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Kinderanimation am Urlaubsort: Betreuungsangebote sorgfältig prüfen

Abbildung: Kind mit Schwimmreif
Im Urlaub ein paar Stunden in Ruhe am Strand liegen: Damit dieser Traum wahr wird, vertrauen viele Eltern ihre Sprösslinge der hoteleigenen Kinderbetreuung an. Doch wenn die Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzen und etwas passiert, kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen - besonders dann, wenn der Vertrag zur Kinderanimation nicht mit einem deutschen Reiseveranstalter geschlossen wird oder das Recht des Gastlandes gilt. Eltern sollten deshalb die Betreuungsangebote gründlich prüfen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.
Schon vor der Reisebuchung lohnt ein genauer Blick auf die Animation: Wie ist die Betreuung organisiert? Werden altersgerechte Programme angeboten? Welche Qualifikationen haben die Kinderanimateure? "Wenn der Katalog hier keine ausreichende Auskunft gibt, sollten Eltern direkt beim Reiseveranstalter oder im Hotel nachfragen", rät Jens Witzel, Haftpflicht-Experte beim R+V-Infocenter. Er empfiehlt zudem, auf die Sicherheit der Hotelanlage zu achten: Ein kinderfreundliches Hotel sollte beispielsweise über ein getrenntes Schwimmbecken für die Kleinen verfügen.
Einige Hotels haben spezielle Gütesiegel für Kinderfreundlichkeit, die sich aber nach Land oder Anbieter unterscheiden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten dabei oft strengere Kriterien als in anderen Ländern. Am besten erkundigt man sich bei der jeweiligen Vergabestelle, nach welchen Kriterien die Labels vergeben werden.

Vor Ort: Kinderanimation inspizieren

Am Urlaubsort selbst gilt: zu allererst die Betreuungsangebote und die Räumlichkeiten genau inspizieren. Tabu im Kinderbereich sind beispielsweise freiliegende Steckdosen, ungesicherte Fenster und niedrige Balkongeländer. Besonders wichtig: Gefahrenbereiche wie stark befahrene Straßen oder Betriebsräume mit giftigen Putzmitteln dürfen für die Kinder nicht zugänglich sein. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass die Kinder die Animation nicht unbeobachtet verlassen können.

Ein aufmerksamer Blick der Eltern sollte auch den Betreuern gelten: Wie viele Betreuer kümmern sich um wie viele Kinder? Machen sie einen kompetenten Eindruck? Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich einen Übungsleiterschein oder einen Nachweis der Qualifikationen zeigen lassen.

Falsche Beschreibung im Katalog

Besonders enttäuschend ist, wenn die Kinderbetreuung nicht der Beschreibung im Katalog entspricht. "In einem solchen Fall können die Eltern das direkt beim Reiseveranstalter reklamieren und den Reisepreis mindern", erklärt R+V-Experte Witzel. Dasselbe gilt für gravierende Mängel, beispielsweise völlig marode Spielgeräte. Tipp des R+V-Infocenters: Mängel fotografieren und bereits vor Ort dem Reiseleiter melden.

Quelle: R+V-Infocenter, aktualisiert April 2012

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