Wie werden Punkte aufgebaut und wieder getilgt?
Ordnungswidrigkeiten werden gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit ein bis vier, Straftaten je nach Art und Schwere mit fünf bis sieben Punkten bewertet. Beim Erreichen von 18 Punkten wird der Führerschein in der Regel ohne Widerspruchsfrist für mindestens ein halbes Jahr entzogen. Danach muss in einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) die Fahreignung unter Beweis gestellt werden.
Zwar werden Eintragungen im
Verkehrszentralregister Link zu: Verkehrszentralregister, www.kba.deabhängig vom Delikt nach zwei, fünf oder zehn Jahren automatisch gelöscht. Dazu kommt eine einjährige Überliegefrist. "Bedingung ist aber, dass dem Bewährungsgedanken entsprechend in dieser Zeit keine neuen Punkte dazukommen", so Adalbert Allhof-Cramer, Verkehrspsychologe und
MPU-Gutachter beim TÜV.
Falsche Einstellungen korrigieren
Genau hier liegt das Risiko: Hat man erst einmal einige Punkte kassiert, können die kritischen 18 schnell erreicht sein. Um gegenzusteuern, bietet das
Punktsystem Link zu Verkehrszentralregister, www.kba.de Möglichkeiten. Primäres Ziel dabei ein langfristig geänderter Fahrstil, um einen Führerscheinentzug zu verhindern, so der niedergelassene Verkehrspsychologe Dr. Peter Klepzig. "Es geht nicht darum, wie mancher Autofahrer vielleicht denkt, jemandem das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen", betont er. Denn in den Gesprächen und Seminaren können problematische Einstellungen hinterfragt und frühzeitig korrigiert werden, so Klepzig. Er bedauert, dass die Angebote so wenig bekannt seien und auch die Hinweise in den Verwarnungen der Fahrerlaubnisbehörde nicht ihr Ziel erreichten. Deutlicher zu werben, wünscht er sich auch von den Fahrschulen als ein Anbieter der Seminare und ergänzt: "Vor allem, wenn man bedenkt, wie existentiell wichtig für viele Menschen der Führerschein ist." Als psychologisch sinnvoll erachtet sein Berufskollege Allhof-Cramer verkehrspsychologische Beratung sogar schon ab sechs bis acht Punkten.
Wie baue ich Punkte ab?
Die Höhe des Punktestandes bestimmt, wie viele Punkte mit welchem Einsatz reduziert werden können. Grundsätzlich gilt: Je früher man aktiv wird, desto mehr kann mit geringerem Aufwand erreicht werden. "Es gibt zwei Eingriffsschwellen", so Klepzig. Bis acht Punkte sorgt der Besuch eines freiwilligen Seminars für einen Abzug von vier Punkten. Bei einem Punktestand zwischen neun und 13 können dagegen nur noch zwei Punkte abgebaut werden. "Ab 14 Punkten muss jeder ein Seminar machen, wenn er nicht die Fahrerlaubnis verlieren will." Von 14 bis 17 Punkten führen diese angeordneten Aufbauseminare dann nur noch in Kombination mit einer anschließenden freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung zu einem Minus von zwei Punkten.
Ein
Bonussystem Link zu: Bonussystem, www.kba.de zeigt, wann man gegensteuern und wie viele Punkte abbauen kann.
Aufbauseminare
Aufbauseminare werden von Fahrschulen und Verkehrspsychologen angeboten. Die Teilnehmer sollen in Gruppengesprächen beweisen, dass sie Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und behoben haben. Sie umfassen vier Termine von jeweils gut zwei Stunden und eine praktische Fahrprobe. Jedoch ist ein Punktabzug nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und kann nicht auf Vorrat angelegt werden.
Freiwillige verkehrspsychologische Beratung ab 14 Punkten
Aus 14 Punkten können schnell die kritischen 18 werden. Spätestens jetzt raten Experten zum Handeln. Allerdings schränkt Klepzig ein: "Der Abzug von zwei Punkten durch verkehrspsychologische Beratung nach § 71 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann ebenfalls nur einmal alle fünf Jahre in Anspruch genommen werden." Gemessen an den 71.000 Kraftfahrern, die Anfang 2008 über 14 Punkten lagen, zeigen die von Allhof-Cramer geschätzten gerade mal 3.000, die sich jährlich beraten lassen, dass hier noch viel getan werden kann.
Wie läuft verkehrspsychologische Beratung ab?
Weitere Informationen zum Thema
Silke Dörting, Eva Blumenfeld November 2008
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