro-Jobber beträgt in der Regel sechs bis neun Monate. Inzwischen sind allerdings auch Ein-Euro-Jobs mit einer Laufzeit von einem Jahr und Verlängerungsoption geplant. Ein-Euro-Jobs sind wie das Arbeitslosengeld II steuerfrei. Allerdings sind die Aufwendungen für die Tätigkeit, wie etwa Fahrtkosten, nicht als Werbungskosten absetzbar.

Keine Sozialversicherungsleistungen

Anders als bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) erhält ein Ein-Euro-Jobber keine Sozialversicherungsleistungen, da er laut Gesetz weder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, noch ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht. Das heißt, es werden auch keine Rentenansprüche erworben. Der Ein-Euro-Jobber wird lediglich unfallversichert.

Umstrittene Maßnahme

Nach einigen Monaten in der Praxis gibt es viele Stimmen, die den Ein-Euro-Jobs äußerst kritisch gegenüberstehen. So mehren sich von Seiten der Kommunen und anderer Träger Aussagen, dass der erhoffte Anschlusseffekt an den ersten Arbeitsmarkt ausbleibt. Trotz des hohen Verwaltungsaufwands finden nur sehr wenige Ein-Euro-Jobber nach Ablauf ihrer Tätigkeit einen regulären Job. Unternehmen und Wirtschaftsverbände kritisieren zudem den zunehmenden Missbrauch von Ein-Euro-Jobs. So sollen immer mehr Betroffene in Tätigkeiten eingesetzt werden, für die ansonsten regulär Beschäftigte zuständig sind. Einige Kritiker sehen hier bereits einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der regulären Arbeitsplätze.

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten, Rechten und Pflichten in einem Ein-Euro-Job erhalten sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (Link auf die Homepage der Bundesagentur für Arbeit)

H. Neufeldt, Oktober 2005
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Letzte Änderung: 09.08.2010
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