Gesetzliche Verpflichtung
"Helfen kann und muss wirklich jeder - auch ohne große medizinische Kenntnisse", sagt Anja Röthemeier, vom Deutschen Roten Kreuz (
DRK). Die Unfallstelle absichern, einen Notruf absetzen und Verletzte trösten, zählen nämlich ebenfalls zu den Sofortmaßnahmen am Unfallort und sind für Betroffene ungemein wichtig. Zudem ist man nach Paragraf 323 des Strafgesetzbuchs (
StGB) zur Hilfeleistung verpflichtet. Wer bei Unglücks- oder Notfällen keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten ist, kann laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Dabei muss sich aber niemand in erhebliche eigene Gefahr begeben oder andere wichtige Pflichten verletzen.
Ersthelfer-Kurs sinnvoll
Die lebenswichtigen Handgriffe können Ersthelfer aber nur anwenden, wenn sie genau bekannt sind.
Autofahrer müssen deshalb, ehe sie zur Führerscheinprüfung zugelassen werden, einen Erste-Hilfe-Kurs machen. In einem Tag werden die wichtigsten Grundlagen der ersten Hilfe vermittelt. Experten wie Anja Röthemeier empfehlen auch, den Kurs in einem Rhythmus von zwei bis drei Jahren zu wiederholen.
"Mit einem Auffrischungskurs bleibt man in der ersten Hilfe fit", sagt sie.
DRK-Umfragen zufolge, liegen bei den meisten Autofahrern die Ersthelfer-Kurse 15 Jahre zurück. Die Kurskosten sind laut Röthemeier dabei durchaus unterschiedlich. Beim
DRK kosten die Kurse für lebensrettende Sofortmaßnahmen bei 15 bis 25 Euro. Kurse bei anderen Anbietern sind mitunter teurer. "Grundsätzlich sind alle Kurse der offiziellen Hilfsorganisationen zu empfehlen und erfüllen ihren im Ernstfall Leben rettenden Zweck", betont die Expertin.
HELD - die richtige Reaktion bei der Ersten Hilfe
Die Kurse des
DRK sind am neuen Maskottchen HELD orientiert. Dabei stehen die einzelnen Buchstaben für bestimmte Aktionen,
die immer richtig sind. "Wenn man sich an diese einfache Vorgehensweise hält,
hat man schon sehr viel für den Verletzten getan", sagt Röthemeier.
H - Hilfe rufen
E - Ermutigen und trösten
L - Lebenswichtige Funktionen (Atmung, Herzschlag) kontrollieren
D - Decke unter- und überlegen
Grundsätzlich gibt es einige Verhaltensweisen, an die man sich in Notsituationen immer halten sollte:
- Ruhig bleiben: Zunächst sollte man sich ein genaues Bild der Situation verschaffen und die betroffene Person beruhigen.
- Initiative ergreifen:Umstehende in die Hilfsmaßnahmen mit einbinden.
- Überblick bewahren:Falsches Eingreifen und unüberlegtes Handeln anderer Helfer vermeiden.
- Für Sicherheit sorgen:Auf keinen Fall bei der Rettung der Verletzten die eigene Sicherheit vernachlässigen.
Nur wer als Helfer selbst keinen Schaden erleidet, kann Verunglückten auch helfen.
Das richtige Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Anhalten:
Warnblinkanlage einschalten, nicht zu dicht an die Unfallstelle heranfahren (zehn bis 20 Meter Sicherheitsabstand einhalten), bei Dunkelheit das eigene Fahrlicht zur Beleuchtung der Unfallstelle nutzen.
- Unfallstelle sichern:
Warnweste tragen
Warndreieck aufstellen
In Kurven besonders gewissenhaft absichern
Nachfolgende Fahrzeuge und Gegenverkehr durch Auf- und Abbewegen des Armes warnen
Bei mehreren Helfern: Aufgaben verteilen
- Verletzte ansprechen:
Verletzte laut und deutlich ansprechen, dabei den eigenen Namen nennen
Körperkontakt herstellen (die Hand halten oder die Hand auf die Schulter legen)
Dem Verletzten sagen, was man tut
Den Verletzten beruhigen
- Notruf absetzen
Der Rettungsleitstelle Auskunft auf die 4-W-Fragen geben:
Wo ist der Unfall?
Was ist genau geschehen?
Wie viele sind zu versorgen?
Welche Verletzungen?
Warten Sie auf Rückfragen der Rettungsleitstelle.
- Den Rettungsdienst einweisen
Bei schwierigen örtlichen Gegebenheiten, unübersichtlicher Unfallstelle oder auf freiem Feld ist es sinnvoll, einen Helfer zu beauftragen, damit dieser den Rettungsdienst an der Straße erwartet und einweist.
Die Rechtsituation der Ersthelfer
Ersthelfer haben laut
DRK mit der Kostenabwicklung nichts zu tun - auch dann nicht, wenn sie in guter Absicht Rettungsmittel anfordern, diese aber später doch nicht benötigt werden.
Jeder Ersthelfer ist automatisch gegen Körperschäden gesetzlich versichert.
Sachschäden oder Auslagen werden in der Regel durch die Versicherungen der Unfallbeteiligten ersetzt.
Selbst wenn in der Aufregung einmal eine Erste-Hilfe-Anwendung nicht richtig gelingt,
kann ein Laienhelfer dafür nicht strafrechtlich belangt werden.
Die richtigen Hilfsmittel
Zur richtigen Hilfeleistung gehört auch das richtige Werkzeug. Beim Autofahrer ist das üblicherweise der Verbandskasten. Expertin Röthemeier empfiehlt, nur Verbandskästen nach
DIN-Norm zu nutzen. Zudem sollte das Verfallsdatum regelmäßig überprüft werden. Sonst kann es passieren, dass die Pflaster nicht mehr kleben. Es ist wichtig zu wissen, was alles im Verbandskasten zu finden ist, um im Ernstfall schnell handeln zu können und nicht etwa durch hilfloses Suchen oder eine funktionsuntüchtige Schere kostbare Zeit
zu verlieren. Auch die Einmal-Handschuhe sollten überprüft werden, da von deren Funktionalität die eigene Sicherheit abhängen kann. Grundsätzlich gehört der Kasten an einen Platz im Auto, an dem er sicher liegt, man ihn aber schnell erreichen kann.
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