1. Unfallstelle absichern
Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen sie ein Warndreieck auf. In Italien, Spanien, Österreich, Finnland, Kroatien, Portugal und Tschechien (In Tschechien nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge geltend) müssen Sie eine reflektierende Warnweste anlegen. Nehmen Sie sofort Kontakt mit Unfallzeugen auf und bitten sie diese, zu warten.
2. Erste Hilfe leisten
Rufen Sie Polizei und Rettungsdienst an und leisten Sie Erste Hilfe bei Verletzten.
3. Polizei rufen
Bestehen Sie, soweit möglich, auf einer polizeilichen Unfallaufnahme insbesondere bei Personenschäden, hohen Sachschäden, streitiger Haftung, fehlendem Versicherungsnachweis des Gegners oder Unfallflucht. In einigen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) ist es wichtig die Polizei auch bei "Bagatellschäden" zu rufen, denn hierbei ist das polizeiliche Protokoll die Grundlage für die Schadensregulierung. Lassen Sie sich von den Beamten jeweils eine Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen.
4. Beweise sichern
Fotografieren Sie die Unfallstelle und -schäden von allen Seiten, auch eventuelle Bremsspuren sind wichtig. Notieren Sie die Adressen der Unfallzeugen. In manchen Ländern, kann die Versicherung nicht anhand des Autokennzeichens ermittelt werden. In Frankreich und Italien zum Beispiel klebt an der Frontscheibe eine Plakette der Versicherung deren Daten aufgenommen werden müssen. Aber Vorsicht: Auf keinen Fall sollten Sie eine eigene Schuld eingestehen oder zusagen, selbiges gilt für das Aufkommen des Schadens.
5. Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes
Füllen Sie den
Europäischen Unfallbericht
gemeinsam mit dem Unfallgegner aus, um wichtige Informationen zum Unfallgeschehen festzuhalten. Achten Sie darauf, welche Sachverhaltsalternativen angekreuzt werden, und unterschreiben Sie nur, was Sie auch verstehen. In einigen europäischen Ländern sind die Angaben im Unfallbericht alleinige Beurteilungsgrundlage für die Haftung hinsichtlich der Unfallfolgen und nicht mehr anfechtbar.
6. Bei Personenschäden
Wurden Sie oder Ihre Mitfahrer bei dem Unfall verletzt, dann suchen Sie möglichst bald nach der Unfallaufnahme durch die Polizei einen Arzt im Reiseland auf. Lassen Sie sich von dem Arzt ein Attest ausstellen, damit Sie später gegebenenfalls Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen können. Ausländische Haftpflichtversicherungen erkennen deutsche ärztliche Atteste häufig nicht an.
7. Bei Fahrzeug-Totalschaden
Bei einem Totalschaden Ihres Fahrzeuges ist eine Verschrottung vor Ort oft sinnvoller, als ein teurer Rücktransport. Dann allerdings sollte Ihr Fahrzeug vor Ort durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Wenn Sie einen Schutzbrief haben, dann können Sie über eine Notrufnummer Hilfe erhalten.
Haben Sie eine KFZ-, Auslandsreisekrankenversicherung oder einen Schutzbrief bei R+V?
Da bei Auslandsunfällen für den Fahrzeughalter noch schwerer abzuschätzen ist, ob ggf. auch seitens des eigenen Versicherers gehaftet werden muss, empfehlen wir vorsorglich, auch die eigene Versicherung vom Schaden zu unterichten.
Hier erhalten Sie eine Liste der
Notrufnummern der R+V Versicherung.
8. Kraftfahrzeugversicherung informieren
Informieren Sie Ihre Versicherung. Gerade bei Schäden im Ausland ist es sinnvoll, die Kfz-Versicherung zu informieren. Selbst wenn die Unfallschuld nicht bei Ihnen liegt, kann es erforderlich sein, dass Ihre Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehren muss.
E. Blumenfeld, aktualisiert Juni 2011