Seit dem 01.03.2008 muss laut Gesetzgebung die Versicherung von Kraftfahrzeugen über eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erfolgen.
Was ist eine eVB?
Wer sich ein neues Auto gekauft hat, musste bislang zuerst zu seinem Versicherungsvertreter gehen, um sich eine sogenannte "Doppelkarte" zu besorgen. Diese Deckungskarte war der Nachweis, dass das neue Fahrzeug auch Haftpflicht versichert ist. Erst danach konnte der Eigentümer den Wagen anmelden. Nun aber hat die Deckungskarte ausgedient. Sie als Kunde erhalten nicht mehr wie gewohnt die ausgefüllte Deckungskarte in Papierform. Stattdessen wird ihnen eine individuelle Zahlenkombination zugeteilt, die eVB-Nummer.
Unter dieser
eVB-Nummer werden die Daten, die bisher auf der Deckungskarte anzugeben waren, in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bei der Zulassung werden diese Daten von der Zulassungsbehörde abgerufen und sind sofort verfügbar. Da noch nicht alle Zulassungsbehörden am elektronischen Verfahren teilnehmen, erhalten Sie für einen Übergangszeitraum zusätzlich eine Versicherungsbestätigung auf Papier, in der die eVB-Nummer eingedruckt ist.
Wie bekommen Sie eine eVB-Nummer zugeteilt?
Sie können
die elektronische Versicherungsbestätigung direkt hier beantragen, indem Sie einfach Ihre Kundendaten eingeben. Die
eVB-Nummer wird Ihnen im Anschluss automatisch zugeteilt und als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus und legen es bei Bedarf der Zulassungsbehörde vor.
Ablauf des elektronischen Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge:
1. Sie benötigen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit einer individuellen
eVB-Nummer. Diese erhalten Sie nach der Eingabe Ihrer Daten in unserem
Onlineformular oder von Ihrem R+V-Mitarbeiter oder Ihrem Kundenberater in einer Volksbank/Raiffeisenbank.
2. Alle notwendigen Daten* werden direkt im System der R+V erfasst und elektronisch an die Zentrale Stelle gesendet, die den Datenaustausch zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern koordiniert.
* Die Personendaten müssen mit den Daten im Personalausweis genauestens übereinstimmen, anderenfalls kann es passieren, dass die Zulassungsbehörde die elektronische Versicherungsbestätigung nicht akzeptiert.
3. Die R+V leitet sie an die Zentrale Stelle weiter, Die Zentrale Stelle vergibt eine
eVB-Nummer und meldet sie an R+V zurück.
4. Daraufhin bekommen Sie die
eVB-Nummer inkl. der eVB-Daten elektronisch. Wir empfehlen Ihnen, die eVB auszudrucken, da einige Zulassungsbehörden noch nicht am elektronischen Verfahren angeschlossen sind und die
eVB in Papierform benötigen.
5. Mit dem Ausdruck dieser
eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsbehörde und beantragen wie gewohnt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
6. Die Zulassungsbehörde ruft mit dieser Ihnen zugeordenten eVB-Nummer Ihre Daten von der Zentralen Stelle ab und überprüft diese anhand Ihrer Personalien.
7. Abschließend wird Ihr Fahrzeug von der Zulassungsbehörde zugelassen.
Wo erhalten Sie Ihre eVB?
Die elektronische Versicherungsbestätigung der R+V-Versicherungsgruppe erhalten Sie:
Hier finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe
Wie werden Änderungen wie Außerbetriebsetzungen, technische Änderungen, Ersatz-Zulassungsbescheinigungen beantragt?
Änderungen, die nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung betreffen, werden wie bisher bei der Zulassungsbehörde beantragt. Hier finden Sie eine
Checkliste Link zur Checkliste für den Gang zur Zulassungsstelle .
Wichtiger Hinweis:
Bitte achten Sie auf eine zeitnahe Aufnahme des Kfz-Antrages, damit unsere vorläufige Deckungszusage für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung in einen endgültigen Vertrag nach Ihren Versicherungswünschen (
z. B. mit einer Kaskoversicherung) umgewandelt werden kann.
Eva Blumenfeld, März 2008
zum Seitenanfang