Schon wenige Liter Benzin oder Dieselkraftstoff können das Ökosystem erheblich schädigen. Deshalb kennt das neue Umweltschadensgesetz auch kein Pardon bei Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, insbesondere bei Abfall- und Gefahrguttransporten entstehen. Was viele nicht wissen: Auch wenn das Gesetz eine berufliche Tätigkeit als Voraussetzung für die Haftung nennt, bedeutet das keine Entwarnung für Fahrer von Privatautos. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes kann bereits die tägliche Fahrt zur Arbeit oder eine Dienstfahrt mit dem privaten Pkw als berufliche Tätigkeit verstanden werden und die Autofahrer bei Umweltschäden zur sofortigen Schadensbegrenzung und zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen verpflichten.
Ohne ausreichende Absicherung kann das teuer werden. Bei uns bekommen Sie in diesen Fällen die bestmögliche Unterstützung: Bei allen Verträgen, die in der Kfz-Haftpflicht-versicherung eine höhere Deckungssumme als die gesetzliche Mindestdeckung vereinbart haben (ausgenommen Pkw in der KfzPolice-Basis), ist seit dem 01.04.2008 die neue Kfz-Umweltschadensversicherung automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Versicherungsschutz besteht in voller Höhe der vereinbarten Haftpflichtdeckung - in der Regel 100 Millionen Euro je Schadenfall. Ein weiteres Plus: Wir übernehmen für Sie das gesamte Umweltschadenmanagement einschließlich aller entstehenden Kosten.
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Versicherungsbedingungen
Christian Hartrampf, Eva Blumenfeld, April 2008
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