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Sicher unterwegs

Höhere Verkehrssicherheit durch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Abbildung: Tatbestandskatalog (Quelle: Uwe Steinbrich, www.pixelio.de)
Die medizinisch-psychologische Untersuchung dient weder, wie viele denken, als Mittel zur Bestrafung. Noch soll sie bestimmten Berufsgruppen oder der öffentlichen Hand den Griff in unser Portemonnaie erleichtern.
Ziel ist es vielmehr, die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen.
Deshalb setzt die MPU bei den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr an. Neben Alkohol und Drogen gehören dazu nach Angaben des Statistischen Bundesamtes "nicht angepasste Geschwindigkeit" und "Missachtung der Vorfahrt" - zugleich die häufigsten Gründe für wachsende Punktekonten im Flensburger Verkehrszentralregister. Und hier bleibt viel zu tun: Trotz eines Abwärtstrends seit den 70-gern verloren 2007 4.949 Menschen ihr Leben im Straßenverkehr. Dazu kamen 431.419 Verletzte. Vor diesem Hintergrund sollen Entzug des Führerscheins, Sperrfristen und Punktesystem die die Autofahrer "bessern" und die Verkehrsgemeinschaft "sichern". Genauso wie Geldbußen verfolgen sie die mit der Absicht, bei Verkehrssündern ein anderes Verhalten zu erreichen. Sie wirken nicht nur korrigierend, sondern durch ihre Staffelungen auch präventiv.

Vom "Idiotentest" zum Instrument der Unfallbekämpfung

Der im Volksmund gebräuchliche Begriff "Idiotentest" stammt aus den 50-er Jahren. Das Verfahren wurde so etikettierten Führerschein-Prüfungsversagern vor einem vierten Versuch auferlegt. Oder es eröffnete jungen Menschen den vorzeitigen Erwerb der Fahrerlaubnis. Seit dem Unfallhöchststand Mitte der 70-er avancierte die MPU zu einem Instrument der Unfallbekämpfung.
Auch ist sie ein gutes Beispiel, wie Entwicklungen einer wissenschaftlichen Disziplin, hier der Verkehrspsychologie, der relevanten Gesetze und gesellschaftliche Veränderungen zusammenhängen: Nach dem 2. Weltkrieg ging es um die Begutachtung von kriegsversehrten Kraftfahrern, um deren Leistungseinschränkungen und Kompensationsmöglichkeiten. So wurden die ersten Medizinisch-Psychologischen Institute zu Beginn der 50-er Jahre gegründet. Im Zuge der Massenmotorisierung überprüften die Gutachter verstärkt verhaltensbedingte und "charakterliche" Eignungszweifel, etwa Verkehrsverstöße mit und ohne Alkoholeinfluss. Seit Mitte der 70-er liegt der Fokus stärker auf der Nachschulung und Rehabilitation von Kraftfahrern, die im Straßenverkehr mit Alkohol auffällig wurden.

Alkohol als häufigste Ursache

Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist Alkoholauffälligkeit nach wie vor Anlass Nummer 1 für eine MPU. So führten die Begutachtungsstellen für Fahreignung 2007 insgesamt 104.481 MPUs durch. Davon 57 % wegen Alkohol am Steuer, 18 % wegen Drogen- und Medikamentenauffälligkeit und lediglich 14 % aufgrund von Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol. Dabei sind 33 % der Trunkenheitsfahrer zum ersten Mal, 17 % wiederholt und 7 % in Kombination von Alkohol mit anderen Auffälligkeiten erwischt worden. Im Vergleich zu 2006 steht ein Rückgang substanzbezogener Begutachtungsanlässe einer Zunahme von MPUs wegen unangepasstem Verhalten - Verkehrsauffälligkeiten oder Straftaten - gegenüber. Zwar mit 5,9 % nur ein geringer Anteil, verzeichnen Untersuchungen wegen "Mindestalter" mit 17 % eine enorme Steigerung, die ein stärkeres Interesse illustrieren könnte, bereits vor Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren Auto zu fahren.

Wann muss man zu einer MPU?

Grundsätzlich muss zu einer MPU, wer die Neuerteilung seines Führerscheins nach dem Verlust durch verkehrswidriges Verhalten beantragt hat oder Zweifel bei einer erstmaligen Erteilung ausräumen muss. Von Neuerteilung spricht man, weil im deutschen Verkehrsrecht der Entzug eines Führerscheins zu seinem Erlöschen führt. Einfach so gibt es ihn nicht zurück - oft selbst nicht nach Verstreichen der Sperrfrist. Diese Zeit zwischen Verlust und Neuerteilung wird gerichtlich festgesetzt und beträgt bei 18 Punkten oder mehr mindestens sechs Monate. Bei Alkohol ab neun Monate, bei anderen Drogen gibt es im Moment noch einen gesetzlichen Spielraum. Eine Verkürzung kann beispielsweise bei einmaliger Trunkenheitsfahrt mit niedrigem Promillegehalt beantragt werden. In jedem Fall muss sich der Kraftfahrer einer "Begutachtung der Fahreignung" - so das Straßenverkehrsgesetz - stellen, bevor er wieder ans Steuer darf.

Fahreignung wird beurteilt

Die MPU überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Zweifel hieran muss der Autofahrer selbst ausräumen. Wenn ihm also die Straßenverkehrsbehörde eine MPU auferlegt, wendet er sich von sich aus an eine der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF). In einem Gutachten wird dann neben der körperlichen Verfassung in einem Gespräch das Verhalten beurteilt, das zum Führerscheinverlust geführt hat.
Waren Alkohol oder Drogen im Spiel, müssen die Betroffenen ihren persönlichen Weg zu Abstinenz oder zumindest kontrolliertem Konsum glaubhaft machen. Bei mehrfach überhöhter Geschwindigkeit steht die Einstellung dazu auf dem Prüfstand. Gemeinsam geben ein Verkehrsmediziner und ein Verkehrspsychologe eine Prognose ab, ob der Autofahrer sich in Zukunft im Straßenverkehr bewähren wird.
Bundesweit betreiben 20 verschiedene Träger wie TÜV, DEKRA, Kliniken und eine Reihe kleinerer Anbieter Begutachtungsstellen für Fahreignung. Deren Anzahl variiert zwischen einer und ca. 50 pro Träger. Alle müssen von Landesbehörden amtlich anerkannt sein.

Weitere Informationen zum Thema

Silke Dörting, Eva Blumenfeld November 2008
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