Genetisch veränderte Lebensmittel sind ein umstrittenes und heiß diskutiertes Thema. Das Hauptproblem dabei: Es gibt noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Risiken oder die Langzeitsicherheit dieser Produkte. Wir sagen, was es mit Gen-Food auf sich hat und wie Verbraucher gentechnisch veränderte Lebensmittel erkennen können.
Was ist Gen-Food?
Als Gen-Food werden beispielsweise gentechnisch veränderte Pflanzen bezeichnet, deren Erbgut gezielt manipuliert wird. Dabei werden entsprechende Erbfaktoren von Pflanzen oder Tieren auf andere Pflanzen oder Tiere übertragen, um deren für den Menschen nützlichen Eigenschaften zu verbessern. Dieses kann sowohl auf natürliche Weise als auch im Reagenzglas geschehen. Die meisten Manipulationen des Erbguts zielen bislang darauf, die Widerstandsfähigkeit von Nutzpflanzen wie etwa Mais gegen Schädlinge oder Krankheiten oder auch Pflanzenschutzmittel selbst zu erhöhen. Bei der Tierzucht sollen mit Hilfe der Gentechnik Tiere gezüchtet werden, die schneller wachsen oder mehr ihrer natürlichen Ressourcen wie etwa Wolle oder Milch produzieren.
Ablehnung in der Bevölkerung
Die Produzenten von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln preisen die Vorzüge ihrer Produkte: Diese leisteten einen Beitrag gegen den Hunger in der Welt oder sie stärkten die Gesundheit der Verbraucher, beispielsweise mit einem höheren Vitamingehalt als herkömmliche Nahrungsmittel.
Die Mehrheit der Deutschen Bevölkerung steht dieser neuen Technologie allerdings - ebenso wie auch der Durchschnitt der Europäer - skeptisch gegenüber. So zeigen diverse Studien und Umfragen, dass ein erheblicher Anteil der Bevölkerung Gen-Food grundsätzlich ablehnt. Andererseits kann sich auch großer Teil der Befragten vorstellen, Produkte mit gentechnisch veränderten Zutaten zu konsumieren.
Wissenschaftlich kein Nachweis der Schädlichkeit
Viele Konsumenten befürchten gesundheitliche Schäden durch den Genuss von Gen-Food. Kritiker wie die Umweltschutzorganisation Greenpeace sehen durch genmanipulierte Pflanzen unkalkulierbare Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. So könnten durch den langfristigen Konsum neue Giftstoffe entstehen oder Allergie auslösende Eiweiße gebildet werden, warnen die Umweltschützer. Der Deutsche Allergie und Asthma-Bund (
daab) rät Allergikern bislang, auf Produkte mit gentechnisch veränderten Zutaten zu verzichten. Wissenschaftler wie etwa vom Pariser International Council of Science (
ICSU) verweisen allerdings darauf, dass es bislang noch keine wissenschaftlich nachgewiesenen Gefährdungspotenziale bei Gen-Food im Vergleich zu herkömmlicher Nahrung gibt. Ein Restrisiko - vor allem für die Zukunft - können aber auch die Experten nicht gänzlich ausschließen. Das Hauptproblem für Befürworter wie Kritiker von Gen-Food ist, dass es keine wissenschaftlichen Langzeituntersuchungen über die Auswirkungen von Gen-Food gibt.
Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel
Seit dem Jahr 2004 gilt eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen (
GVO). Demnach müssen Lebensmittel und Futtermittel, die
GVO enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden,
EU-weit gekennzeichnet werden, verweist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die geltende gesetzliche Regelung. Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig davon, ob gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nachgewiesen werden können.
Schwellenwertregelung bei Kennzeichnungspflicht
Keine Kennzeichnungspflicht besteht dem Ministerium zufolge allerdings für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Auch müssen Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden, die "zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von
GVO oder daraus hergestelltem Material" enthalten. Dieser Anteil darf allerdings höchstens bei 0,9
% liegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein nicht gekennzeichnetes Lebensmittel nicht garantiert frei von gentechnisch veränderten Substanzen ist. Es zeigt lediglich, dass das Produkt zu mindestens 99,1
% aus nicht gentechnisch manipulierten Zutaten besteht.
Keine gentechnisch veränderten Produkte im Handel
Dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zufolge gibt es in der
EU bisher keine Pflanze, "die roh oder zubereitet als Lebensmittel verzehrt wird, in gentechnisch veränderter Form zu kaufen". In Europa ist demnach jegliches Obst und Gemüse gentechnikfrei. Eine Übersicht über die Produkte, bei deren Herstellungsprozess die Gentechnik direkt oder indirekt beteiligt ist, gibt es auf dem Online-Informationsportal Transgen.de . Das Portal will mit umfangreichen Hintergrundinformationen und Datenbanken "Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln herstellen".
Zulassungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte
Zulassungspflichtig sind laut Transgen.de Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, wenn sie aus einem gentechnisch veränderten Organismus - meist einer Pflanze - bestehen oder daraus hergestellt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Lebensmittel oder die dafür verwendeten Rohstoffe in Europa erzeugt oder aus dem Ausland eingeführt wurden. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (
BVL) dafür zuständig, das die entsprechenden Unterlagen an die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (
EFSA) weitergeleitet werden. Diese bereitet den Zulassungsantrag dann auf Basis wissenschaftlicher Sicherheitsbewertung durch ein unabhängiges Expertengremium vor. Die Zulassung wird dann letztlich von der
EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten getroffen.
Ökosiegel helfen bei der Auswahl von gentechnikfreien Produkten
Die Verbraucherzentralen empfehlen Verbrauchern die auf eine gentechnikfreie Ernährung achten, vor allem bei Produkten die Soja, Mais oder Raps enthalten, genau hinzuschauen. "Der Kauf von Produkten mit dem Biosiegel oder dem
EU-Öko-Siegel ist eine Möglichkeit, Produkte schnell zu erkennen, die ohne
GVO erzeugt wurden", heißt es bei den Verbraucherzentralen. Sie verweisen darauf, dass die EU-Öko-Verordnung den Einsatz von Gentechnik in der Erzeugung von Bioprodukten verbietet.
Heike Neufeldt, April 2007
KLARE SACHE: Gesundheitsreform
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